Thermen defekt - kein Austausch mehr in diesem Jahr!

5. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Thermen defekt - kein Austausch mehr in diesem Jahr!

Habe ja schon mal in einem anderen Thread was über meinen Thermenaustausch geschrieben, mittlerweile ist das hinfällig (Der Thread kann daher auch gerne gelöscht werden):

Jetzt gibt es noch ein ganz anderes und größeres Problem. Ich hatte jetzt mit dem zuständigen HW einen Termin gefunden und sollte auch durchgeführt werden die Thermenwechsel, ich hatte auch schon 2 Totalausfälle im Sommer gehabt. Vorher kriegte ich noch 2 Tage einen Anruf, das man keinen Thermenwechsel mehr vornehmen kann, weil da eine Genehmigung noch nicht erteilt wurde (Schornsteinfeger)

Mittlerweile sind wir 3 Mieter im Haus, die dringend eine neue Therme bräuchten, aber nix in der Sache unternommen wird. Wir halten aber alle zusammen. Ich habe heute mit ihr auch schon wieder gesprochen. Sie hat mehr Totalausfälle als ich und ist auch schon da es ja nicht mehr so warm ist, braucht man schon das Ding, wenn man zuhause ist.

Jetzt hängt hier wohl alles mit dem Schornstein zusammen, das da war wohl was nicht mehr in Ordnung ist (Das Haus ist auch schon ein bisserl älter) und wir haben heute und letzte Woche bereits mehrere Telefonate mit der Hausverwaltung geführt. Die Aufträge zum Thermenwechsel sind alle genehmigt und raus gegangen. Der Schornsteinfeger gibt es aber wegen dem Schornstein nicht frei und evtl. müsste da noch was umgebaut werden (was aber auch wieder mit Lärm verbunden ist - wir machen fast alle im Haus zudem Home-Office)

Nun wird es wohl trotz bevorstehenden Winters keinen Thermenaustausch mehr geben, statt dessen sollen wir jetzt immer den Notdienst anrufen, wenn die Therme wieder ausfällt. Aber auch nach 30 Jahren ist das Ding irgendwann nicht mehr reparierbar und wir wissen auch nicht, ob wir dem glauben sollen....Wir wollen zusammen ein Schreiben aufsetzen - evtlk. mit Mietminderung. Hier wird in diesem Jahr definitiv nix mehr über Winter passieren, nur was machen wir im schlimmsten Fall, wenn es draußen kalt ist, aber der totale Ausfall da ist und sich das Ding nicht mehr reparieren lassen sollte bei einem von uns? Meine Nachbarin hat schon ständig das Problem das sie nicht mal 5 min mehr Duschen kann, ohne das die Therme komplett ausfällt.

Welche rechtlichem Möglichkeiten haben wir als Mieter, das es irgendwie doch schneller von statten gehen könnte und man nicht uns erst bis Frühjahr warten lassen soll. Das geht sicher ganz und gar nicht! Ich möchte mir auch keinen weg holen, wenn man dann nicht heizen kann und frieren muss, grad jetzt nicht Und ich wohne EG, wo es eh am kühlsten ist.

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26 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Welche rechtlichem Möglichkeiten haben wir als Mieter, das es irgendwie doch schneller von statten gehen könnte und man nicht uns erst bis Frühjahr warten lassen soll.

Schlicht und einfach gar keine.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Man könnte es mit einer Anzeige beim Bauamt probieren. Wenn der Schornstein jetzt schon nicht zulässig ist, dann sollte er sofort stillgelegt werden - zurzeit besteht offenbar ein Bestandsschutz, der dazu führt dass die alten Thermen noch betrieben, aber eben nicht ausgetauscht werden dürfen.
Wenn man Stillegung erreicht, wird man auf Unbewohnbarkeit zulaufen und somit eine Notuntebringung erreichen können.
Da gibt es im allgemeinen Wärme Duschen - Problem gelöst.

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schlicht und einfach gar keine.


