Tiefgaragenstellplatz von fremdem PKW belegt

28. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Wulffy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Tiefgaragenstellplatz von fremdem PKW belegt

Hallo!
Seit einigen Tagen steht ein fremdes Fahrzeug auf unserem Tiefgaragenstellplatz. Wir haben schon sämtliche Nachbarn gefragt. Niemand weiß, wer es ist.

Was können wir machen? Polizei ist wohl nicht zuständig, da Privatgelände, oder?

Vermieter nicht erreichbar. Betriebsurlaub.

Beste Grüße,
Wulffy

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stimmt. Wäre es eine öffentliche Strasse müsste die Polizei sich um das Abschleppen kümmern und vom Fahrzeughalter die Kosten dafür einfordern.

Leider gibt es nur 3 Möglichkeiten:

1. Abschleppdienst kommen lassen, mit dem Beweis in der Hand, dass der Stellplatz nur für Dich bestimmt ist. Leider wirst Du in Vorlage gehen und Dir das Geld vom Fahrzeughalter geben lassen müssen bzw. einklagen.

2. Zettel ans Auto machen, dass das Fahrzeug unverzüglich zu verschwinden hat, weil es sonst abgeschleppt wird, in der Hoffnung, dass der Fahrzeughalter nicht erst nach Wochen wieder zu seinem Wagen geht.

3. Auto zuparken bzw. sich dahinter stellen, damit sich der Fahrzeughalter bei Dir melden muss, wenn er weg fahren möchte. Würde ich aber nicht machen, weil es für Deinen Wagen nicht so gut ausgehen würde... Wer weiß was das für ein Mensch ist ;)

Eine weitere Alternative wäre, bei der Polizei den Sachverhalt zu erklären, und vielleicht setzt sie sich mit dem Fahrzeughalter in Verbindung, um ihm/ihr zu sagen, dass das Fahrzeug weg muss.

P.S. Wie kam der Wagen eigentlich in die Tiefgarage?! Toröffner bzw. Schlüssel erforderlich, um rein fahren zu können? Wenn ja, dann müsste ein Bewohner auf jeden Fall wissen, wem das Fahrzeug gehört!

-- Editiert von Dinsche am 28.12.2007 13:07:12

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#2
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Der eine hatte vor Wut dem Falschparker den Reifen platt gemacht.
Folge: der Falschparker parkte noch länger dort, weil sein Wagen unfahrbar war.

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#4
 Von 
Wulffy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

@Dinsche: Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Abschleppen lassen wollen wir nicht, da der Ärger zu groß danach ist.

Zettel ist dran, aber der Fahrzeughalter scheint entweder verreist zu sein oder kommt nicht aus der Wohnung heraus...

Auto zuparken. Wäre das nicht Nötigung?

Zwischenzeitlich haben wir erfahren, dass sich das Fahrzeug seit einigen Wochen in der Tiefgarage aufhält und immer wieder auf anderen TG-Stellplätzen parkt, die Bewohnern gehören.

Mit dem Wohnungstürschlüssel kommt jeder auch in die Tiefgarage. Schließanlage...

---

@Blockwart: Danke. Was ist LRA und MV?

---

@icecycle: Du hast Recht. Eine gewisse Vorsicht sollte man walten lassen...

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Was hindert Dich daran, den Halter anzuzeigen ? Dann muss dieser von der Polizei ermittelt werden. Mit Zeugen und Fotos die Standdauer nachweisen !

-----------------
"Chylla"

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, wäre wohl Nötigung, und deswegen lieber drauf verzichten.

Wenn ihr weitere Möglichkeiten habt, zu parken, also warten könnt, dann reicht wohl ein Zettel. Kann allerdings dauern, bis der Wagen dann weg ist... Ich wäre da zu ungeduldig, und so was würde mich ganz schön zornig machen. Ihr zahlt für den Stellplatz, also habt ihr das Recht, ihn abschleppen zu lassen.

Das ist halt komisch... Er oder sie gehört dann wohl zum Haus, oder zu einem Bewohner. Würde an jeder Tür klingeln und nachfragen. Wenn jemand nicht öffnet, Zettel an Tür oder Briefkasten hinterlassen.

MV heisst Mietvertrag.


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wulffy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

@Dinsche: Ja, wir sind sehr zornig, vor allen Dingen, weil das Auto immer noch da steht.

Problem ist, dass die Tiefgarage von mehreren Häusern verwendet wird. Wir vermuten nun, wer es sein könnte, aber dort ist niemand...

@Chylla: Ggf. werden wir den Halter anzeigen. Wenn es der allerdings ist, den wir vermuten, haben wir die Befürchtung, dass er unseren PKW später beschädigen könnte oder uns sonstwie Schaden zuführen wird.

Tolle Situation...

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#8
 Von 
Wulffy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Was mir gerade einfällt: Weswegen genau anzeigen? Was gebe ich an?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Glauben ist nicht Wissen... Ich würde Polizei kommen lassen... Bewaffnet mit dem Mietvertrag antreten, damit sie sehen, dass der Wagen unbefugt dort steht. Problem ist, wenn ihr da nur anruft, die Sachlage schildert, werden sie nicht einfach so den Fahrzeughalter euch mitteilen... Fällt unter Datenschutz.

Also, die müssen das sehen. Dann müsste meiner Meinung nach die Polizei den Fahrzeughalter versuchen, zu kontaktieren und ihn auffordern, sein Fahrzeug zu entfernen. Wenn er das nicht tut bzw. wenn er nicht zu erreichen ist: Abschleppen lassen.

Erkundigt euch, ob die Rechnung direkt an den Fahrzeughalter geschickt werden kann, oder ob ihr in Vorlage treten müsst. Ich vermute leider letzteres..:( Fand ich schon immer sehr unfair! Allein schon deshalb müsst ihr Anzeige erstatten, damit ihr von ihm das Geld zurück bekommt.

Vergreift euch auf keinen Fall an den Wagen!!!

Wenn der Fahrzeughalter nicht zu erreichen ist, müsst ihr wohl oder übel Anzeige erstatten, egal wem der Wagen gehört. Wenn es die Person ist, die ihr fürchtet: Nicht einschüchtern lassen!!! Sollte an eurem Wagen später etwas gemacht werden, Anzeige gegen Unbekannt erstatten, und dann kommt er wegen eurer vorherigen Anzeige so oder so ins Spiel bzw. unter Verdacht.

-- Editiert von Dinsche am 29.12.2007 13:51:50

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#11
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

naja, der vermieter wird ja auch nicht monde lange im betriebsurlaub sein. danach soll der sich doch mit dem wildparker rumärgern. ;)

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#12
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Wulffy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für eure Kommentare!

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#14
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Leider wahr... Ist nicht Sache vom VM.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Wulffy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Was ich meinte:

Worunter fällt das?

- Diebstahl, Betrug und andere Eigentumsdelike

- Straftaten im Straßenverkehr

- Sonstige Straftaten und Vorfälle

Ein Eigentumsdelikt ist es wohl eher nicht, oder? Mietrecht? Straßenverkehr in privater Tiefgarage wohl auch nicht. Sonstige Straftaten?

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