Terrassennutzung nicht im Mietvertrag enthalten

21. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Isabel123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Terrassennutzung nicht im Mietvertrag enthalten

Hallo,

Wir haben ein 3- Familienhaus gekauft. Wir bewohnen nun OG und DG selbst.

Es gibt eine Terrasse über der Garage und eine Terrasse angrenzend mit einer Terrassentüre im EG. Diese Terrasse ist auch noch von einer anderen Seite zugänglich.

Im Mietvertrag steht nichts von einer Terrassennutzung und auch nichts von qm. Diese wurde aber sicherlich mündlich von Vorvermieter erteilt. ( Sie zahlen auch mehr als die Mieter im OG gezahlt haben aber noch unter Mietspiegel)

So nun meine Frage: kann ich das widerrufen ?
Mieter wohnen seit 01.06.2018 in der Wohnung und suchen Streit, seit ich mich das erste mal freundlich vorstellt habe....

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Isabel123mitglied):
Im Mietvertrag steht nichts von einer Terrassennutzung und auch nichts von qm. Diese wurde aber sicherlich mündlich von Vorvermieter erteilt.
Auch mündliche Absprachen sind gültig (egal was dazu im Mietvertrag steht). Ob die Terrassennutzung mitvermietet oder nur unentgeldlich gestattet wurde, lässt sich nur durch die Sitation bei Anmietung oder bei Gestattung der Nutzung klären. Wie wurde die Wohnung damals beworben, was wurde besprochen?

Du könntest dazu den Vorvermieter befragen. Die Mieter sind sicherlich eine eher schlechte Quelle für solche Auskünfte.

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#2
 Von 
Isabel123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verkäufer wäre sicherlich auf meiner Seite. Wie auch immer das dann aussieht. Ich bin mir aber sehr sicher, dass damals mündlich besprochen wurde, dass die Terrasse mit vermietet wird.
Beweisen kann man ja aber ja jetzt nichts mehr...

Ich möchte das unbedingt unterbinden...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Isabel123mitglied):
und suchen Streit, seit ich mich das erste mal freundlich vorstellt habe....

Und das zeigt sich wie genau?



Zitat (von Isabel123mitglied):
Beweisen kann man ja aber ja jetzt nichts mehr...

Das ist dann doch etwas naiv gedacht ...



Zitat (von Isabel123mitglied):
Ich bin mir aber sehr sicher, dass damals mündlich besprochen wurde, dass die Terrasse mit vermietet wird.

Nun das sollte man erst mal verifizieren.
Denn vermietet ist vermietet, obs dem Vermieter nun gefällt oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Im Mietvertrag steht nichts von einer Terrassennutzung und auch nichts von qm. Diese wurde aber sicherlich mündlich von Vorvermieter erteilt. ( Sie zahlen auch mehr als die Mieter im OG gezahlt haben aber noch unter Mietspiegel)


Gab es von V orvermieter auch keinerlei Mieterhöhung ?
In solchen Mieterhöhungen steht ein m³ Preis und auch eine Wohnfläche.
Daraus wird man erkennen können, ob die Terassenfläche mit berechnet wurde.
Also Vorvermieter fragen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
Isabel123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja vermietet ist die Wohnung.
Den genauen Wortlaut von damals kenne ich nicht und wird auch keiner mehr nachweisen

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#6
 Von 
Isabel123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Im Mietvertrag steht nichts von einer Terrassennutzung und auch nichts von qm. Diese wurde aber sicherlich mündlich von Vorvermieter erteilt. ( Sie zahlen auch mehr als die Mieter im OG gezahlt haben aber noch unter Mietspiegel)


Gab es von V orvermieter auch keinerlei Mieterhöhung ?
In solchen Mieterhöhungen steht ein m³ Preis und auch eine Wohnfläche.
Daraus wird man erkennen können, ob die Terassenfläche mit berechnet wurde.
Also Vorvermieter fragen.


Die Mieter sind erst letztes Jahr im Juni eingezogen. Also keine Mieterhöhung

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Isabel123mitglied):
Der Verkäufer wäre sicherlich auf meiner Seite.
Es geht nicht darum, auf wessen Seite jemand steht, sondern was damals passiert ist. Prozessbetrug oder Falschaussage sind strafbar. Sollten deine Gedanken in diese Richtung gehen, dann vergiss das ganz schnell wieder.

