Wenn in einer Terrassenfläche ein Gitter zur Abdeckung eines Lichtschachtes liegt, ist ja die Nutzung beeinträchtigt. Wie schlägt sich dies in der Berechnung der Fläche nieder?????
Terrassefläche mit Gitter für Lichtschacht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
in welcher Weise stört ein Luftschacht auf der Terrasse??
Wenn er mit einem engmaschigen Gitter abgedeckt ist stört er nicht solange keine starke Abluft -Geräuche zu hören sind.
Gruss Sammy1
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Nun, er stört schon. Auf dm Gitter kann man nur bedindigt Gartenmöbel stellen (runde Beine rutschen durch, man kann nicht barfuss darauf gehen, Gegenstände können durch das Gitter fallen ect. Letztendlich würde bei einem Abzug dieser Fläche die 10% Hürde bei abweichender Wohnungsgröße zur qm Angabe im Mietvertrag fallen. Die Frage ist also schon berechtigt und man kann ja darüber nachdenken.
--- editiert vom Admin
quote:Ach daher weht der Wind!
würde bei einem Abzug dieser Fläche die 10% Hürde bei abweichender Wohnungsgröße zur qm Angabe im Mietvertrag fallen
Mach doch einfach ein engmaschigeres Gitter drüber und gut ist.
lg
RM, ja richtig erkannt, auch daher weht der Wind, der Knackpunkt sind lächerliche 0,25 qm um diese 10% Hürde zu Fall zu bringen. Da muss man auch einmal so denken. Platte drüber wäre besser, aber darf ich das? Belange eines aderen Mieters wären betroffen.So einfach ist die Sache also nicht!
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Nr. 1, Du bist wohl ein Quertreiber und irgendwie oder wo zu kurz gekommen. Setze für Dich hier mal ein IGNO
@Momella:
wer schon krampfhaft nach nem viertel Quadratmeter sucht um die 10% Abweichung zu erreichen, ist schon geradezu vorsätzlich dabei seinen Vertragspartner zu be*******n. Nr. 1 mag es zwar ´nicht nett formuliert haben, aber im Grunde hat er recht.
Ne Platte drauf machen darfst Du nicht. Von der Fläche abziehen darfst Du auch nicht. Ein engmaschiges Gitter drauflegen, damit nichts reinfällt oder reinrutscht, darfst Du. Es gibt übrigens keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine Terrasse barfuß begehbar sein muss.
--- editiert vom Admin
quote:
Wie war das? Wenn Du zum M. gehst, vergiß die Peitsche nicht
Wie wärs mit: Man soll die Hand nicht beißen, die einen füttert?
Und mit welchem Recht werden immer häufiger qm Angaben zugunsten nach oben frisiert?
--- editiert vom Admin
quote:
Quelle ?
Eigene Erfahrung, gesammelte Erfahrung im Bekanntenkreis, Ausagen von ehemaligen Bauherrn (Zitat: Die paar qm merkt eh keiner).
Weiterhin gibt es divers Threats die sich mit diesen Thema befassen. Den wahrheitsgehalt bewerte man mit 50/50.
Also, mit welchen Recht werden qm nach oben geschraubt? Unwissenheit? Gier? Profitsucht?
--- editiert vom Admin
quote:
"Interessant" wäre das doch nur für die NK-Abrechnung.
Wenn diese den Tatsachen entsprechend (exakte qm) ausfällt natürlich nicht.
Aber trotz allen, ist es schon wahnsinn was bei manchen (nicht allen) Vermietern im Kopf rumgeht. Kellerräume mit Deckenhöhe unter 210 cm werden als vollwertiger Wohnraum voll mit ins Expose genommen, Schimmel wird mal kurz übergepinselt.
Leerstand wird auf Mieter umgelegt....
Aber was mich wundert ist auch immer wieder, die Bude wird besichtigt meistens 2 oder 3 mal. Warum wird immer erst nach Vertragsabschluß gejammert? Ich meine der Lichtschacht war ja mit Sicherheit schon vor Vetragsabschluß vorhanden.
-- Editiert am 27.04.2009 13:56
-- Editiert am 27.04.2009 14:02
--- editiert vom Admin
quote:
Der Lichtschacht ist ja auch erst ins Spiel gekommen als man die 10 % nicht voll kriegte.
Was bedeutet, es sind weniger qm vorhanden als vertraglich festgehalten. Vorausgesetzt es wurde richtig gemessen -von beiden seiten-
ich habe die vielen Antworten nit Interesse gelesen und möchte zusammendfassend meine Augangsposition darlegen.
Wohnung gesehen, gefallen, gemietet erst nach dr ersten NK Abrechnung ergaben sich Zweifel. Das Haus wurde 2005 fertiggestellt. Die Wohnflächenberechnung ist damit eindeutig geregelt. Die NK war in vielen Punkten mangelhaft. Da will man es also genau wissen und misst nach
und sieh da, zwischen de angeblichen Fläche laut Mietvertrag, dem inzwischen erhaltenen Lageplan mit Bemaßung und der von mir ermittelten Wohnungsgröße
egab sich eine Differenz. Die von mir erstellte Berechnung ist den Bestimmungen gemäß ermittelt. Der Vermieter wurde daraufhin angesprochen und verschanzt sich hinter dieser 10% Klausel. Es geht also wirklich um diese 0,25 qm. Eine andere Wohnung im Haus hat auch falsche Angaben. Aber es ist nicht so, dass alle Wohnungen im gleichen Maß abweichen. Die Problematik ergibt sich ja bei den NK die nach dem qm-Schlüssel umgelegt werden. Über die Jahre summiert sich das.
Unter diesen Gesichtspunkten betrachtet ist das Gitterrost mitten in der Terrasse
ja eine Überlegung wert. Es war auch nicht beabsichtigt eine Veringerung der Miete zu verlangen, es sollte aber für die Zukunft eine Klarstellung zwischen Miete uund tatsächlicher Wohnunggröße festgestellt werden. Irgendwann kommt der Tag da heißt es dann " Mietspiegel". Also Streithansel oder Vertragspartner besch...... ist nicht.
--- editiert vom Admin
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