Anzeige beim Bauamt wäre eine Möglichkeit.
Zitat (von quiddje):
Wenn man Stillegung erreicht, wird man auf Unbewohnbarkeit zulaufen und somit eine Notuntebringung erreichen können.
Da gibt es im allgemeinen Wärme Duschen - Problem gelöst.

Auf jeden Fall angenehmer als ohne Therme in der Wohnung.

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Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Auf jeden Fall angenehmer als ohne Therme in der Wohnung.


Hab ich mal wieder was überlesen? WIll der/die TE ausziehen?

Zur Zeit ist es mit den Handwerkern eine Katastrophe, alles dauert die Firmen sind ausgebucht bis ins kommende Jahr.

Wenn die Therme nur für die Heizung zuständig ist, macht euch Gedanken über Alternativen (über den Winter) und deren Finanzierung.

Allerdings wenn ich das richtig lese, funtionieren die alten Schätzchen ja zur Zeit, also kein Totalausfall und kein "ist irreparabel", man kann es noch notdürftig zusammen flicken, das wird für diesen Winter ausreichen (müssen).

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Man könnte es mit einer Anzeige beim Bauamt probieren.

Ja, aber was soll die bringen?


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#6
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

auf eine Unbewohnbarkeit möchte ich aber auch nicht hinaus, immerhin arbeite ich hauptberuflich selbständig hier auch im Home-Office. Da kann ich KEINE "Notunterkunft" oder dergleichen gebrauchen, ich bin erst im April hier eingezogen, meine neue Nachbarin direkt letzten Monat und hat jetzt schon die Nase voll. Ihre Therme hat aber schon mehrere Ausfälle gemeldet, als meine.

Mir hat das schon eine Bekannte erzählt, das man den Schornstein still legen kann bzw. die Thermen. Das ganze läuft hier über eine Hausverwaltung, aber läuft anscheinend, was ich vorher nicht gewusst habe, über einen privaten Eigentümer. Ich bin mittlerweile schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Das ist leider nicht der einzige Mangel, den wir hier im Haus haben und man wird bis sonst wann vertröstet. Ich liebe Altbauten, keine Frage, aber ich habe die Wohnung eigentlich nur genommen, weil sie top aussieht und ordentlich eigentlich saniert war, das mit der Therme, kam ja erst, als ich hier gewohnt habe und die letzte Wartung von der Therme war übrigens von 2018! Man hat mir dann erzählt, das die Vormieterin die Wohnung fast gar nicht benutzt hat oder anzutreffen war, daher war vorher nie eine gründliche Thermenwartung möglich gewesen. Darauf warte ich aber dies Jahr auch noch, In der Hoffnung, das bis jetzt nix passiert oder passieren wird, hoffe ich, das ich bis was neues finde, das hier alles gut geht. Die Thermen werden auch zur Warmwasseraufbereitung genutzt. Da hatte ich schon 2x einen Ausfall im Sommer gehabt, meine Nachbarin ist bereits krank geworden, weil sie die Wohnung nicht richtig geheizt bekommt. Ich denke, so geht es nicht und ein Mieter traut sich gar nicht erst, sich den ganzen Streß an zu tun. Wir sind alle bislang nicht im Mieterbund, ob das wirklich was bringt, weiß ich nicht.

Birgt das für uns irgendeine Gefahr, wenn das alles nicht ordnungsgemäß gewartet wird oder irgendwas mit dem Schornstein nicht stimmt? Ich weiß auch nicht genau, wie alt das Haus ist. Wie bekomme ich das raus? Denn bei der HV brauch ich sicher das Thema erst nicht anfragen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Das ganze läuft hier über eine Hausverwaltung, aber läuft anscheinend, was ich vorher nicht gewusst habe, über einen privaten Eigentümer.

Wie meinen?



Zitat (von Schneewittchen27):
Birgt das für uns irgendeine Gefahr, wenn das alles nicht ordnungsgemäß gewartet wird oder irgendwas mit dem Schornstein nicht stimmt?

