Teure Putzfrau

17. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)
Teure Putzfrau

Hallo,
gibt es eine Möglichkeit für Mieter, die Kosten für die Hausreinigung zu senken?

Die Putzfrau ist beim Vermieter eingestellt, der Vermieter rechnet sehr hohe Kosten ab!

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34 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
schicke ich Putzfrau und lege die um.


Da wirst Du aber bald keine mehr kriegen.
quote:

der Vermieter rechnet sehr hohe Kosten ab


Mach mal ein Beispiel.



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#4
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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#6
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, daß die Treppenhausreinigung durch eine durch den Vermieter beauftragte Firma (Person) erfolgt, dann ist das verbindlich. Der Vermieter ist zwar dazu angehalten, überhöhte Kosten zu vermeiden, jedoch haben Sie als Mieter nicht das Recht, ihm ein bestimmtes Unternehmen vorzuschreiben.
Sind Sie mit der Ausführung der Arbeiten nicht zufrieden?
Kommt die Putzfrau zu selten?
Wird sie durch ein Unternehmen geschickt, so muß auch dieses Gewinne erwirtschaften. Sonst braucht diese Firma das alles gar nicht zu machen.
Letztlich bleibt Ihnen, aus meiner Sicht, die Möglichkeit, daß Sie Ihrem Vermieter ein schriftliches Angebot unterbreiten, in dem Sie Ihre Dienste aus Treppenhausreinigungskraft anbieten. Er kann darauf eingehen, muß es jedoch nicht.

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#7
 Von 
guest-12318.12.2009 09:34:13
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten!

Dem Vermieter wurde angeboten, daß selber geputzt wird, das wird aber abgelehnt.
Im Haus ist es nicht besonders schmutzig- 3 Parteien, davon 2 Päärchen, 1 Single, keine Tiere, keine Kinder, alle berufstätig-die meiste Zeit ist gar niemand da.

Arbeitsaufwand: 2 Treppen, ein Stück Flur und kleinen Waschraum, keine Fenster, in einer Stunde locker zu schaffen.

Sie kommt 1x in der Woche, pro Monat zahlt jede Partei einen Anteil von 25,00 €
Das macht pro Stunde fast 19,00 €.

Mir erscheint das so hoch, weil ich im Nachbarort, wo ich vorher wohnte, viel weniger gezahlt habe und das war sogar ein Hausmeisterservice, der außer Putzen auch die Mülltonnen rausgestellt und Schnee geschippt hat. Das dürfen wir hier selbst machen.

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#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Ihrem Vermieter ein schriftliches Angebot unterbreiten, in dem Sie Ihre Dienste aus Treppenhausreinigungskraft anbieten.

Tolle Idee.
Muss ich mal ins Gespräch einfliessen lassen

Das macht pro Stunde fast 19,00 €.

Die hätte ich auch gerne

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#10
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Ist das wirklich teuer?

Zu kalkulieren sind:

# Lohn- und Lohnnebenkosten (z.B. Urlaub, Krankheit, Sozialversicherung usw.)
# Reinigungsgerätekosten
# Reinigungsmaterialkosten
# Planung, Organisation, Kontrolle und Aufsicht (x)
# Kosten der Personalverwaltung und des Einkaufs (x)
# Rücklage für Wiederbeschaffung von Reinigungsgeräten
# Bereitstellung bzw. Beschaffung von Ersatz- und Zusatzkräften in Urlaubszeiten und bei besonderen Einsätzen

(x) fällt zum Teil weg wenn die Putzfrau selbstständig ist.

edit:

Man sollte bedenken dass die Putzfrau die Putzerei zur Sicherung des Lebensunterhalts betreibt und nicht, wie ein Mieter, als notwendiges Übel nebenbei in der Freizeit erledigt und der Lebensunterhalt durch eine andere Tätigkeit abgesichert ist.


-- Editiert am 24.12.2009 14:53

-- Editiert am 24.12.2009 15:05

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#11
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Ist das wirklich teuer?


Natürlich nicht.

Die meisten Leute glauben, "Putzfrau" bedeute "Festangestellte des Vermieters, für die man nur den Stundenlohn zahlen muß".

Dann frage ich mich aber auch, wieso mich eine Stunde beim Friseur 75 EUR kostet, wenn doch sein Stundenlohn viel geringer ist.

