Thema Strom abstellen

4. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Semli
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Thema Strom abstellen

Hallo,

Vielleicht gibt es sowas schon, habs ned gefunden, tschuldigt.
Aber da es recht dringend ist, versuch ichs einfach mal.

Zu meinem Fall.

Ich wohne zur Miete bei meinem Vermieter, der auch im selben Haus wohnt, unter mir.
Zur Erklärung, den Strom bezahle ich durch die Nebenkosten direkt an ihn. Einfacher gesagt, ich zahle 270 Euro für alles, was von der Arge bezahlt wird. (bei Unklarheiten, einfach fragen, kein Problem)

Soweit so gut, hoffe ich.
Nun, wenn man die Arge kennt, kann es schonmal geschehen das sie gelegentlich entweder zu wenig oder zu spät über-
weisen. Das hatte ich schonmal. Damals bin ich sofort dort hin, habe das geklärt und natürlich auch meinem VM gesagt das sein Geld etwas später kommt. Soweit so gut..dachte ich zumindest.
Denn ohne schriftliche/mündliche Ankündigung hat er mir eine Woche später den Strom abgedreht.

Meine Frage(n):

1) darf er sowas überhaupt tun?
2) ab wie vielen ausstehenden Monatsmieten, falls er das
darf?

Ich meine im Sommer mag dies ja "noch" ertragbar sein, aber wenn es Herbst/Winter wird...naja ihr wisst sicher was ich meine. Und hoffe mir kann jemand ein paar Ant-
worten/Tipps geben. Das wäre sehr nett.

LG Semli

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
darf er sowas überhaupt tun?

Vllt. war er das auch gar nicht, sondern der Versorger.
Wie viele Mieten wurden denn in den letzten 12 Monaten verspätet und / oder unvollständig bezahlt ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Meine Mieterin schuldet mir nur die Stromkosten. (Stromabrechnung
per Zwischenzähler).
Da musste ich ihr den Strom abstellen.
> Kein Geld, keine Leistung.

Man kann auch ohne Strom leben. Es gibt ja Kerzen, Öl, Kohle, Gas, .. als Ersatz.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Semli
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh das geht ja schnell hier.

Die Antworten:

Auf die Frage ob es der Versorger war? Nein!
(inoffiziell weiss ich das er einen Schalter in der Wohnung hat, wo er mir den Strom an und abstellen kann)

Er hat den Vertrag mit dem Versorger geschlossen, habe ich
beim Einzug erfahren.

Bisher schulde ich ihm "0" Monatsmieten! Somit auch "0"
Euro Mietschulden.

Ich hoffe die Antworten helfen..um mir zu helfen.

LG Semli

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Semli
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Ahnung, er hat er einfach getan...

Und falls er nochmal auf so eine Idee kommen sollte...
deswegen wollte ich hier fragen, ob dies rechtens ist.
Aber anscheinend wirft meine Frage nur weitere auf, an-
statt sie zu lösen.

LG Semli

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Und falls er nochmal auf so eine Idee kommen sollte

Hat er denn was angedeutet ?
Du hast eine meiner Fragen nicht beantwortet.
Wie viele Mieten wurden denn in den letzten 12 Monaten verspätet und / oder unvollständig bezahlt ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

quote:
Aber anscheinend wirft meine Frage nur weitere auf, an-
statt sie zu lösen.


In deiner Eröffnung hast du doch um Fragen gebeten: "(bei Unklarheiten, einfach fragen, kein Problem)"

Ich habe noch eine Frage:
Welche Begründung hat dir dein Vermieter für das Abstellen des Stroms genannt? Hat er vielleicht immer noch kein Geld bekommen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Semli
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also fein, nochmal ganz einfach zusammengefasst:

Momentaner Stand:
0 Euro die ich ihm schulde! Jahr 2011.
0 Mieten der letzten 12 Monate die ihm fehlen!

Vergangenheit:
Er hatte "einmal" die gesamte Miete erst später bekommen,
weil die Arge meine Unterlagen zu spät bearbeitet hat.
(Wahrheit, da ich jemand kenne der dort arbeitet: Passt denen dein Gesicht nicht, bearbeiten sie deine Unterlagen langsamer. Ermessensspielraum: zwischen 1 Tag bis max. 14 Tage..ohne das sie dafür Ärger bekommen!)

All dies teilte ich meinem VM mit. Und nach 1 Woche hats morgens Klick gemacht und ich war ohne Strom.

Deswegen meine Frage. Darf er dies oder nicht?!

Habe nämlich gelesen, das NUR der Stromversorger selbst dies dürfte. Kann ja sein, das jemand von hier dies weiß.