Kann sein oder auch nicht. Kommt halt auf die Details an.



Zitat (von Schneewittchen27):
Ich weiß auch nicht genau, wie alt das Haus ist. Wie bekomme ich das raus?

Vermutlich gar nicht, wenn der Eigentümer oder der Vermieter das nicht mitteilen will.


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#8
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

und wie schaut es rein rechtlich aus, wenn meine Therme 2018 das letzte Mal gewartet wurde? Das ist doch grob fahrlässig oder? Egal ob meine Vorgängerin da war oder nicht, wenn die Aussagen natürlich stimmen.... Dies Jahr ist in der Sache auch noch nix passiert, nur der Schornsteinfeger war kurz nach meinen Einzug da.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Das ist doch grob fahrlässig oder?

Da käme es darauf an, wie die Wartungsintervalle sind und wer die Wartungsintervalle warum genau fest gelegt hat.


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#10
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

die Wartungsintervalle sollen jährlich sein, so kenne ich es aus Niedersachsen auch. Das Sachsen eine andere Regelung hat, kann ich mir nicht vorstellen. Zudem fehlen hier auch die Rauchmelder im ganzen Haus. Ist Sachsen von der Rauchmelderpflicht ausgenommen? Ich bin da nicht so wirklich informiert?

Meine neue Nachbarin ist jedenfalls auch schon bedient, denkt ebenfalls wie ich wieder ans Ausziehen. Wann ihre Therme das letzte Mal gewartet wurde, muss ich sie mal fragen, ob sie das evtl. raus kriegen kann. Die ständigen Ausfälle sind ja auch nicht normal. Wird ja auch gefährlich wegen Abgas usw. Wir wissen jetzt nur nicht genau, wie man am besten vorgehen soll. Steht uns Mietminderung zu, wenn ja in welcher Höhe und welche Frist sollen wir setzen? Wir sind bislang alle noch nicht im Mieterbund drin, erwägen diesen Schritt aber zu gehen und da fast alle Mieter im Haus betroffen sind, wie sollen wir das am besten schriflicht gestalten? Ich habe schon die Zustimmung meiner Unterschrift gegeben, wenn ein Schreiben an die HV aufgesetzt wird.

Ich denke nicht, das es telefonisch groß was bringen wird, selbst wenn "Zeugen" bei dem Telefonaten anwesend sind. Meine neue Nachbarin ist dadurch schon sehr gesundheitlich angeschlagen und das wäre auf Dauer nicht gut. Wir sind alle berufstätig im Haus (vorwiegend Corona noch fast alle im Home-Office).

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#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Der Schornsteinfeger gibt es aber wegen dem Schornstein nicht frei und evtl. müsste da noch was umgebaut werden (was aber auch wieder mit Lärm verbunden ist - wir machen fast alle im Haus zudem Home-Office)

Wg. Lärm müssen sie sich derzeit keine Sorgen machen. Im Winter wird der Kamin sicher nicht umgebaut.
Das Alter des Hauses spielt keine Rolle, wenn es keinen Sanierungsstau gibt, lebt es sich in so einem Haus gut.

Was die Wartung der Therme betrifft, dazu gibt es einiges im Internet.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Ich denke nicht, das es telefonisch groß was bringen wird,

Wie Du ja aus der Vergangenhei weist, lautet das Zauberwort "gerichtsfest".




-- Editiert von Harry van Sell am 06.10.2021 15:33

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
die Wartungsintervalle sollen jährlich sein, so kenne ich es aus Niedersachsen auch


In Niedersachsen gibt es gesetzliche Vorschriften zur Wartung von Heizungsanlagen? Wo kann ich das nachlesen? Das wäre mal was ganz Neues.

Zitat (von Schneewittchen27):
. Ist Sachsen von der Rauchmelderpflicht ausgenommen?


Nein, das ist landesweit Pflicht, aber das die Dinger fehlen fällt dir jetzt erst auf? Bei Anmietung warst du blind, oder warum gehst du jetzt auf Fehlersuche?

