Termin Wohnungsuebergabe

14. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
hapekoch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Termin Wohnungsuebergabe

Hallo,

ich habe einen unbefristeten Mietvertrag (Deutschland) gekuendigt, ziehe vorzeitig aus. Ein Nachmieter wird einige Wochen spaeter einziehen. Ich moechte bei meinem Auszug die Wohnungsuebergabe machen (d.i. Schluessel, Protokoll, ...), nicht erst bei Einzug des Nachmieters. Kann ich auf Uebergabe am Tage meines Auszugs bestehen? Spaetere Uebergabe ist wegen grosser Entfernung unpraktikabel. Was ist, wenn der Vermieter angibt, keine Zeit zu haben, und sich weigert, einen Vertreter zu stellen? (Es geht mir nicht um ausstehende Zahlungen, sondern um Terminfindung).
Vielen Dank im voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo! Kann dir auch nichts Verbindliches dazu sagen, aber frag mal bei
verwaltungsbeirat.com nach. da weiss sicher schnell jemand Rat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
speedyG
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi.
Wenn man es ganz genau nimmt hast Du kein Recht darauf. Der Vermieter muss die Übergabe erst an dem Tag vornehmen, auf den deine Kündigung datiert ist. Du kannst aber die Schlüssel am Tag deines Auszugs abgeben (Post einschreiben; unter zeugen einwerfen), dann können dir ab diesem Zeitpunkt zumindest keine Umlagen mehr berechnet werden.
Sorry, aber da musst Du dich einigen, vieleicht nen Vertreter deinerseits stellen.

*
speedyG

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