Terminvereinbarung zur Wohnungübergabe an VM - Was muss VM akzeptieren?

28. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Terminvereinbarung zur Wohnungübergabe an VM - Was muss VM akzeptieren?

Hallo, ich stehe kurz vor der Rücknahme einer vermieteten Wohnung und möchte mal gerne Wissen, wie terminlich flexibel der VM hier sein muss, speziell da die Rücknahme mit Zeugen erfolgen soll.

Meine Mieterin, die leider nicht zu den zuverlässigsten gehört, zieht nun endlich zum 31.07.19 aus. Heute war ich an der Wohnung wegen einer Besichtigung und daher bot es sich an nach einem Termin zur Wohnungsübergabe zu fragen. Da ich Vollzeit Berufstätig bin und erst ab 18°° Uhr eine Chance habe innerhalb der Woche am Mietobjekt zu sein, bat ich um einen Termin am 31. ab 18°° Uhr oder alternativ auch am 29 oder 30. Also drei Vorschläge meinerseits.
Meine Mieterin meinte das könne Sie mir noch nicht genau sagen, wann und wie Sie Zeit hätte, eventuell am 30. vormittags, was für mich aus beruflichen Gründen nicht möglich ist. Darauf meinte Sie, ja vielleicht auch erst spät abends ab 21°° Uhr, das müsse Sie aber noch schaun, sie würde sich melden.
Da ich mit der Dame schon so etliche schöne Erfahrungen (spez. was Termine und Zahlungen angeht) hatte, möchte ich auf jedem Fall mit einem Zeugen die Abnahme machen, denke Sie wird es ähnlich halten. Sprich ich muss auch sehen dass ich einen Zeugen zum Termin bekomme, was recht schwierig werden dürfte wenn es erst spät abends möglich wäre.

Meine Fragen deshalb:
1. Wie flexibel muss ich als VM hier sein? Muss ich einen Termin nach 20,21 Uhr akzeptieren oder kann ich Verlagen die Übergabe zwischen 18-20 Uhr an einen der drei Tagen verlangen?
2. Sollte sich hier kein Termin ermöglichen und ich bis zum 31. um 23:59 Uhr nicht die Schlüssel zurückerhalten, habe ich dann Anspruch auf Nutzungsentschädigung, weil ich ja nicht im Besitz meiner eigenen Mietwohnung bin?

-- Editiert von sunnyboy171981 am 28.07.2019 13:07

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Also drei Vorschläge meinerseits.
Mehr brauchst du nicht anbieten. Außerdem ist das schon morgen bzw. übermorgen.
Zitat (von sunnyboy171981):
sie würde sich melden.
-ICH- würde mich jetzt bei ihr melden. Und von ihr bis spätestens heute abend 18Uhr die Terminansage haben wollen. -ICH- würde ihr nochmals mitteilen, dass ich werktags generell nur 18 Uhr kann.
Spätester Termin ist dann Mittwoch 18Uhr.
Zitat (von sunnyboy171981):
habe ich dann Anspruch auf Nutzungsentschädigung
Theoretisch ja. Kannst du ihr heute auch mitteilen.

Die Rückgabe der Wohnung erfolgt nach § 546 (1) BGB grundsätzlich am letzten Tag der Mietzeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
2. Sollte sich hier kein Termin ermöglichen und ich bis zum 31. um 23:59 Uhr nicht die Schlüssel zurückerhalten, habe ich dann Anspruch auf Nutzungsentschädigung, weil ich ja nicht im Besitz meiner eigenen Mietwohnung bin?


Nö. Der Schlüssel muss erst NACH der Mietzeit zurück gegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Da ich Vollzeit Berufstätig bin und erst ab 18°° Uhr eine Chance habe innerhalb der Woche am Mietobjekt zu sein,

Das ist erst mal das Problem des Vermieters



Zitat (von sunnyboy171981):
bat ich um einen Termin am 31. ab 18°° Uhr oder alternativ auch am 29 oder 30.

Mit nachweisbarem Zugang und einer Frist von 14 Tagen Vorlauf?
Immer nur "ab 18 Uhr" könnte problematisch werden.



Im übrigen hat der Vermieter nur das Recht auf die Rückgabe der Schlüssel, nicht auf eine Übergabe der Wohnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat:
Nö. Der Schlüssel muss erst NACH der Mietzeit zurück gegeben werden.