Es ist auch total egal, wann die Therme der anderen gewartet wurde, das hat nichts mit deiner Wohnung zu tun, und wenn sie ausfällt (die Therme), dann entwickeln sich ja auch keine Abgase, insoweit alles tutti.

Wenn kein Geld vorhanden ist, dann lass dich doch mal von einem Mieterverein beraten.

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#14
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Das ist doch grob fahrlässig oder?


Der Grad der Fahrlässigkeit dürfte für etwatige Mietminderungen oder Schadensersatzansprüche in diesem Fall recht unerheblich sein (ausser der Mieter hat den Mangel zu vertreten).

Zitat (von Solan196):
In Niedersachsen gibt es gesetzliche Vorschriften zur Wartung von Heizungsanlagen?


Gemäß TRGI 2018 muss bei Gasgeräten (Wärmeerzeuger, Trinkwassererwärmer) einmal im Jahr (oder nach Herstellervorgaben) eine Inspektion mit bedarfsorientierter Wartung durchgeführt werden.

Die Verbindlichkeit der TRGI ergibt sich aus § 49 EnWG.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Hab ich mal wieder was überlesen? WIll der/die TE ausziehen?
Eigentlich nichts überlesen. ;)
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Klausel-im-MV-bin-ich-hier-wirklich-1-Jahr-gebunden-__f591198.html#last-reply
-----------------------------------
Zitat (von Schneewittchen27):
statt dessen sollen wir jetzt immer den Notdienst anrufen, wenn die Therme wieder ausfällt.
Ja, das solltest du tun, wenn sie ausfällt, die Therme.
Deine Nachbarin kann auch den Notdienst anrufen, wenn ihre Therme ausfällt.
Da braucht man nicht zusammenhalten, aber der Notdienst merkt sehr schnell, ob und wie ein Therme ausfällt.

Der Schornsteinfeger war da, der kennt Zustand und letzte Wartungen. Der weiß, was notwendig ist.
Zitat (von Schneewittchen27):
die Wartungsintervalle sollen jährlich sein,
Nö. Jährliche Wartungen für Thermen hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Auch nicht für Nds.

Rauchmelderpflicht in Sachsen? Du bist nicht informiert? Man kann sich informieren: 2 Sekunden
https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-sachsen/
Vermutlich muss bei dir kein Rauchmelder sein, weil das Wohnhaus älter ist, wohl auch nicht umgebaut ist.
Zitat (von Schneewittchen27):
Wir wollen zusammen ein Schreiben aufsetzen - evtlk. mit Mietminderung.
Mit welchem Inhalt? Verbrennt euch bitte nicht die Finger an solch heißen Forderungen.
Alle Mieter im Haus? Alle 3?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Die Verbindlichkeit der TRGI ergibt sich aus § 49 EnWG.


Da kann ich keine Verbindlichkeit sehen. Es heißt lediglich, dass das die Anlage " so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist.", das kann auch außerhalb eines jährlichen Wartungsturnus gewährleistet sein.

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#17
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Es heißt lediglich, dass das die Anlage " so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist."


Und vollständig heisst es dann:

"(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

und weiter:

(2) ... Gas und Wasserstoff die technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V.

Und der gibt dann die "Technische Regel für Gasinstallationen" - kurz TRGI herraus - aktuell in der Version 2018. Und aus der ergeben sich dann die Wartungs und Inspektionsintervalle.

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#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Ja man kann sich alles hinbasteln, denn in (2) heißt es tatsächlich ...

Zitat:
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von

1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2. Gas und Wasserstoff die technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V.eingehalten worden sind. ...


Da kann ich immer noch nichts lesen von "muss" im Gegenteil, denn man behält sich vor:
Zitat:

(4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, zur Gewährleistung der technischen Sicherheit, der technischen und betrieblichen Flexibilität von Energieanlagen sowie der Interoperabilität von Ladepunkten für Elektromobile durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.
Anforderungen an die technische Sicherheit dieser Anlagen, ihre Errichtung und ihren Betrieb festzulegen; ...


