Terrasse - Wenn ein Vermieter eine falsche qm-Fläche angibt, ist es anfechtbar?

19. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Terrasse - Wenn ein Vermieter eine falsche qm-Fläche angibt, ist es anfechtbar?

Vor 10 Jahren habe ich eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus angemietet. Der Hausbesitzer hatte damals paar Wohnungen frei und suchte händeringend Mieter. Im Mietvertrag stand dann die Wohnung mit umgerechnet 325 €, ein Terassenanteil von 30 m2 mit 50 € und die Neb enkosten mit 75 €. Dazu kam noch eine Gargage, die bis 2002 unentgeltlich sein sollte. Mich verwunderte dass die Terrasse Extra-Geld kostete und die Garage nichts, aber für mich war die Gesamtsumme wichtig und so sagte ich nichts. Die Terasse kann man sowie so nur an der Wohnzimmerausgangstür nutzen. Sie ist aber da, da sie über die Garagen geht.
Jetzt kommt der Hausbesitzer und will 30 € für die Garage haben. Kann er haben, aber ich sehe dann nicht ein, dass ich für die Terasse extra bezahlen soll, da die linke Haushälfte die gleiche Terasse hat und die obere Wohnung rechts und links große Balkons haben und auch nichts dafür extra bezahlen müssen. Ich fragte die anderen Mieter danach und konnte den qm-Preis berechnen. Da ist also keine Terassen-/Balkonmiete drin. Dazu kommt, dass ich eine Annonce vom Hausbesitzer habe, wo er die gleiche Nachbar-Wohnung zum Mietpreis von mir angeboten hatte und noch groß schreibt „Gratis! 30 m2 Terasse!“
Wenn ich alle Mietpreise und qm2 im Haus berechne, bezahle ich gleich bzw. mehr als alle anderen.
So wie der Hausbesitzer Mieterhöhungen verlangen kann, wenn er Vergleichsmieten beibringt muß es doch in der heutigen Zeit auch möglich sein, wenn der Mieter Vergleichsmieten beibringt, dass die Miete ermäßigt wird, oder?
Wenn ein Vermieter eine falsche qm-Fläche angibt, ist es doch anfechtbar, oder? So ist es doch auch sittenwidrig, wenn er sich die Terrasse bezahlen läßt und dann auch noch bei anderen das nicht berechnet.
Was kann ich am dümmsten machen? Hausbesitzer ist sturköpfig, alt – wird wohl gerichtsanhängig werden.


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
muß es doch in der heutigen Zeit auch möglich sein, wenn der Mieter Vergleichsmieten beibringt, dass die Miete ermäßigt wird, oder?


Keine Ahnung, ob es muß.
Es ist jedenfalls nicht möglich (falls Du es nicht ausgehandelt bekommst).



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
Jetzt kommt der Hausbesitzer und will 30 € für die Garage haben. Kann er haben, aber ich sehe dann nicht ein, dass ich für die Terasse extra bezahlen soll,

Gibt es dafür einen Grund, das du den von dir höchstselbst unterschriebenen Vertrag brechen willst?



quote:
So wie der Hausbesitzer Mieterhöhungen verlangen kann, wenn er Vergleichsmieten beibringt muß es doch in der heutigen Zeit auch möglich sein, wenn der Mieter Vergleichsmieten beibringt, dass die Miete ermäßigt wird, oder?


Natürlich ist dies möglich. Aber so wie ich das hier so lese,
quote:
Hausbesitzer ist sturköpfig, alt

hat dein Vermieter diesen Vorschlag schon abgelehnt? Dann wars das, denn ein Gesetz gibt es nur für Mieterhöhungen, nicht für Mietsenkungen.



quote:
So ist es doch auch sittenwidrig, wenn er sich die Terrasse bezahlen läßt und dann auch noch bei anderen das nicht berechnet.

Nein, es ist nichts sittenwiedriges daran zu erkennen das die anderen Mieter besser verhandelt haben.



quote:
Was kann ich am dümmsten machen?

Was du am dümmsten machen kannst? Das hier:
quote:
wird wohl gerichtsanhängig werden.

Kauf dir für das Geld doch lieber was schönes - z.B. Blumen für die Terasse etc.



quote:
Dazu kommt, dass ich eine Annonce vom Hausbesitzer habe, wo er die gleiche Nachbar-Wohnung zum Mietpreis von mir angeboten hatte und noch groß schreibt „Gratis! 30 m2 Terasse!“

Kündige deine Wohnung und miete diese Nachbarwohnung.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Aber besser nicht in dieser Reihenfolge.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Grundsätzlich kann ein Mietpreis durchaus unterschiedlich vom VM angesetzt werden. Eine Diskriminierung bzw. ein Anspruch auf Mietsenkung gibt es nicht, sonst könnte ja immer jemand sagen der Nachbar zahlt weniger, ich zahl`jetzt noch weniger.

Das ist quatsch !

Die einfachste Möglichkeit ist kündigen und eventuell einen neuen Vertrag mit dem VM aushandeln. Wenn dieser sich nicht darauf einlässt, muss man allerdings die Konsequenz ziehen und sich trollen..............



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#7
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Ich sehe hier Miet-Mobbing, da der Vermieter hier von nur einem Mieter Geld verlangt, was die anderen umsonst bekommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Ich sehe hier Miet-Mobbing


Das kannst Du nennen, wie Du willst; rechtlich hat das keine Bedeutung.

(Irgendwann muß ich doch noch mal meinen Schwiegeropa zitieren).



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Ich sehe hier Miet-Mobbing

was hast du denn angestellt ?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
da der Vermieter hier von nur einem Mieter Geld verlangt, was die anderen umsonst bekommen.


Der, der am meisten zahlt, dürfte eher der Lieblingsmieter sein.





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