Zitat (von Isabel123mitglied):
Ich bin mir aber sehr sicher, dass damals mündlich besprochen wurde, dass die Terrasse mit vermietet wird.
Du weißt also, dass die Terrasse mitvermietet wurde. Unterstellt dass das stimmt, so zahlt der Mieter auch dafür Miete. Teilkündigungen von Mietverträgen sind nur in sehr engen Grenzen möglich. Das wäre hier ganz sicher nicht möglich.

Zitat (von Isabel123mitglied):
Beweisen kann man ja aber ja jetzt nichts mehr...
Und das soll was bedeuten? Stell dir folgende Situation vor: Du stehst vor Gericht, der vorherige Eigentümer wird als Zeuge vernommen und gefragt, was damals vereinbart wurde. Soll der lügen? Mal abgesehen davon, dass du selber davon ausgehst, dass die Terrasse mitvermietet wurde. Willst du selber vor Gericht anderes behaupten? Beides wäre strafbar.

Bleib einfach bei der Wahrheit.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Isabel123mitglied):
Ich möchte das unbedingt unterbinden...
Was genau möchtest du unterbinden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Terrasse gilt ohnehin als mitvermietet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Daher kann die Terrassennutzung nicht untersagt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Isabel123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Isabel123mitglied):
Der Verkäufer wäre sicherlich auf meiner Seite.
Es geht nicht darum, auf wessen Seite jemand steht, sondern was damals passiert ist. Prozessbetrug oder Falschaussage sind strafbar. Sollten deine Gedanken in diese Richtung gehen, dann vergiss das ganz schnell wieder.

Zitat (von Isabel123mitglied):
Ich bin mir aber sehr sicher, dass damals mündlich besprochen wurde, dass die Terrasse mit vermietet wird.
Du weißt also, dass die Terrasse mitvermietet wurde. Unterstellt dass das stimmt, so zahlt der Mieter auch dafür Miete. Teilkündigungen von Mietverträgen sind nur in sehr engen Grenzen möglich. Das wäre hier ganz sicher nicht möglich.

Zitat (von Isabel123mitglied):
Beweisen kann man ja aber ja jetzt nichts mehr...
Und das soll was bedeuten? Stell dir folgende Situation vor: Du stehst vor Gericht, der vorherige Eigentümer wird als Zeuge vernommen und gefragt, was damals vereinbart wurde. Soll der lügen? Mal abgesehen davon, dass du selber davon ausgehst, dass die Terrasse mitvermietet wurde. Willst du selber vor Gericht anderes behaupten? Beides wäre strafbar.

Bleib einfach bei der Wahrheit.


Ich möchte bei der Wahrheit bleiben. Ich wohne nunmal jetzt in diesem Haus und möchte mein Besitz - Terrasse - welche nicht im MV steht - benutzen...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Isabel123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Isabel123mitglied):
Ich möchte das unbedingt unterbinden...
Was genau möchtest du unterbinden?


Kann ja schlecht Eigenbedarf für eine Terrasse anmelden oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Isabel123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Isabel123mitglied):
Zitat (von cauchy):
Zitat (von Isabel123mitglied):
Der Verkäufer wäre sicherlich auf meiner Seite.
Es geht nicht darum, auf wessen Seite jemand steht, sondern was damals passiert ist. Prozessbetrug oder Falschaussage sind strafbar. Sollten deine Gedanken in diese Richtung gehen, dann vergiss das ganz schnell wieder.

Zitat (von Isabel123mitglied):
Ich bin mir aber sehr sicher, dass damals mündlich besprochen wurde, dass die Terrasse mit vermietet wird.
Du weißt also, dass die Terrasse mitvermietet wurde. Unterstellt dass das stimmt, so zahlt der Mieter auch dafür Miete. Teilkündigungen von Mietverträgen sind nur in sehr engen Grenzen möglich. Das wäre hier ganz sicher nicht möglich.

