Teppichboden - starker Geruch - können wir die Miete mindern?

15. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)
Teppichboden - starker Geruch - können wir die Miete mindern?

Wir haben ein Haus gemietet und die dort vorhandenen Teppichböden übernommen.
Optisch waren die für uns okay.
Jedoch hat sich in kurzer Zeiet herausgesteltl,das von den Teppichböden ein starker Geruch ausgeht ,der trotz zweimaliger Reinigung (auf unsere Kosten) nicht verschwindet.
Der geruch ist so STARK das wir die mit teppichbodenbelegten räume bei geschlossenen Fenster nicht benutzen können.
Das macht 65 % der gesammtwohnfläche aus
was können wir machen?
Muß die Vermieterin für neuen Teppich sorgen.
Und könne wir die Miete mindern?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 78x hilfreich)

Die erste Frage wäre, ob der Teppichboden mitvermietet ist. Bei fest verlegter Auslegeware dürfte man dies getrost annehmen, bei einem lose hereingelegten einzelnen Teppich wohl weniger.

Bei einer mitvermieteten Sache ist der Vermieter dafür verantwortlich, daß sie sich in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Starker Geruch, der sich erst bei bestimmten Situationen zeigt, könnte man unter Umständen als verborgenen Mangel betrachten, den man auch nachträglich reklamieren kann. Dann ist es Sache des Vermieters, für einen neuen oder jedenfalls geruchsfreien Teppich zu sorgen. Dazu muß man den Mangel beim Vermieter anzeigen und ihn zu entsprechenden Maßnahmen auffordern.

Solange die Wohnung deswegen mangelhaft ist, kann man auch ab dem Datum der Mängelanzeige die Miete mindern. Wie hoch, hängt vom Grad der Belästigung ab und davon, was da eigentlich ausdünstet - möglichweise gesundheitsschädliche Stoffe wie Lösungsmittel?

Ist ein einzelner Teppich nur gefälligkeitshalber überlassen worden, bleibt wohl nur die Möglichkeit, den Vermieter dazu aufzufordern, das Ding aus der Wohnung wegzuschaffen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Nein es handelt sich um fest verlegte Auslegware

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Dann muss der Vermieter für Abhilfe sorgen.

2 Möglichkeiten: Es handelt sich um Leichengeruch (wenn also ein Verstorbener länger in einem Raum lag) - und den bekommt nicht mehr heraus - also danach fragen.

Vorbesitzer hatte Tiere, die auf den Teppich uriniert haben.
In beiden Fällen muss der Teppich raus.

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#4
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Also, ich habe sie angeschrieben und sie reagiert nicht ,schätze das gibt noch ärger.
Außerdem hat sie bei einzug im April versprochen ,das im Mai das Haus von Außen ordenlich gestrichen wird.Es sieht wirklich auch schlimm aus.Bei dieser Zusage waren Zeugen dabei.
Jetzt möchte ich ab 1.7 die Miete indern .Wieviel darf ich denn einbehalten?

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