Thema Erhöhung der {pauschalen) Warmmiete

28. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ma.Mi.
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)
Thema Erhöhung der {pauschalen) Warmmiete

Im Mietvertrag für ein WG-Zimmer ist eine pauschale "Warmmiete" (ohne jegliche Ausweisung einer Kaltmiete oder sonstiger Betriebskosten) vereinbart. Nun will der VM bereits nach 6 Monaten diese Warmmiete mit der Begründung einer teuren Heizöllieferung erhöhen.
Die besagte "Warmmiete" beinhaltet pauschal alle Betriebskosten, sowie Heizung und (Warm)wasser/Abwasser.

VM steht auf dem Standpunkt, es handelt sich um ein selbstgenutztes Zweifamilienhaus, wobei es im Dachgeschoss noch eine kleine abgeschlossene Wohneinheit (2 Zimmer mit Bad) gibt, die durch die Tochter des VM als Zweitwohnsitz genutzt wird.

Gilt hier das Erhöhungsverbot ähnlich wie bei Kaltmieten in den ersten 12 (bzw. 15) Monaten?

Eine rückwirkende Erhöhung zum Einzugstermin dürfte sowieso ausgeschlossen sein (wird durch VM angedroht).

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ist das Zimmer möbiliert ? Wenn ja, wie ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Ma.Mi.):
mit der Begründung einer teuren Heizöllieferung erhöhen.

Tja, diese Begründung ist nur leider nicht gerichtsfest ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ma.Mi.
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ist das Zimmer möbiliert ?


Nein..

0x Hilfreiche Antwort

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