In meinem Mietvertrag steht das ich Kleintiere ohne erlaubnis des vermieters halten darf.
Ich wolle mir also eine Schlange anschaffen und habe trozdem gefragt , der Vermieter hat es mir Verboten und will mir das Ordnungsamt auf den Hals hetzen, zur kontrolle ob ich mir ja keine Schlang anschaffe!!
Darf er mir das verbieten?? und kann er mir Kündigen wenn ich es trozdem mache!!
Tierhaltung - Kleintiere erlaubt - Schlangen nicht?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Es kommt immer drauf an was es für eine schlange ist.
Wenn es eine giftige ist, muss man ne erlaubnis haben, da die auch zur gefahr werden kann fals sie mal aus dem therarium kommt.
Wenns ne 4m würgeschlange ist dann stellt sich nur die frage wohin damit, und ob die dann unter der kategorie kleintire fällt(vielleicht bei der anschaffung)
Wenn es eine Kleine ungiftige schlange ist z.b. Strumpfbandnatter, vierstreifennatter, Blindschleiche dann dürftest weniger probleme haben, und wenn das Oamt kommt werden die meistens nur die haltung überprüfen, und ob es eine giftschlange ist, den die gift müssen wie erwähnt angemeldet werden.
hab hier was dazu gefunden:
Quelle: http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=129572&page=1
Text:
_______
wer im Rahmen der erlaubten Tierhaltung sind bei Schlangen folgende Voraussetzungen zu beachten: Gegen die Haltung von ungefährlichen Schlangen in einem Terrarium ist nach Auffassung des AG Bückeburg NMZ 2000,236 nichts einzuwenden.
Oder:
Das OLG Frankfurt/Main NJW-RR 90, 1430
hält jedoch die Zustimmung des Vermieters auf jeden Fall für notwendig, wenn gefährliche Schlangen ( Gift- und Würgeschlangen ) gehalten werden sollen. Ich habe meine Zweifel, ob hier nicht weitere behördliche Auflagen bei gefährlichen Schlangen gesetzlich vorgeschrieben sind. z.B. würde ich dahingehend tendieren, dass jemand ständig in seiner Wohnung ein Gegengift vorhalten muss.
______
Noch was:
______
AG Köln
1989-11-27
213 C 363/89
Rechtsbereich/Normen: § 535 BGB
Amtsgericht Bückeburg (Az: 73 C 353/99
(VI)
AG Rüsselsheim, Az: 3 C 1049/86
;
LG Bochum, Az: 7 T 767/88
;
OLG Frankfurt, Az: 20 W 149/90
Urteil des AG Bayreuth vom 02.06.2000
4 C 62/00
ZMR 2000, 765
Zu den Kleintieren werden von den Gerichten auch harmlose Echsen und ungiftige Schlangen gerechnet, die in Terrarien gehalten werden (AG Köln NJW-RR 1991, 10
; AG Essen ZMR 1996, 37; AG Brückeburg NJW-RR 2000, 376
)
_________
-- Editiert von derklient am 09.03.2007 11:07:11
Danke erstmal!!
Es ist eine Würgeschlange (Boa Constriktor Imperator) ich kriege sie als jungtier, sie ist ca. 50 cm lang und erreicht eine Länge von drei bis vier meter. Das dauert aber noch einiege Jahre.
Kann er uns kündigen wenn ich sie halten würde?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Theoretisch würde ich sagen JA
Praktisch kann es anders aussehen.
Such am besten ein gespräch mit dem vermieter, lad ihn am besten zum kaffee ein und erklär ihm dann genau die rasse, die schönheit daran, und einige bilder zu den rasse und erklär ihm dann auch die vorsichtsmassnahmen zum schutz, so wie die haltungsmassnahmen.
Ansonsten such dir ne wohnung, wo du die schlangenhaltung direkt im mietvertag aufnimmst mit der max anzahl der tiere, dann bist du immer auf der sicheren seite.
Hallo
Schlangenhaltung ist m.E. nicht so ohne weiteres erlaubt und dazu muss der Vermiete keine Erlaubnis geben. Bei unerlaubter Haltung kann er Konsequenzen ziehen.
Nun frage ich mich allen Ernstes: wer hält sich eine 3-4 m lange Boa in der Wohnung und wie groß soll/muss das Terrarium sein????
Gruß
und die nächste Frage ist: Wie groß ist denn die Wohnung? Bei 45 m² kann sich die Schlange ja auch nicht entfalten
Wie schon der Name Boa Constriktor IMPERATOR sagt, kann dieses Tier auf keinen Fall zu den Kleintieren gerechnet werden. Die Kleintiere in diesem Fall wären dann das Futter ! Zugegeben, das muss auch kurzzeitig gehalten werden.
Es kommt da nicht auf die tatsächliche Größe bei Kauf an, Hängebauch*******e z.B. sind als Jungtier auch klein, sondern auf die Gattung. Der Vermieter blockiert zu Recht. Die Sternchen blockieren das Wort Hängebauch-s-c-h-w-e-i-n. Anscheinend steht das Wort auf dem Index, da leider oft missbraucht.