... im Klartext, sowas gibbet also nicht nicht, dementsprechend auch keine Vorschrift zur jährlichen Wartung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Und der gibt dann die "Technische Regel für Gasinstallationen" - kurz TRGI herraus - aktuell in der Version 2018.

Solche Regelwerke werden von den Gerichten sehr gerne als Grundlage herangezogen - auch wenn es keine Gesetze sind.

Allerdings enthalten dies auch keine Vorschrift zur jährlichen Wartung, von daher wird man bezüglich der Wartungsintervalle weiter forschen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ist das niemand aufgefallen?

Schneewittchen hat eine Wohnung angemietet und betreibt darin ihre Selbständigkeit.
Hoffentlich hat sie a) die Erlaubnis des Vermieters und b) eine Nutzungsänderung beantragt und genehmigt bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von alida):
Ist das niemand aufgefallen?

Doch, der eine oder andere begleite ihre Lebensabschnitt schon länger.

Da wurde ihr mitgeteilt, das man darauf achten muss.


Wobei Erlaubnis des Vermieters und Nutzungsänderung nicht immer erforderlich sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Corona bedingtes Homeoffice dürfte nicht verboten sein, Prostitution übrigens auch nicht (wenn es angemeldet ist)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vermutlich muss bei dir kein Rauchmelder sein, weil das Wohnhaus älter ist, wohl auch nicht umgebaut ist.

Bei nur 3 Wohneinheiten keine Pflicht.

Ich nehme an, die Wohnung ist sehr billig, die Heizung wird noch im Rahmen des Erlaubten funktionieren.Eine Kaminsanierung ist bekannt, wird aber nicht mehr dieses Jahr erfolgen.
Der nicht vorhandene Keller ist durch eine Abstellkammer ersetzt, somit kein Problem.

Eine Mietminderung wird es eher nicht geben.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Bei nur 3 Wohneinheiten keine Pflicht.
Das habe ich auch in der LBO nicht gefunden. Wo kann ich das nachlesen?
Ja, es könnte sein, dass bisher nur 3 Mieter dort wohnen oder generell nur 3 Wohnungen im Gebäude sind.
Bis die generelle Rauchmelderpflicht für das BL Sachsen kommt, ist die TE vermutlich ---dort--- längst wieder ausgezogen.

Allgemein:
Als Mieter ist man nicht gehindert, sich selbst solche Rauchwarnmelder anzubringen. Freiwillig, kostengünstig und *beruhigend*. In der 1,5-Zi-Whg. der TE hält sich der Aufwand in Grenzen.

Zitat (von Loni12):
Eine Mietminderung wird es eher nicht geben.
Wieso geben? Die TE ist gut beraten, sich bzgl. Mietminderung vom Mieterbund beraten zu lassen. Bei ihren ständigen Wohnungswechseln mit jeweils anderen *Mängeln* ist das vermutlich ein längst überfälliger Gang. Mietrecht gilt grundsätzlich bundesweit.

Wenn die Therme ausfällt, also weder Heizung noch WW-Bereitung funktionieren, und das mehrfach passiert, KÖNNTE bei Einhaltung der richtigen Schrittfolge eine Mietminderung durchzusetzen sein.
(Evtl. ist eine solche gar nicht im Interesse der TE. Sie will ja ausziehen und nicht noch billiger wohnen...)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn die Therme ausfällt, also weder Heizung noch WW-Bereitung funktionieren, und das mehrfach passiert, KÖNNTE bei Einhaltung der richtigen Schrittfolge eine Mietminderung durchzusetzen sein.


Nicht wenn die Therme wieder in Gang gesetzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 558x hilfreich)

Anami, wir haben 3 Wohnungen im Haus inkl. Eigentümer (mein Sohn) wir müssen keine Rauchmelder haben, bauten trotzdem welche ein, auch in der vermieteten Wohnung.

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