Tiefgaragenstellplatz erfordert seperate Kündigung?

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2019 13:00:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tiefgaragenstellplatz erfordert seperate Kündigung?

Guten Tag.

Ich hatte meine Wohnung fristgerecht zum 31.12.2018 gekündigt.
Bei der Wohungsübergabe übergab ich auch meine Schlüsselkarte für den Tiefgaragenstellplatz.
Ich habe auch klar gemacht das ich den Stellplatz nicht weiter nutzen werde.

Im Januar stellte ich dann fest das der Vermieter mir weiterhin 100 EUR Miete für den Stellplatz vom Konto abbucht. Das hat er seither auch wieterhin jeden Monat gemacht.
Auf meine Rückfrage meinte er dann das für den Stellplatz ja ein separater Mietvertrag vorliegt den ich nicht gekündigt habe. Das ist richtig. Ich habe den Stellplatz nicht schriftlich gekündigt. Nur die Wohnung.

Ich bin derzeit im Ausland und hatte wenig Zeit mich mit dem Thema auseinander zusetzen.
Im März bat ich meine Frau, die noch in Deutschland ist, bei der Hausverwaltung vorbei zugehen und sie zu bitten die Abbuchungen aus Kulanz einzustellen. Schließlich hatte ich 3 weitere Monate Miete für den Stellplatz bezahlt ohne ihn zunutzen. Die Hausverwaltung verweigerte das und meinte ich muss schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Ich finde das verhalten böswillig und kalkuliert.
Bin ich hier tatsächlich dem Vermieter ausgeliefert oder habe ich ein Recht auf direkte Auflösung des Vertrags oder vielleicht sogar auf eine Entschädigung?

Vielen Dank,

AM




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wenn ein separater Mietvertrag vorliegt, dann ist dieser nicht gekündigt.

Daher hat der Vermieter auch Anspruch auf die Zahlung.

Im Gegenzug hast du Anspruch auf Nutzung des Stellplatz.

Zitat (von mail.andre.mueller@gmail.com):
Ich finde das verhalten böswillig und kalkuliert.


Nö, das Einhalten von Verträgen ist bestimmt nicht böswillig.

Im Gegenzug: was würdest du sagen, wenn du einen Stellplatz nutzen würdest, und dein Vermieter hat den auf einmal anderweitig vermietet, nur weil irgendwer vorbei gekommen ist, und behauptet hat,du würdest ihn nicht mehr nutzen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von mail.andre.mueller@gmail.com):
Ich finde das verhalten böswillig und kalkuliert.

Warum? Was kann der Vermieter dafür, das man keinen Überblick über seine vertraglichen Verpflichtungen hat?



Zitat (von mail.andre.mueller@gmail.com):
Die Hausverwaltung verweigerte das

Zu Recht. Warum sollte der Vermieter das machen? Kein Geld bekommen aber auch den Stellplatz nicht mehr vermieten dürfen, so dumm wird keiner sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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