-----------------
"Chylla"
-- Editiert von Chylla am 11.03.2007 15:38:19
Es geht, denke ich, auch um das allg. "Ekelverständnis" oder "Ekelgrenze" gegenüber best. Tieren. Eine Schlange würde ich erst mal auch nicht als "Haustier" bezeichnen. Wenn sich dadurch andere Mieter gestört fühlen, könnte ich das verstehen.
Hallo
mir ginge es als Vermieter nicht um Ekel, Schlangen sind nicht eklig;)da gibt es andere Tiere - jedenfalls für mich.
Geht einfach darum, dass eine Würgeschlange bis zu 5 m Länge in einer Wohnung nichts zu suchen hat, da sie m.E. nicht artgerecht gehalten werden kann.
Gruß
Seh ich auch so. Blindschleichen finden manche auch eklig, dennoch denke ich nicht, dass ein Vermieter die Haltung verbieten kann. Sie werden aber auch keine 5 Meter. Sollte die BOA mal ausbüchsen können die anderen Mieter, die z.B. um ihre Kinder fürchten erhebliche Mietkürzungen machen ! Dies käme dann zumindest als Schadensersatzforderung auf dich zu. Ausserdem droht die fristlose Kündigung, und die Einfangkosten der Feuerwehr und.. und .. und. Das gabs alles schon. Erstaunlicherweise reicht den Schlangen ein winziger Spalt am Fenster oder sonstwo um auszubüchsen. Ausserdem finde ich, dass auch eine Schlange das Recht auf artgerechte Haltung hat.
-----------------
"Chylla"
Schlangen sind voll ekelig! Und wer soll denn wissen das es sich um einen Boa handelt. Ich würde ein Schildchen drummachen. Um bei dieser sachlichen Diskussion zu bleiben: Hunde die überall hinkoten sind ebenfalls ekelig. Eine Wohnung die nach Karnickel oder Meer******* etc. riecht ist ebenfalls ekelig. Und wer bestimmt, liebe Irene Marie und Chylla, was artgerecht ist?
Um das noch weiter zu führen. So genannte Haustiere wie Hunde und Katzen sind für eine Wohnung in keinster Weise positiv zu bewerten. Bitte sachlich bleiben! Für die Wohnung als Sache! Ohne Wertung . Ein Hund oder eine Katze macht immer mal in eine Ecke. Selbst Karnickel setzen Marken an Wände etc.. Wer schon mal in eine Wohnung mit Haustieren gegangen ist weiß das Tiere riechen.
Mfg Gast
Hallo Gast,
man merkt, dass sie ein absoluter Tiergegner sind und offenbar auch wenig Ahnung von Hunden und Katzen haben.
Gruß
Don Camillo
-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"
@Gast
Auch wenn sie keine Tiere mögen, es ist mehrfach erwiesen das Haustiere sich positiv auf die Psyche auswirken. Und auf die Gesundheit. Und ich bin froh über meine 2 Hunde und 2 Katzen. Auch wenn ich 4 mal am Tag mit den Hunden laufen darf. Aber das ist gesund
vielleicht sollten wir Gast's pubertäre Beiträge einfach ignorieren und wieder zur eigentlichen Frage zurückkehren .
Ich bin auch der Auffassung, dass der VM die Haltung einer Schlange, die einmal eine beachtliche Größe erreichen wird, untersagen kann (mein Hund war als Welpe auch recht klein, das hat sich aber schnell geändert ).
Zudem schließe ich mich der Meinung an, dass diese Schlange in einer Mietswohnung garantiert nicht artgerecht gehalten werden kann!
Will ich eine Boa von 3-4 m halten, kauf ich mir ein Haus, in dem ein Zimmer für die Schlange als Terrarium hergerichtet wird. Hab ich diesen Platz und das dazu gehörende 'Kleingeld' nicht, leg ich mir keine Schlange diesen Ausmaßes zu!
Unsachliche Argumentation
Nochmal, jeder Satz von Löni ist völlig unsachlich.
Zitat: "Will ich eine Boa von 3-4 m halten, kauf ich mir ein Haus, in dem ein Zimmer für die Schlange als Terrarium hergerichtet wird." Ach wie Süß! Können Sie mir mal verraten auf welcher Grundlage diese Äusserung basiert? Wie groß darf denn das Zimmerchen sein? Das wissen Sie doch bestimmt als selbst auserchorener "Schlangensachverständiger"
Aber ich denke mal, dass das die Äusserungen einer Laienhafte Meinung eines "Möchtegern" sind.
Zitat Gast:
Aber ich denke mal, dass das die Äusserungen einer Laienhafte Meinung eines Möchtegern sind.
Zitat Ende.
Und was bitte geben Sie so von sich? Steckt auch nicht mehr dahinter.
