Hallo,
der Mietvertrag meiner Wohnung in einem großen Mehrparteienhaus beinhaltet einen Stellplatz in der Tiefgarage inklusive Nebenkosten der Anlage. Da diese für die Größe meines Wagens nicht geeignet ist, möchte ich diese nun an einen Nachbarn weitervermieten. Ist ein schriftlicher Mietvertrag zwingend erforderlich oder zu empfehlen (z.B. wegen Schäden, die der Untermieter mit seinem Fahrzeug anrichtet oder am Fahrzeug erfährt)? Wer würde in letzerem Falle haften?
Auszug aus dem Mietvertrag der Wohnung: "Einen Teil des Mietobjekts kann der Mieter einem Dritten nur bei Vorliegen eines berechtigeten Interesses überlassen...". Kann der Vermieter dies auch verbieten? Wäre es ausreichend die Hausverwaltung zu informieren?
Oder wäre eine mündliche Vereinbarung mit einem Nachbarn unkomplizierter?
Vielen Dank für weitere Kommentare.
-- Editiert von klaus meier am 12.11.2007 21:32:02
Tiefgarage-Stellplatz untervermieten
12. November 2007
Thema abonnieren
Frage vom 12. November 2007 | 21:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tiefgarage-Stellplatz untervermieten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 12. November 2007 | 21:45
Von
Status: Lehrling (1536 Beiträge, 182x hilfreich)
Hallo,
ich würde mich vorher mit dem Vermieter verständigen. Falls es doch zu Schäden durch deinen Nachmieter käme, müsstest du u.U. dafür aufkommen. Hast du dein jetziges, zu großes Auto schon vor dem Mietvertrag besessen?
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