Hallo,
ich habe einen unbefristeten Mietvertrag (Deutschland) gekuendigt, ziehe vorzeitig aus. Ein Nachmieter wird einige Wochen spaeter einziehen. Ich moechte bei meinem Auszug die Wohnungsuebergabe machen (d.i. Schluessel, Protokoll, ...), nicht erst bei Einzug des Nachmieters. Kann ich auf Uebergabe am Tage meines Auszugs bestehen? Spaetere Uebergabe ist wegen grosser Entfernung unpraktikabel. Was ist, wenn der Vermieter angibt, keine Zeit zu haben, und sich weigert, einen Vertreter zu stellen? (Es geht mir nicht um ausstehende Zahlungen, sondern um Terminfindung).
Vielen Dank im voraus.
Termin Wohnungsuebergabe
14. Mai 2003
Thema abonnieren
Frage vom 14. Mai 2003 | 01:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Termin Wohnungsuebergabe
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Mai 2003 | 09:38
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Hallo! Kann dir auch nichts Verbindliches dazu sagen, aber frag mal bei
verwaltungsbeirat.com nach. da weiss sicher schnell jemand Rat.
#2
Antwort vom 14. Mai 2003 | 17:49
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi.
Wenn man es ganz genau nimmt hast Du kein Recht darauf. Der Vermieter muss die Übergabe erst an dem Tag vornehmen, auf den deine Kündigung datiert ist. Du kannst aber die Schlüssel am Tag deines Auszugs abgeben (Post einschreiben; unter zeugen einwerfen), dann können dir ab diesem Zeitpunkt zumindest keine Umlagen mehr berechnet werden.
Sorry, aber da musst Du dich einigen, vieleicht nen Vertreter deinerseits stellen.
*
speedyG
Und jetzt?
Schon
266.778
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten