Thermostate gewechselt- Eingriff in die Substanz

14. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Wickirecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Thermostate gewechselt- Eingriff in die Substanz

Hallo! Vor 2 Jahren haben wir in unserer Mietwohnung die normalen Thermostate in Elektrische getauscht.
Seit zwei Tagen werden jetzt plötzlich 3 von 6 Heizkörpern nicht mehr warm.
Nach einem Telefonat mit dem Vermieter meinte dieser, dass das unsere Schuld sei und wir für den evtl. Schaden aufkommen müssen, da der Tausch der Thermostate ein Eingriff in die Bausubstanz darstelle und wir keine Genehmigung dazu hätten.

Ist dem so? Hätten wir fragen müssen? Müssen wir den Heizungsmonteur bezahlen oder liegt das doch beim Vermieter?
Uns ist klar, dass wir bei Auszug alles zurückbauen und haben die alten Thermostate auch aufgehoben.

Ich freue mich auf eure Einschätzung.

Bester Dank
Christina

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Wickirecht123):
Nach einem Telefonat mit dem Vermieter meinte dieser, dass das unsere Schuld sei und wir für den evtl. Schaden aufkommen müssen, da der Tausch der Thermostate ein Eingriff in die Bausubstanz darstelle und wir keine Genehmigung dazu hätten.
Sollten tatsächliche eure Thermostate einen Defekt an der Heizung verursacht haben und sollte der Vermieter dies beweisen können und sollte sollte weiter dies für euch vor Installation erkennbar gewesen sein, dann müsstet ihr wohl den Schaden bezahlen. Alleine, ich glaube nicht daran, dass alle drei Dinge zusammen eintreten werden.

Natürlich wird so ein elektrischer Thermostat in der Regel häufiger die Ventilstellung ändern als ein Mensch mit einem handbetriebenen Thermostat. Das wäre aus meiner Sicht aber noch vertragsgemäßer Gebrauch und mit Sicherheit kein Eingriff in die Bausubstanz. Ich vermute, der Vermieter weiß nicht, wie so ein elektrischer Thermostat funktioniert.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Natürlich wird so ein elektrischer Thermostat in der Regel häufiger die Ventilstellung ändern als ein Mensch mit einem handbetriebenen Thermostat. Das wäre aus meiner Sicht aber noch vertragsgemäßer Gebrauch...


Das ist sogar deutlich besser, als die "analogen", denn durch das permanente Regeln der digitalen Thermostate setzen sich die Ventile deutlich seltener fest.

Zitat (von Wickirecht123):
Nach einem Telefonat mit dem Vermieter meinte dieser, dass das unsere Schuld sei und wir für den evtl. Schaden aufkommen müssen,


Der Vermieter hat Recht, dass ihr für einen eventuellen Schaden, den Ihr verursacht habt, aufkommen müsstet, davon ist hier aber weit und breit nichts zu sehen.
Hier von Schuld zu sprechen, oder euch die Kosten aufs Auge drücken zu wollen, wird dem Vermieter nicht gelingen.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Wieso gehen Sie davon aus, daß IHRE Thermostate vom Vermieter instand gehalten werden müssen ?
Außerdem wäre die Frage ob eine Reparatur der Geräte eines Vermiters welche dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, nicht sowieso unter die Regelung zu kleinen Reparaturen im Mietvertrag zählt.
Was ist denn die Ursache des Sschadens ? Schonmal hier geschaut ?
https://www.youtube.com/watch?v=j8zYAqEI79I
Werbung überspringen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wieso gehen Sie davon aus, daß IHRE Thermostate vom Vermieter instand gehalten werden müssen ?


Das tut die TE doch gar nicht.

Es werden ganz simpel die Heizkörper nicht mehr warm, und in der Regel ist das VENTIL die Ursache, welches vom Thermostat nur geregelt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Außerdem wäre die Frage ob eine Reparatur der Geräte eines Vermiters welche dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, nicht sowieso unter die Regelung zu kleinen Reparaturen im Mietvertrag zählt.
Der Thermostat gehört dem Mieter. Damit hat der Vermieter nichts zu tun. Das Ventil unterliegt nicht dem direkten Zugriff des Mieters und ist damit nicht von einer Kleinreparaturenklausel umfasst. Insoweit ist der Verweis auf eine Kleinreparaturenklausel in diesem Fall nicht zielführend.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120001 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Wickirecht123):
Seit zwei Tagen werden jetzt plötzlich 3 von 6 Heizkörpern nicht mehr warm.

Und was konkret ist die Ursache?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Vorschlag: einfach mal eben die neuen Thermostate gegen die alten tauschen ...

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#8
 Von 
Wickirecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke ihnen allen für Ihre Antworten.

Es hat sich herausgestellt, dass an der Heizung ein Ventil/Zulauf geschlossen war.
Die Thermostate waren es definitiv nicht. Jetzt werden die Heizkörper auch wieder warm!

Ihnen allen schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

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