Also wenn die Madam dann erst wieder am 15 gnädiger Weise Zeit für ne Schlüsselübergabe hat, kann Sie nen halben Monat den Gebrauch der Wohnung fortsetzen und nutzt diese Mietfrei oder was?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat:
Im übrigen hat der Vermieter nur das Recht auf die Rückgabe der Schlüssel, nicht auf eine Übergabe der Wohnung.

Aber erst diese weist den Vermieter als Eigentümer in die Verfügungsgewalt der Wohnung ein.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
dann erst wieder am 15
So ist das nicht gemeint.

§ 546 BGB Rückgabepflicht des Mieters:
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

Praktisch und meistens findet Schlüsselübergabe und Protokoll zur Übergabe am letzten Tag des Mietverhältnisses statt.
-ICH- würde nun gerade nicht mit mir handeln lassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Evtl muss man hier mal anmerken, dass es keine Pflicht ist, eine gemeinsame Übergabe mit Protokoll zu machen, obwohl natürlich sinnvoll. Der Mieter muss Dir den Schlüssel (und somit die Wohnung) bis zum 01.08.2019 mittags zurückgeben. Ist die Wohnung dann in einem Zustand, welcher die Weitervermietung nicht möglich macht, kannst Du Nutzungsausfall vom Mieter verlangen.

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Der M hat mit der Angabe von 3 zumutbaren Terminen seiner Pflicht genüge getan. Wieso Werktags-Termine *nach* den üblichen Arbeitszeiten unzumutbar sein sollen, müßte der VM erst mal begründen. Ich sehe da keine Chance für den VM.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat:
Der M hat mit der Angabe von 3 zumutbaren Terminen seiner Pflicht genüge getan. Wieso Werktags-Termine *nach* den üblichen Arbeitszeiten unzumutbar sein sollen, müßte der VM erst mal begründen. Ich sehe da keine Chance für den VM.


Ich glaube du hast da was falsch verstanden: der VM hat 3 Termine vorgeschlagen, von der Mieterin kam nur muss ich mal gucken wann ich Zeit habe, eventuell sehr spät nach 20:30 Uhr.

Ich habe mich aber gestern etwas eingelesen und herausgefunden, dass Gerichte entschieden haben, dass es alleinige Aufgabe des Mieters ist eine rechtzeitige Schlüsselübergabe zu gewährleisten. Zum Thema Terminvorschläge zwecks Schlüsselübergabe müsse der Mieter dem VM min. eine Woche vor Frist einen Termin zur Übergabe der Schlüssel vorschlagen. Der VM ist nicht verpflichtet "auf Zuruf" zu handeln.
Heißt für mich schon mal dass meine Mieterin nicht verlangen kann, dass wenn Sie mich Dienstag um 19:00 Uhr anruft dass Sie um 21:00 Uhr die Übergabe machen will ich springen muss.

Ich verstehe es so, dass die reine Abnahme der Wohnung, sprich mit Übergabeprotokoll auch nach dem 31. erfolgen kann, die Mieterin ist jedoch verpflichtet durch Abgabe der Schlüssel an den Vermieter bis zum 31. den Vermieter in den Besitz der Wohnung einzuweisen. Ich als VM darf dann nur nicht die Annahme verweigern.

Siehe: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/schluesseluebergabe-vor-mietanfang-vor-mietende/

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#10
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Ich verstehe es so, dass die reine Abnahme der Wohnung, sprich mit Übergabeprotokoll auch nach dem 31.


Du siehst das sehr einseitig.
Es muss doch gar keine gemeinsame Übergabe erfolgen, auch wenn ein solcher sicherlich sinnvoll ist um abzusprechen, ob wer an wen noch Forderungen hat zu klären.

Der Mieter muss Dir die Verfügungsgewalt zurückgeben indem er Dir die Schlüssel zurückgibt und die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand verlässt. Es besteht keinerlei Verpflichtung des Mieters, mit Dir einen Übergabetermin abzuhalten.

Somit gibt es halt keinen solchen, wenn man sich nicht einig wird. Fertig.....

Alles andere ist jetzt aus einer Mücke einen Elefanten machen. Lass Dir die Schlüssel zurückgeben und schau Dir die Wohnung an. Wenn alles passt, hat es sich doch erledigt, wenn nicht, dann musst Du eh nochmal Dir Gedanken machen, wie Du vorgehst.

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat:
Du verstehst auch nur, was du verstehen willst, oder? Der Schlüssel ist nach Mietende zurückzugeben, also am 01.08. in der Regel am Vormittag.

