Terminabsprache mit Vermieter

16. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
GreenBeret
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)
Terminabsprache mit Vermieter

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich einer Terminabsprache mit meinem Vermieter. Ich hatte Wohnungsmängel angezeigt und wollte einen Handwerkertermin vereinbaren. Dazu hatte ich einen konkreten Terminvorschlag unterbreitet für den ich extra Urlaub genommen haben. Der Vermieter war aber nicht in der Lage den Termin zu bestätigen, selbst am Morgen des vorgeschlagenen Tages nicht. Ich wurde am Tag zuvor und an dem Morgen mit der Aussage vertröstet, dass der Eigentümer zu mir Kontakt aufnehmen wird. Dazu ist aber nicht gekommen, der Termin wurde nicht bestätigt. Somit bin ich davon ausgegangen, dass der Termin auch nicht zustande kommt und war dann zu der besagten Zeit nicht zuhause. Als ich zurück kam, lag ein Schreiben von einem Handwerker im Briefkasten mit dem Vermerk, dass ich nicht zuhause gewesen bin. Nun will der Vermieter von mir die entstandenen Kosten bezahlt haben. Frage ist: Muss ich dies zahlen? Gibt es dazu irgendein Gesetz? Vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte Wohnungsmängel angezeigt und wollte einen Handwerkertermin vereinbaren. Dazu hatte ich einen konkreten Terminvorschlag unterbreitet für den ich extra Urlaub genommen haben.


Und zu dem bist Du nicht da? Hattest Du das dazu gesagt: "Wenn Sie nicht bis zum ..... um .... Uhr zusagen, gehe ich davon aus, dass es nichts mehr wird und ich werde einer anderen Verpflichtung nachgehen."

Zitat:
Muss ich dies zahlen?


Ja.

Zitat:
Gibt es dazu irgendein Gesetz?


Konkreter Termin vom Mieter, Handwerker kommt vergeblich, weil Mieter doch nicht da.

Handwerker fährt weg und muss noch einmal kommen. Mieter muss den weiteren Termin zahlen.

Außerdem: Mängelbeseitigung verhindert, Mieter hat kein Recht auf Mietminderung mehr ;-).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GreenBeret
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Nachdem ich am Morgen des besagten Tages immer noch keine Bestätigung für den Termin bekommen hatte, schrieb ich der Verwaltung nochmal dass ich davon ausgehe dass kein Handwerker beauftragt wurde und der Termin nicht zustande kommt. Als Antwort kam nur nochmal dass der Fall an den Vermieter weitergeleitet wurde.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Ich vermisse den Teil wo man den Vermieter kontaktiert hat ... ?


Ist aber auch egal. Man hat der Schilderung nach angekündigt, zum Zeitpunkt X zur Verfügung zu stehen. Diese Zusage hat man nicht eingehalten, also trägt man den dadurch entstandenen Schaden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GreenBeret
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

War wohl nicht klar ausgedrückt. Die Kommunikation verlief immer per Mail mit der Verwaltung und die haben das an den Vermieter weitergeleitet, der sich dann mit mir in Verbindung setzen sollte. Von da kam aber nie eine Benachrichtigung, bzw eine Bestätigung. Nachdem ich der Verwaltung zuletzt geschrieben habe, dass ich davon ausgehe, dass der Termin nicht zustande kommt, hätte es meiner Meinung nach auf jeden Fall einer Bestätigung bedarft. Was wäre gewesen, wenn ich gewartet hätte und niemand wäre gekommen? Hätte ich dann die Wartezeit in Rechnung stellen können? Kann ich nicht erwarten dass Termine beidseitig bestätigt werden?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Nachdem ich der Verwaltung zuletzt geschrieben habe, dass ich davon ausgehe, dass der Termin nicht zustande kommt, ................



Zu welchem Zeitpunkt ging denn diese Mitteilung an die HV?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
GreenBeret
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Das war an dem Morgen des vorgeschlagenen Tages. Ich hatte mittwochs den Terminvorschlag für den Freitagmorgen gemacht und bis dahin immer noch keine Bestätigung bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Mir fällt an der Argumentation auf dass immer von "nicht bestätigt" die Rede ist. Das ist aber nicht der wichtige Punkt.
Entscheidend ist vielmehr, dass der vorgeschlagene Termin seitens der Hausverwaltung/des Vermieters nie abgelehnt oder abgesagt worden ist.
Wenn man einen Termin nimmt und erklärt, dass man sich extra Urlaub nimmt muss man diesen Termin auch einhalten.
Die Schadensersatzforderung ist nach meiner Meinung berechtigt, auch weil die indirekte Absage (weil es keine Bestätigung gab) zu kurzfristig erst am vereinbarten Tage erfolgt ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Das sehe ich leider genauso.

Beim nächsten Handwerkertermin den Terminvorschlag an eine definitive Zusage des VM knüpfen oder Vorschläge machen, die er dann beantworten MUSS.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GreenBeret
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

OK, danke an alle

1x Hilfreiche Antwort

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