Im Mietvertrag sind alle Räume der Wohnung und Keller aufgeführt. Er zahlt also ja wohl laut Mietvertrag keine Miete für eine Terrasse :)


Ich möchte bei der Wahrheit bleiben. Ich wohne nunmal jetzt in diesem Haus und möchte mein Besitz - Terrasse - welche nicht im MV steht - benutzen...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Isabel123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eine Terrasse gilt ohnehin als mitvermietet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Daher kann die Terrassennutzung nicht untersagt werden.


Nein...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Isabel123mitglied):
ch möchte bei der Wahrheit bleiben. Ich wohne nunmal jetzt in diesem Haus und möchte mein Besitz - Terrasse - welche nicht im MV steht - benutzen...
Eine Spitzfindigkeit: Du bist Eigentümer der Terrasse. Besitzer ist der Mieter.

Ansosnten findest du die Voraussetzungen zu Teilkündigungen in § 573b BGB . Du erkennst hoffentlich selber, dass die Voraussetzungen hier nicht erfüllt sind.

Und damit stehen deine Chancen, diese Terrasse dem Mieter zu entziehen, nunmal schlecht. Du sagst selber, die wäre mitvermietet worden.
Zitat (von Isabel123mitglied):
Sie zahlen auch mehr als die Mieter im OG
Deine Mieter zahlen Miete u.a. für diese Terrasse. Ein Mietvertrag besteht nicht nur aus einem Schriftstück. In dem Schriftstück steht doch vermutlich auch nicht drin, dass Steckdosen, Wasseranschluss und Co mitvermietet wurden. Dennoch ist es der Fall.

Das dir die Miete zu klein erscheint, wusstest du doch beim Kauf. Du hast dich dennoch zum Kauf entschlossen. Es gibt keinen Grund, sich jetzt darüber zu beschweren. Es war deine Entscheidung, unter diesen Bedingungen zu kaufen. Das Mietrecht wird dadurch nicht berührt.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Isabel123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Isabel123mitglied):
ch möchte bei der Wahrheit bleiben. Ich wohne nunmal jetzt in diesem Haus und möchte mein Besitz - Terrasse - welche nicht im MV steht - benutzen...
Eine Spitzfindigkeit: Du bist Eigentümer der Terrasse. Besitzer ist der Mieter.

Ansosnten findest du die Voraussetzungen zu Teilkündigungen in § 573b BGB . Du erkennst hoffentlich selber, dass die Voraussetzungen hier nicht erfüllt sind.

Und damit stehen deine Chancen, diese Terrasse dem Mieter zu entziehen, nunmal schlecht. Du sagst selber, die wäre mitvermietet worden.
Zitat (von Isabel123mitglied):
Sie zahlen auch mehr als die Mieter im OG
Deine Mieter zahlen Miete u.a. für diese Terrasse. Ein Mietvertrag besteht nicht nur aus einem Schriftstück. In dem Schriftstück steht doch vermutlich auch nicht drin, dass Steckdosen, Wasseranschluss und Co mitvermietet wurden. Dennoch ist es der Fall.

Das dir die Miete zu klein erscheint, wusstest du doch beim Kauf. Du hast dich dennoch zum Kauf entschlossen. Es gibt keinen Grund, sich jetzt darüber zu beschweren. Es war deine Entscheidung, unter diesen Bedingungen zu kaufen. Das Mietrecht wird dadurch nicht berührt.


Ich beschwere mich nicht :) ich habe nur eine Frage gestellt und suche Hilfe :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Isabel123mitglied):
welche nicht im MV steht

Das ist ziemlich irrelevant - denn es gelten alle mietvertraglichen Verinbarungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Isabel123mitglied):
So nun meine Frage: kann ich das widerrufen ?
Dann die Antwort auf deine Frage: Gern kannst du widerrufen. Es wird dir nichts bringen. Du wirst weder die vermietete EG-Terrasse selbst nutzen noch einen Eigenbedarf durchsetzen können. Erst recht nicht die Nutzung durch die Mieter unterbinden.
Alles Banane.
Wieso-weshalb-warum---- wurde alles erklärt.

Solche Vermieter wünscht man sich. :sad:
Zitat (von Isabel123mitglied):
Mieter wohnen seit 01.06.2018 in der Wohnung und suchen Streit, seit ich mich das erste mal freundlich vorstellt habe....
Das siehst wohl nur DU so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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