Zitat:
Wenn der Vermieter bockt, so wie du das tust,


Ich würde mich sehr darüber freuen wenn du die Schärfe in deiner Antwort weglassen würdest. Ich versuche schließlich eine normale Diskussion zu führen, wenn du dies nicht kannst dann spare dir ne Antwort, zumal ich deiner Antwort entnehme dass du meine Frage /Intension nicht verstanden hast.

1. Ich verweigere zu keinem Zeitpunkt die Schlüsselmaßnahme. Will ja nicht in Annahmeverzug geraten.
2. Mich interessiert was ein zumutbarer Zeitraum für eine Reaktion meinerseits darstellt, sprich wenn die Dame Dienstag um 21 Uhr mich in der Badewanne anruft, dass Sie in 10 Min eine Schlüsselübergabe machen will, ob ich dann mit nassem Handtuch erscheinen muss, überspitzt formuliert.
3. Ist eine gewisse zeitliche Flexibilität für mich schon von Interesse, da ich , wie oben geschrieben, auch noch einen Zeuge zur Wohnung bestellen muss was in z.B. 10 Min nicht möglich sein wird.

Ich will hier nur die rechtlichen Rahmen geklärt haben und nicht auf Biegen und Brechen den Mieter benachteiligen wie Flo Ryan das wohl vermutet. Will nur meine Rechte in der Situation besser kennen.

-- Editiert von sunnyboy171981 am 29.07.2019 10:56

-- Editiert von sunnyboy171981 am 29.07.2019 11:11

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Dein Recht ist es, den/die Schlüssel am Vormittag des nächsten Werktages nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückzubekommen. Der Mieter kann Dir diese per Post zuschicken oder in den Briefkasten werfen. Er hat die Bringschuld. Du musst nirgends hingehen um die Schlüssel irgendwo entgegen zunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Siehe #3, 14 Tage Vorlauf für eine Terminvereinbarung ist üblich und angemessen, zumindest für einen groben Zeitrahmen (z.B. "zwischen 18 Uhr - 21 Uhr")



Zitat (von sunnyboy171981):
wenn die Dame Dienstag um 21 Uhr mich in der Badewanne anruft, dass Sie in 10 Min eine Schlüsselübergabe machen will, ob ich dann mit nassem Handtuch erscheinen muss, überspitzt formuliert.

Nö, müssen muss man nicht.
Wenn man allerdings 3 Termine mit "ab 18 Uhr" genannt hat und man sich dann zu den Terminen in die Wanne legt gilt durchaus "selbst schuld".
Wobei dann auch der räumliche Abstand der beiden Standorte auch mit berücksichtigt werden muss



Zitat (von sunnyboy171981):
Ich habe mich aber gestern etwas eingelesen und herausgefunden, dass Gerichte entschieden haben, dass es alleinige Aufgabe des Mieters ist eine rechtzeitige Schlüsselübergabe zu gewährleisten

Stimmt. Du möchtest aber eine Wohnungsübergabe und keine Schlüsselübergabe. Also andere Spielregeln.

Für eine fristgerechte Schlüsselübergabe würde es genügen, wenn die Schlüssel rechtzeitig im Briefkasten des Vermieters liegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Die Mieterin hat einen Termin vorgeschlagen

Zitat (von sunnyboy171981):
30. vormittags, was für mich aus beruflichen Gründen nicht möglich ist.


Sie drei
Zitat (von sunnyboy171981):
am 31. ab 18°° Uhr oder alternativ auch am 29 oder 30


20 Uhr, 21 Uhr, fällt jeweils unter die Rubrik "ab 18 Uhr", unbestritten.

Wie schon mehrfach gesagt, die Mieterin muß Ihnen nur den Schlüssel am 1.8. Vormittags oder bis Mittags zukommen lassen. Dann gibt's eben keine Übergabe der Wohnung. Ähnlich wie bei Mietwagen, bei denen der Vermieter auch schlimmstenfalls in Beweisnot kommen kann, wenn es um "wer hat was verschuldet" geht, würde ICH zusehen, ob ich es nicht doch fertig bringe, mal einen Vor- oder Nachmittag der Arbeit fernzubleiben.

Wie Harry sagt:
Zitat (von Harry van Sell):
Stimmt. Du möchtest aber eine Wohnungsübergabe und keine Schlüsselübergabe. Also andere Spielregeln.

Für eine fristgerechte Schlüsselübergabe würde es genügen, wenn die Schlüssel rechtzeitig im Briefkasten des Vermieters liegen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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