Teppichboden ersetzen ?

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
WebSurfer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teppichboden ersetzen ?

guten tag,

hätte da mal eine frage zum teppichboden. ziehe am 1. april nach genau 5 jahren um, die alte wohnung besitzt einen teppichboden der schätzungsweise noch nie getauscht wurde (haus ist ca. 10-12 jahre alt).jetzt hat er natürlich nach 5 jahren einige gebrauchsspuren. damit mein ich weniger flecken, er ist an einigen stellen ein wenig "aufgerieben" durch einen schweren bürostuhl, durch ein öfter bewegtes sofa, bzw. desen metallfüsse. ausserdem hat der bürostuhl den teppich an einer stelle ein wenig "gewellt" nun gibt es im mietvertrag die folgende klausel:

Der mieter verpflichtet sich bei seinen späterem auszug den teppichboden gereinigt (shampooniert) an den Vermieter zurück zu geben. beschädigter teppichboden muss vom mieter auf eigene kosten fachgerecht ausgetauscht werden.

heisst also ich muss einen komplett neuen teppichboden mit verlegung bezahlen ? ich weiss nicht in wie weit das nach 5 jahren normale abnutzungsspuren sind. die wellen sieht man nur bei ungünstigem lichteinfall, das "aufgeriebener" auch nur beim genauen hinschaun.

eine holztür hat ebenfalls einen schaden, ist an einer kleinen stelle oberhalb eingedrückt, das werde ich aber wohl aus eigener tasche bezahlen/versicherungstechnisch regeln.

danke schonmal für eure antwort


-- Editiert von WebSurfer am 16.02.2006 01:30:46

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bodensee1210
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen,

ich gehe mal ganz stark davon aus,das Sie für den Teppichboden nicht aufkommen müssen. Vom Gesetzgeber wird eine Abnutzungsklausel angemerkt,welche z.b. auch bei Laminat zum tragen kommt.


Gruß

bodensee1210

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" Wissen ist Macht - macht nichts..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo WebSurfer,

soweit ich weiß, sind solche Klauseln unwirksam. Bodenbeläge sind Sache des Vermieters, nicht des Mieters.
Abdrücke von Möbeln sind Gebrauchsspuren, da dürfte gar nichts passieren.
Schlimmstenfalls könnte die Sache mit dem Bürostuhl als Sachbeschädigung angesehen werden und dann wären Sie anteilmäßig zum Schadenersatz verpflichtet. Die Gerichte gehen von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 10 Jahren aus, das wären dann also 50% wenn der Teppich neu war.

Da er das nicht war, müssen Sie meiner Meinung nach gar nichts machen. Sicherheitshalber würde ich Mieterverein/Anwalt konsultieren, um mich nach der Gültigkeit der Klausel zu erkundigen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

villeicht hilft das ein wenig

quote:
Das AG Leipzig sieht in 3mm tiefen Rillen im Parkett, weil dort ein Bürostuhl auf Rollen benutzt wurde, noch eine vertragsgemäße Nutzung, NJW-RR 1378

gruss,
kristijan

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