Oder wieso meine Arbeitsstunde dem Kunden mit 180 EUR in Rechnung gestellt wird, obwohl ich dann umgerechnet 20 Mille im Monat verdienen müßte, also mehr als Frau Merkel.

Anscheinend haben hier so einige noch nicht verstanden, wie es in der Wirtschaft zugeht und daß man eben nicht nur den Stundenlohn des Arbeiters bezahlt, wenn man eine Dienst- oder Werkleistung in Anspruch nimmt.

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#12
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Die Putzfrau IST Angestellte des Vermieters, und zum Frisör gehe ich freiwillig, aber nicht für 75,- €. Das nur am Rande.

Wenn ICH die Putzfrau für 20€ die Stunde zu mir bestelle, ist das meine freie Entscheidung. Es gibt günstigere Putzfrauen, auch welche, die nicht schwarz arbeiten und ich sehe es nicht ein, daß ich den Mercedes vom Vermieter mitfinanziere.
Wenn mir der Friseur zu teuer ist, gehe ich nicht hin.
Mein Problem ist, daß ich wohl zahlen muß, was der Vermieter verlangt.




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"http://www.dieternuhrfanclub.de/mp3/vorn/fressehalten.mp3"

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#13
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Wenn ICH die Putzfrau für 20€ die Stunde zu mir bestelle


Du hast anscheinend immer noch nicht verstanden, daß die Putzfrau keine 19 € ausgezahlt bekommt.



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#14
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Das war mir schon klar, aber Du hast meine Frage nicht verstanden.
Mir geht es nicht darum, was die Putzfrau verdient und wieviel gerechtfertigt sind.

Ich will wissen,ob mein Vermieter verlangen kann, was er möchte. Klar, haben wir freie Marktwirtschaft.Aber könnte er bei der nächsten Abrechnung beispielsweise 50€ pro Stunde verlangen und ich müsste das so hinnehmen?

-- Editiert am 24.12.2009 16:45

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#15
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
ob mein Vermieter verlangen kann, was er möchte


Nicht was er möchte , sondern was es kostet .



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#16
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Wie wäre es mit einer anderen Wohnung bei einem anderen Vermieter?

Kann Nerven sparen ....

Zur Ursprungsfrage: Der Vermieter hat da Gestaltungsfreiheit und spätestens bei der Nebenkostenabrechnung sollte alles schlüssig sein.
Selber putzen entbindet nicht vom Einsatz der Putzfrau.

Speedy

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

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#19
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Im Haus ist es nicht besonders schmutzig- 3 Parteien

Das mag sogar stimmen - es werden wohl die schlechten Erfahrungen des VM in der Vergangenheit sein.
Es reicht vollkommen, wenn ein einziger dauernd nörgelt, es wäre nicht sauber genug - irgendwann wird das eben kostenpflichtig abgestellt.
19 Euro die Stunde ist ja geschenkt.

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#20
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Vor allem, wer sollte es sonst tun ?



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#21
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Was dem einen ein Pfennig, ist dem andern ein Taler.



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#23
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Die hätte ich auch gerne


Das "Die" bezieht sich nicht auf die Euro, sondern auf die Putzfrau.

"So eine preiswerte Putzfrau hätte ich auch gerne".



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#26
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Korrekt, genauso war es gemeint.
Ich kenne zumindest Handwerkerrechnungen nur von 50 euro incl. MwSt aufwärts. Das wird bei einem professionellen Hausmeisterdienst auch nicht wesentlich anders sein.

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#27
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Natürlich !!!

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#29
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Es gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Unwirtschaftliche Betriebskosten sind nicht umlagefähig.

Dies zu beurteilen richtet sich nach dem Einzelfall.

Sie sollten zunächst Einblick in die vertraglichen Unterlagen begehren. Aus diesen lässt sich die vertragliche Grundlage der Forderung entnehmen.

Für eine ungelernte EUR 400,-- Kraft z.B. halte ich 19 EUR für überzogen. Hier sollten ca. 10 ausreichend sein.

Ohne die vertraglichen Grundlagen zu kennen lässt sich schwer die Wrtschaftlichkeit abschätzen.





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" "

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#30
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Unwirtschaftliche Betriebskosten sind nicht umlagefähig.


Komplett ?
quote:

halte ich 19 EUR für überzogen


Jetzt fängt das wieder von vorne an.



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