Termin für Schlüsselübergabe vor Mietbeginn verbindlich? Schadenersatzanspruch bei Nichteinhaltung?

4. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Marc1601
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Termin für Schlüsselübergabe vor Mietbeginn verbindlich? Schadenersatzanspruch bei Nichteinhaltung?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben Ende Mai den Mietvertrag für eine Wohnung in einem Neubaukomplex unterschrieben. Zum Zeitpunkt der Unterschrift war die Wohnung selbst schon fertig, an den Außenanlagen und der Zubringerstraße wurde noch gearbeitet. Mietbeginn 01. September. Schon während der Besichtigung und bei der Vertragsunterschrift wurde uns in Aussicht gestellt mietfrei bereits 2 Wochen vorher in die Wohnung zu können. Mitte Juli haben wir dann auch per Mail eine schriftliche Bestätigung erhalten, die Schlüsselübergabe sollte am 19. August stattfinden. Ab diesem Moment haben wir die Planungen für den Umzug dann so gestaltet, dass der Wesentliche Umzug sowie die Neulieferung bzw. Montage von Möbeln zwischen dem 19. August und den 01. September fällt. Die alte Wohnung ist zu Ende August gekündigt.
Auf einmal gab es einen Anruf vom Vermieter, dass der Termin für die Schlüsselübergabe nicht stattfinden kann und verschoben wird. Einen Termin können Sie noch nicht sagen, da selbst der Mietbeginnn zu Anfang September wohl nicht mehr gesichert ist.

Was ich bislang in Erfahrung bringen konnte und relativ klar ist: Wenn tatsächlich der Mietbeginn am 01. September nicht durch den Vermieter ermöglicht wird, trägt er die Mehrkosten, die sich aus dieser Situation ergeben.
Worum es mir mehr geht ist der Fall, dass wir relativ spontan noch einen Termin für die Schlüsselübergabe bekommen, sagen wir am 30. August. Wie verbindlich ist so ein Termin für die Schlüsselübergabe?

-- Editiert von Marc1601 am 04.08.2019 11:40

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Marc1601):
Mitte Juli haben wir dann auch per Mail eine schriftliche Bestätigung erhalten, die Schlüsselübergabe sollte am 19. August stattfinden.
Was stand wortwörtlich in dieser email bezüglich der Schlüsselübergabe und von wem kam sie tatsächlich vom Vermieter bzw. einem Beauftragten des Vermieters?

Hintergrund: Es wird entscheidend sein, ob der Mieter auf diese Zusage vertrauen durfte. Dann nämlich wäre Schadensersatz gegenüber dem Vermieter möglich. Diese Meinung fundiert zum einen auf § 242 BGB . "Pacta sunt servanda" trifft meiner Meinung nach auch auf Übergabetermine vor Mietbeginn zu, wenn diese den eindeutig vereinbart wurden. Ein "nach aktuellem Stand kann die Übergabe am ... stattfinden", wäre z.B. zu wage, als dass sich der Mieter darauf verlassen durfte.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Marc1601):
Wie verbindlich ist so ein Termin für die Schlüsselübergabe?

Da kommt es entscheidend auf den Wortlaut an, mit dem die Übergabe der Schlüssel vereinbart wurde.


Und noch ein Problem: nur weil die Schlüssel übergeben werden, bedeutet das noch lange nicht, das die Wohnung dann schon bezugsfertig ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
meine Frau und ich haben Ende Mai den Mietvertrag für eine Wohnung in einem Neubaukomplex unterschrieben.

Enthält dieser Vertrag eine Klausel über die Vollständigkeit der Vereinbarungen + die Voraussetzungen für die
Gültigkeit von Nebenabreden ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Enthält dieser Vertrag eine Klausel über die Vollständigkeit der Vereinbarungen + die Voraussetzungen für die
Gültigkeit von Nebenabreden ?
Selbst wenn, wäre das unerheblich. Denn durch eine Nebenabrede würde im Zweifel eine solche Klausel ausgehebelt.

0x Hilfreiche Antwort

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