Tierhaltung --KATZE--

16. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
noopy x3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tierhaltung --KATZE--

Hallo ich habe mel eine Fragen...

Ich würde mir gerne eine Katze anschaffen.
In meinem Mietvertrag steht:

Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B Fische, Vögel, Hamster,
bedarf der zustimmund der Vermieters.

Mein Vermieter wohnt direkt unter mir und es gibt keinerlei anderen Tiere auser
Kleintiere im Haus..

Ich hatte schon einmal meinen Vermieter gefragt ob ich eine Katze halten darf
und er sagte nein weil er ANGEBLICH eine Katzenhaarallergie hat..

Aber direkt neben uns ist ein Hundehotel und das andere Nachbarhaus
hat auch 4 freilaufende Katzen die auch immer im Garten meines Vermieters sind weil die Grundstücke direkt nebeneinander liegen..

Ich will nur eine Hauskatze

Ist das erlaubt?

Bitte um schnelle Antwort..

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

n e i n

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nein, ohne Einverständnis des Vermieters bleibt die Katze ein Wunschtraum. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass im Nachbarhaus Tiere sind. Sie könnten sogar im selben Haus, aber in einer anderen Wohnung, gestattet sein, und der Vermieter darf trotzdem ablehnen.

P.S. Er muss es nicht mal begründen.

-- Editiert am 17.07.2009 01:35

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#3
 Von 
guest-12318.12.2009 09:35:47
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-2381
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12319.07.2009 08:31:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Als Leser in diesem Forum musste ich recht schnell feststellen, dass dieser Andreas M, ggf. aus Unbedarftheit oder aber aus niedrigen Beweggründen heraus immer wieder falsche Informationen verbreitet, welche nur den Sinn haben können, die Fragesteller in Kostenfallen zu treiben.

Dies halte ich persönlich für ausgesprochen schäbig.

Der BGH hat bereits am 14.11.2007 entschieden, dass eine solche Klausel wirksam ist, so dass die zitierte Entscheidung des AG Hamburg selbst dann überholt wäre, wenn diese tatsächlich einschlägig wäre.

Der BGH führte wie folgt aus:

Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel – in Ausnahmefällen kann der Vermieter auf Unterlassung klagen – Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden.

Diese Bedingungen hält der VM erkennbar ein, Katzen werden aber regelmäßig gerade nicht in geschlossenen Behältnissen gehalten.

Im übrigen müsste die Fragestellerin selbstverständlich auch Rücksicht auf eine Katzenhaarallergie des benachbarten Vermieters nehmen.

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#6
 Von 
guest-12318.09.2009 12:16:31
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Tiedje/Andy du hast wie immer keine Ahnung, ein Hamster ist ein Kleintier welches keiner gesonderten Erlaubnis erfordert ebenso wie Hasen, Ratte, Schildkröten, Fische uww.

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#8
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
tiedje
-der ist Mieter-


Der nur eines der Trollpseudonyme des Troll Andilein_M ist!

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#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-2381
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 108x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#12
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Da kann ein VM gar nichts machen!

Es liegt hier offenbar einfach nur ein Mißverständnis vor.

Wenn es *keine* Regelungen zu Haustieren gibt, kann der VM auch nicht die Haltung einer Katze untersagen. Genau das hat das AG mit o.a. Urteil festgestellt, soweit richtig.

*Wenn* es aber ein explizites Verbot der Haltung größerer Tiere gibt, dann ist eine solche Klausel auch wirksam, so der BGH.

Von daher sind Beispiele mit "beim Bruder vom Friseur der Cousine meines Hundes hat es aber geklappt" irrelevant, solange dort keine klare Vertragsklausel vorlag.

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#13
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Die Katzenhaltung sehe ich als nicht zulässig.

Ich sehe keine unangemessene Benachteiligung der Mieter (BGH Az. VIII ZR 340/06 ) sondern den vorrangigen Schutz des Vermieters bzgl. der behaupteten Katzenhaarallergie.
Anders wäre es wohl wenn der Vermieter / Allergiker nicht im selben Haus lebt.

".... Auch die Haltung von anderen kleinen Haustieren gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel keine Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter ausgingen. "

http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnungen_aid_139129.html

P.S. Ich bin selbst Mieter und habe 2 Katzen.

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#14
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest123-2381
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@Tonitronic

quote:
Von daher sind Beispiele mit "beim Bruder vom Friseur der Cousine meines Hundes hat es aber geklappt" irrelevant, solange dort keine klare Vertragsklausel vorlag.


Zumal es dort um den Hamster des Bruders vom Friseur der Cusine seines Hundes war ;)
Es gibt auch Leute die haben Kühe und trotzdem ist die Kuhhaltung in den meisten Wohnungen nicht gestattet.

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