LG Semli

PS: Ohne Strom ist es überhaupt nicht witzig. Auch wenn man Kerzen noch so gern hat. Und Alternativen wie Kohle etc. kommen eh nicht in Frage, kein Ofen vorhanden etc.
;-)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

quote:
Nun, wenn man die Arge kennt, kann es schonmal geschehen das sie gelegentlich entweder zu wenig oder zu spät über-
weisen. Das hatte ich schonmal. Damals bin ich sofort dort hin, habe das geklärt und natürlich auch meinem VM gesagt das sein Geld etwas später kommt. Soweit so gut..dachte ich zumindest.
Denn ohne schriftliche/mündliche Ankündigung hat er mir eine Woche später den Strom abgedreht.


Der VM kann ja nicht wissen, ob die fehlende Miete dann tatsächlich nachkommt. Und er kann nicht direkt bei der Arge sondern nur bei dem Mieter Druck ausüben.

Bei Zahlungsverspätung soll man dem VM eine schriftliche Zahlungszusage von Arge vorlegen.

Warum kommt überhaupt zur Zahlungsverspätung, wenn der Mieter
seine Sache mit der Arge immer rechtzeitig regelt ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Passt denen dein Gesicht nicht, bearbeiten sie deine Unterlagen langsamer.

Tröste dich, es liegt nicht am Gesicht.

Hast Du nun deinen VM gefragt aus welchem Grund ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Semli
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach was solls...
Es war ja nur ein Versuch ob man hier zu einer Antwort
kommt. Anscheinend nicht, egal.

Ebenso wie wohl noch niemand unter den Problemen der
Arge leiden durfte.

LG Semli

PS: kann geschlossen werden, im Falle dessen werde ich mich
entweder an einen Anwalt wenden und/oder den Mieterschutz.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Und nach 1 Woche hats morgens Klick gemacht und ich war ohne Strom.

Es ist immer noch offen, für wie lange und wie sich der VM dazu geäußert hat.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Bei unserem Versorger wird der Strom abgestellt, wenn man mit 300 Euro im Verzug ist. Wenn man dann seine Schulden beglichen hat, wird der Strom wieder angestellt, und man muß zusätzlich noch die Kosten für das Ab- und Anstellen bezahlen.

Da ist ein Vermieter, der nur einen Schalter umlegt, deutlich billiger!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Vielleicht bekommt der VM selbst den Strom von Stromversorger abgestellt, weil durch verspätete Mietzahlung mieterseits er auch nur verspätet die Strom-Abschlagzahlung leisten kann.

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Semli
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso "dieses" Mal?!
Ich habe mit keinem Wort geschrieben, das mein VM dies
mehrmals getan hat.
Dies geschah nur "einmal". Und das trotz Bestätigungs-
schreiben der Arge das der ausstehende Betrag über-
wiesen wird.

Nicht mehr und nicht weniger!

Ich wollte hier "nur" wissen ob dies rechtens ist. Denn ich meine gelesen/gehört zu haben, das NUR der Stromversorger
selbst den Strom an und abstellen dürfen. Nicht aber VM's
die meinen sich einen Spaß erlauben zu müssen.

Das war alles was ich wissen wollte. Stattdessen bekam
ich weitere Fragen...wie viele Mieten denn innerhalb der
letzen 12 Monate ausstehen..

Wie dem auch sei, ich habe meine Antwort bekommen, wenn
auch auf andere Weise.

LG Semli

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
ich habe meine Antwort bekommen

Da hast Du zumindest mehr bekommen als ich.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Semli
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Was denn für einen Grund?!

Er hat mir einfach den Strom abgedreht. Das Warum weiß
ich nicht.
Und als die Arge endlich ihren A... bewegt hat beim
überweisen hatte ich ihn wieder.

Jetzt zufrieden?

LG Semli

PS: und nein, ich weiß nur das er dies als Spielchen
sah. Aber ich habe darüber ganz sicher nicht gelacht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
ich weiß nur das er dies als Spielchen sah

Woher ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Semli
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

er hats mir gesagt.

Nach dem Motto, ich wolle Spielchen spielen.
Also schnipp, kein Strom mehr.

LG Semli

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:
Nach dem Motto, ich wolle Spielchen spielen.
Also schnipp, kein Strom mehr.

Nach Schilderung des Sachverhaltes wäre dies nicht rechtens.

Man könnte den Vermieter also zwingen, den offiziellen Weg einzuhalten.

Nur ist dieser offizielle Weg natürlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, welche der säumige Mieter als Verzugsschaden zusätzlich zu zahlen hätte.


Wäre also die Frage was man sich leisten kann/möchte: offiziel und entsprechend teuer oder inoffiziell und entsprechend billig.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen