Im Mietvertrag für ein WG-Zimmer ist eine pauschale "Warmmiete" (ohne jegliche Ausweisung einer Kaltmiete oder sonstiger Betriebskosten) vereinbart. Nun will der VM bereits nach 6 Monaten diese Warmmiete mit der Begründung einer teuren Heizöllieferung erhöhen.
Die besagte "Warmmiete" beinhaltet pauschal alle Betriebskosten, sowie Heizung und (Warm)wasser/Abwasser.
VM steht auf dem Standpunkt, es handelt sich um ein selbstgenutztes Zweifamilienhaus, wobei es im Dachgeschoss noch eine kleine abgeschlossene Wohneinheit (2 Zimmer mit Bad) gibt, die durch die Tochter des VM als Zweitwohnsitz genutzt wird.
Gilt hier das Erhöhungsverbot ähnlich wie bei Kaltmieten in den ersten 12 (bzw. 15) Monaten?
Eine rückwirkende Erhöhung zum Einzugstermin dürfte sowieso ausgeschlossen sein (wird durch VM angedroht).
Vielen Dank
Thema Erhöhung der {pauschalen) Warmmiete
28. Juli 2022
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Frage vom 28. Juli 2022 | 19:09
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 24x hilfreich)
Thema Erhöhung der {pauschalen) Warmmiete
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#1
Antwort vom 28. Juli 2022 | 22:09
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2317x hilfreich)
Ist das Zimmer möbiliert ? Wenn ja, wie ?
#2
Antwort vom 29. Juli 2022 | 01:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120057 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitatmit der Begründung einer teuren Heizöllieferung erhöhen. :
Tja, diese Begründung ist nur leider nicht gerichtsfest ...
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#3
Antwort vom 29. Juli 2022 | 08:41
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 24x hilfreich)
ZitatIst das Zimmer möbiliert ? :
Nein..
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