Tierhaltung - Katze mit Freigang

7. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.12.2016 19:08:11
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)
Tierhaltung - Katze mit Freigang

Hallo!
Wir wollen eine Katze aufnehmen. Sind zur Zeit in der "Planung" und sind nun beim Mietvertrag angekommen. Der sagt "Für jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, ausgenommen Kleinsttiere in geringer Zahl, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters. ..."
Das klingt zunächst ganz schön hart für uns. Eine Ablehnung wäre vor dem Hintergrund, daß eine Mietpartei, die erst seit kurzem hier wohnt und eine Ratte, ein Kaninchen und eine Katze hält und bis vor kurzem ein Aquarium betrieben hat, schon herbe.
Es soll im November bzw. Dezember vergangenen Jahres ein Urteil zum Thema gegeben haben, ich finde mit Google nichts Richtiges, habe wohl noch nicht die richtigen Schlagworte gefunden.
Ist diese harte Formulierung im Mietvertrag (fünf Jahre alt) noch zulässig? Wir wollen hier keinen Zoo aufmachen, "nur" eine Katze mit Freigang halten.
Viele rätselnde Grüsse und ein schönes Wochenende!!!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Zustimmung des VM ist erforderlich. Fragt ihn doch einfach, und wenn er es einer anderen Partei erlaubt hat, dann hat er womöglich nichts dagegen. Wobei die Katze ein Freigänger sein soll? Da könnte es Probleme geben.

Die Tierhaltung darf nicht komplett ausgeschlossen werden. Ist aber in eurem MV nicht der Fall, also wäre die Klausel korrekt.

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Eure Formulierung ist nicht 'hart' genug.

Das Urteil betraf eine Klausel, die jegliche Tierhaltung ausschloß.

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Genau. Wenn die Tierhaltung Allgemein ausgeschlossen wird, dann wäre dies nichtig, da Kleintiere immer zu erlauben sind, also gar nicht ausgeschlossen werden dürfen. Da jedoch Hunde und Katzen explizit genannt wurden, Kleintierhaltung ebenso, ist die Klausel korrekt, und daran habt ihr euch zu halten.

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#4
 Von 
guest-12315.12.2016 19:08:11
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

Habs gefunden... manchmal...

Also hier eine Zusammenfassung:
"Die Karlsruher Richter monierten in ihrem Urteilsspruch vom Mittwoch eine Vertragsklausel, die „jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen“ von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht. Eine solche Bestimmung benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie ihrem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersage, so der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VIII ZR 340/06 )."

Sehe ich auch so, also einmal die absolute Beschränkung auf Kleinsttiere, zu denen für mich Weberknechte und Stubenfliegen gehören. Als ehemaliger Aquarianer empfinde ich Zierfischhaltung nicht unproblematisch, denn mit einem Becken kann einiger Schaden an der Mietsache passieren. Eine Katze kann nicht auslaufen... gut, Fische maunzen nicht.

Die andere Katze ist auch Freigänger...

Meine Fragezeichen richten sich auf die anderen Tiere im Haus. Kann mir der Vermieter ohne sachliche Gründe mit einer solchen -laut Urteil unwirksamen- Klausel die Haltung eines Tieres verbieten? Es gibt keine Allergiker, die Partei mit den Tieren hat eh nichts dagegen, die Nachbarn haben Katzen und Hunde...

Viele Grüße!!!

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

mit einer solchen -laut Urteil unwirksamen- Klausel

Die Klausel ist nicht unwirksam.

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Für jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, ausgenommen Kleinsttiere in geringer Zahl, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters. ...

Hunde und Katzen zählen allerdings nicht zu unproblematischen Kleintieren ;) Damit sind Hamster, Meerschw., Fische, etc. gemeint.

Ihr wollt eine Katze, und für die bedarf es eine schriftliche Erlaubnis des VM. Wenn er der Meinung ist, dass es nun schon genug Katzen im Haus gibt, dann kann er euch das verweigern, denke ich. Würde es zwar ungerecht finden, aber ich glaube, wir hatten dieses Thema schon mal vor Kurzem ;)

Fragen kostet nichts!

-- Editiert von Dinsche am 07.03.2008 17:27:48

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#7
 Von 
guest-12315.12.2016 19:08:11
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

Hab hier eine Mitteilung des BGH gefunden, in der steht:
""Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die zitierte Klausel in § 8 Nr. 4 des
Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Kläger entgegen den
Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.""
(Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 171/2007)

Die Klausel lautet wie oben zitiert.

Viele Grüße!!!!

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Möchte mal wissen, was Treu und Glauben damit zu tun haben soll.

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ihr macht euch das Leben unnötig schwer :)

Fragt den VM erstmal, bevor ihr euch darüber aufregt. Das könnt ihr ja dann immer noch tun, sollte er keine weitere Katze im Haus dulden wollen. Aber auch dann habt ihr da schlechte Karten, und da könnt ihr es drehen und wenden wie ihr wollt.

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#10
 Von 
guest-12315.12.2016 19:08:11
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Dinsche! Du hast vielleicht Recht... oder vielleicht bestimmt sicher so halb.

Goldene Regel: es ist besser, darüber zu sprechen bzw. gesprochen zu haben! Habe den VM nicht tel erreicht und die Mieter mit den Tieren getroffen.

Ergebnis: Der VM im Frühjahr fragte, als es um einen potentiellen neuen Mieter ging, ob ich ein Problem mit einer Bulldogge hätte. Persönlich habe ich kein Problem damit, er hatte dann aber abgesagt in Rücksichtnahme auf unser kleines Kind. Bei der Katze meiner Nachbarn machte er sich sogar Gedanken darüber, wie denn nun die Katze die Höhe bis ins OG bewältigen könne und machte Lösungsvorschläge. Ich rufe an und spreche das an. Außerdem... der Mann ist selbst Katzenhalter.

Das ist der berühmte Tellerrand! ;)

An Mortingale: Die Frage nach Bestimmung von Treu und Glauben sollte an den BGH gerichtet werden... laut gedacht bestimmt. :-)

Viele Grüße und nun wünsche ich ein wunderschönes Wochenende!

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#11
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

nonix:
Aber ansonsten hast du keine Probleme: 'Ich rufe an und spreche das an. Außerdem... der Mann ist selbst Katzenhalter.'
Machst die Welt verrückt und dann so nen Kac.k... Ich dreh durch...

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