Gruß
Don Camillo
-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"
Hallo Josefine,
hier ein Link, über den Du mit Sicherheit weitere Informationen bekommst:
Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT)
http://www.dght.de/
oder die DGHT bietet auch eine telefonische Beratung an. Sie erreichen die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Geschäftsstelle in Rheinbach werktags unter Tel. (0 22 25) 70 33 33 von 9.00 bis 18.00 Uhr.
Gruß
Don Camillo
-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"
Ratten, Gift- und Würgeschlangen sind vom Kleintierprivileg ausgeschlossen. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters ist die Haltung dieser Tiere rechtswidrig, und ihre Entfernung kann verlangt werden. Ratten gelten als Ekeltiere und werden mit der Verbreitung von Krankheiten in Verbindung gebracht. Gift- und Würgeschlangen gelten als ständige Bedrohung für andere Mitbewohner und deren Haustiere.
Berlin/München/Düsseldorf, 17.08.2006. Immer mehr Deutsche halten exotische Tiere wie Giftschlangen, Würgeschlangen, Vogelspinnen und Skorpione. Entkommen die oftmals gefährlichen Tiere den Hobbyhaltern, stellen sie eine Gefahr für ahnungslose Nachbarn und Passanten dar. Experten fordern daher ein Verbot der Privathaltung von exotischen Tieren.
Spezialisierte Tierschutzvereine wie animal public e.V. fordern schon lange eine Änderung der Rechtslage. „Exotische Wildtiere, können von Privatpersonen nicht artgerecht gehalten werden und stellen dazu, wenn sie entweichen, oftmals noch eine Gefahr für die Allgemeinheit dar“, so Laura Zimprich von animal public, „wir fordern daher ein gesetzliches Verbot der privaten Exotenhaltung.“
aktion tier e.V.: „Dass das Verantwortungsbewusstsein für den tiergerechten und sicheren Umgang mit den gefährlichen Exoten ist bei vielen Haltern nicht vorhanden ist“.
Hallo gast
na, Sie müssen ja Experte in Sachen Tier sein.
Hunde und Katzen machen mal in die Ecke?
Das machen die lieben Tierchen nur dann, wenn
a) Hund nicht raus kommt - liegt aber dann am Halter und Hunde die auf's Klo gehen gibt es noch nicht
und b) wenn Katzen kein Katzenklo haben - liegt auch wieder am Halter.
Meine Hunde haben noch nie in eine Ecke gemacht, höchstens als Welpe mal auf den Boden gepinkelt.
Gruß
Damit unser Tierexperte (=Gast ) auch mal was dazu lernt, will ich meinen Beitrag noch etwas konkretisieren.
Diese MINDESTempfehlung für Terrarien bezüglich der Boa Constrictor Imperator habe ich auf einer Expertenseite gefunden:
Für ein adultes Tier sollte die Terrariengröße MINDESTENS 0,75 x 0,5 x 0,75 der Körperlänge betragen.
Gehen wir mal von einer guten Pflege und Fütterung aus, wird das Tier evtl. 3 m Länge erreichen. Das würde bedeuten, dass das Terrarium mindestens 2,25 x 1,5 x 2,25 m groß sein muss, das entspricht durchaus einem kleinen Zimmer...und wie schon erwähnt, das gilt als Mindestanforderung.
Soll es dem Tier richtig gut gehen, sollte ein bisschen mehr Platz durchaus vorhanden sein.
Aber all das sind theoretische Überlegungen für Josefin, denn der Vermieter wird mit Sicherheit erfolgreich die Haltung untersagen können.
Ich freue mich das dieses Thema, zumindest von mir, kontrovers diskutiert wird. Wundere mich aber doch über die Urteile die manche fällen.
@löni, für mich entspricht die o.g. größe keinesfalls einem Zimmer. Für mich wäre das noch nicht einmal ein Abstellraum. Für eine Boa mag das akzeptabel sein. Andererseit, an die s.g. Tierfreunde, gehört für mich ein solches Tier in die Natur. Und zwar in solche Breiten in denen es Zuhause ist. Diese Pseudo-Tierfreunde sollten, nur weil eine Boa nicht schreien kann, die Finger davon lassen. Mir tun diese Tiere/ Exoten in den Händen von "Laien" nur leid.
-- Editiert von gast am 14.03.2007 16:10:39
An der Tatsache, dass ein Vermieter die Haltung untersagen darf, ändert der Streit um die Käfiggröße gar nichts.
Es ist kein Kleintier, weil die Gattung und nicht die derzeitige Größe der Maßstab ist.
Eine Gefährdung der anderen Bewohner kann später auch nicht ausgeschlossen werden, weil Schlangen zum Ausbüchsen neigen.
Sollte eine Schlange, die der Vermieter nicht genehmigt hat, abhauen, würde ich das als Grund für eine fristlose Kündigung ansehen.
-----------------
"Chylla"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
17 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten