Teppichboden - wann muss ein Bodenbelag durch wen erneuert werden?

3. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ralf R.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Teppichboden - wann muss ein Bodenbelag durch wen erneuert werden?

Hallo und guten Tag zusammen!
Ich habe eine grundsätzliche Frage! Wir wohnen seit 7 Jahren in unserer Wohnung, die wir renoviert übernommen haben. Der Teppichboden im Wohnzimmer ist mittlerweile stark abgenutzt, vor allem an den Terrassen- und Zimmertüren. Wir möchten nun einen neuen Bodenbelag! Sind wir oder unser Vermieter dafür zuständig? Ist es generell geregelt, wann ein Bodenbelag durch wen erneuert werden muß? Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten!

Gruß
Ralf




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 185x hilfreich)

Ersatz abgetretener oder abgenutzter fest verlegter Teppichböden ist Vermietersache (anders, wenn Bodenbelag durch Verschulden des Mieters beschädigt wurde).

Maßgebend dürfte der tatsächliche Zustand sein und ob man diesen nach der allgemeinen Verkehrsauffassung noch als zumutbar beurteilen kann. Als Anhaltspunkt könnte man einfach mal die für steuerliche Zwecke angenommene übliche Nutzungsdauer für Teppiche (8 Jahre) heranziehen.

-- Editiert von Felix27 am 03.08.2004 13:44:17

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#2
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Wir möchten nun einen neuen Bodenbelag!

www.ich-wuensch-mir-alles-neu.org

> Sind wir oder unser Vermieter dafür zuständig?

Sie.

> Ist es generell geregelt, wann ein Bodenbelag durch wen erneuert werden muß?

Nein. Ist gut so. Wir haben schon viel zu viel Überregulierung.

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#3
 Von 
Ralf R.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Felix27

Vielen Dank für die rasche und qualifizierte Antwort. LG Ralf

@ Alberto II

Bist Du ein gefrusteter Vermieter oder hast Du nur schlecht geschlafen?

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#4
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

@Teppichboden-Ralf

Sie haben sich wohl die für Sie angenehmste Antwort ausgesucht und auf Ihre Fahnen geschrieben, dass die Ihr gutes Recht. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die schmeichelhaftesten Antworten nicht unbedingt zwangläufig der Realität am nächsten kommen.

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#5
 Von 
Ralf R.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Alberto II

Mach Dir mal keine Sorgen um mich!

Solltest Du Langeweile haben, hier ein Tipp!!www.klug*******r.org

Eien schönen Tach!

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Teppichboden nach 7 Jahren stark abgenutzt, was macht ihr dem?

Auf die steuerliche Abschreibungsdauer kannst du dich auch nicht berufen, wirfst du dein Auto nach 5 Jahren weg, oder einen Computer nach 3 Jahren?

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#7
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

@Teppichboden-Ralf

Der Link kam verstümmelt rüber. Leider nicht identifizierbaer. Handelt es sich um Ihre Website ?

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#8
 Von 
Ralf R.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass ich mit meiner Frage hier solch eine Diskussion entfache und bei Alberto II so gar nicht verstanden werde, hätte ich nicht gedacht! Ich wollte einfach nur grundsätzlich wissen, ob und wann wer für einen "gemieteten" Bodenbelag zuständig ist! Mehr nicht! Wir haben ein ausgesprochen nettes Verhältnis mit unserem Vermieter und werden uns schon irgendwie arrangieren!Trotzdem vielen Dank!

@ Alida

Der Teppich ist hell-orange-farben und sieht einfach nicht mehr so klasse aus! Wir hätten gern Fliesen! Vielleicht "bezuschusst" unser Vermieter ja unser Vorhaben!

@ Alberto II

Die Regeln dieses Forums erlauben einige Worte nicht! Denksportaufgabe: Welche Buchstaben fehlen hier www.klugschei**er.org

Gruß
Ralf R.

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#9
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

@Teppichboden-Ralf

> Die Regeln dieses Forums erlauben einige Worte nicht!

Ich komme beim besten Willen nicht aiuf den Namens Ihrer Website. Egal, ich hätte sowieso nicht vorbeigeschaut.

Ungeheuerlich: Schon als Frischling bei Beitrag #3 unerlaubte Worte benutzen. Sie sollten sich besser im Griff haben, sonst könnten Sie mit der Nase ganz schnell auf Ihren kaputten Boden fallen.


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#10
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

Hallo Ralf,

lass dich nicht ärgern und einige dich mit deinem Vermieter - er hat ja auch was davon, wenn die Wohnung wieder toll ausschaut - oder?
LG

-----------------
"Julchen"

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#11
 Von 
Ralf R.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Alberto II

Warum so griesgrämig? Alles wird gut! Sie werden sehen!

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#12
 Von 
Ralf R.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Julchen

Vielen Dank für Deine Antwort! Klar hat mein Vermieter etwas davon! Und das nicht das erste Mal! Wir haben bereits etliche Umbauten (mit seiner Genehmigung selbstverständlich) vorgenommen und auch finanziert! Und irgendwann "muß er mal ran" ;-))

Nein, ärgern lasse ich mich nicht! Alberto II scheint wohl mit sich selbst Probleme zu haben oder so ....! Vielleicht hat er aber nur Langeweile und es macht ihm einfach unglaublichen Spaß auf alles und jeden etwas "oberlehrerhaft" (um nicht wieder ein verbotenes Wort zu benutzen) zu antworten!

LG
Ralf

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

@Teppichboden-Ralf

> Und irgendwann "muß er mal ran" ;-))

Sie werden's wohl niemals begreifen,
deshalb nochnmals in aller Deutliichkeit;
'Nein, muss er nicht!".
Auch wenn Sie's gern anders hätten.

Das einzige was mich langweilt ist im Übrigen Ihre bornierte Einfaltslosigigkeit.


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#14
 Von 
Ralf R.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Alberto II

Alles wird gut!

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#15
 Von 
klaus3132
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@alberto II
immer hübsch locker bleiben....tiiiiief luft holen und das ausatmen net vergessen *gggg*

@ralf
meines wissens gibt es tatsächlich die möglichkeit der erneuerung eines teppichbodens,nach 10 jahren ist das möglich.nur kann der vermieter nach seinen willen die farbe und quallität bestimmen ;)
aber so wie sich das anhört wirst du und dein vermieter bestimmt einig werden und fliesen verlegen hört sich doch gut an :)
CU

-----------------
"mfg
klaus3132"

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#16
 Von 
Ralf R.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ klaus3132

Vielen Dank! Ich denke auch, wir werden klar kommen ;)

Gruß
Ralf

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Pfälzer
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 10x hilfreich)

Also, ich muß hier mal ausnahmsweise Alberto II Recht geben.
Teppicherneuerungen sind Sache des Mieters, es sei denn er zahlt jeden Monat eine extra ausgewiesene Miete für einen "Einbauteppich".
Die reine Miete ist lediglich für die Räumlichkeiten an sich und beinhaltet weder Tapeten, Teppiche oder sonstiges.
Will er verschönern mit Fliesen etc., muß darüber der Vermieter informiert werden. Dieser muß es auch genehmigen. Wenn ein guter Draht zum Vermieter besteht, ist dies alles kein Problem, dann wird er sich mit Sicherheit auch an den Kosten beteiligen.

-----------------
"Leben und leben lassen"

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