Hallo Ihr Lieben ,
wir haben eine Altbaubauwohnung in einer Kleinstadt bei einer recht großen Wohnungsbaugesellschaft. Nun wollten wir uns eine Katze (Wohnungskatze) vom Tierschutz holen. In unserem Haus hatte unser Nachbar 10 Jahre lang einen Stafford Terrier, ein anderer Mieter eine Freigängerkatze, eine andere Mieterin eine Wohnungskatze. Ich hab ordnungsgemäß den Vermieter um Erlaubnis gebeten. Es kam die Antwort, dass dies abgelehnt wird und nur Fische und Hamster erlaubt sind. Ohne jegliche Begründung. Ich verstehe das nicht. Die andere Mieterin sagte mir, dass sie beim Vermieter mündlich nachgefragt hätte wegen der Katze und diese sagten, sie hätten damit kein Problem. Ich kenne zahlreiche andere Fälle, die beim selben Vermieter Hunde bzw Katzen haben. Kann man dann OHNE Begründung einfach so ablehnen?
Ich weiß, dass Kleintiere grundsätzlich erlaubt sind und Katzen nicht dazu gehören. Ich frage mich nur, ob dies rechtens ist auf Grundlage der genannten Fakten.
Im Mietvertrag steht nix dazu. Es wird aber zwei Mal auf eine Benutzungsordnung von 1998 hingewiesen. Die hab ich nie gelesen. Ich wohne seit 14 Jahren in der Wohnung.
Ich danke euch schon mal. Viele Grüße
Tierhaltung Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Tier anschaffen fertig.
Katzen sind Kleintiere und Verbote kaum umsetzbar, schon gar nicht, wenn diese nicht separat ausgehandelt wurden. Einfach mal googlen.
Haben Sie Urteile daruber, dass Katzen Kleintiere sind? Meines Wissens nach ist das nicht der Fall.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein , Katzen zählen nicht unter Kleintiere. Trotzdem würde mich die rechtliche Lage schon interessieren. Wenn mein Nachbar mit Wissens des Vermieters 10 Jahre einen Staffordterrier hat und ich ohne Begründung nur Fische oder Hamster halten kann, verstehe ich das nicht wirklich. Hab gegoogelt und der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt hier nicht. Allerdings fehlt in meinem Fall komplett die Begründung...
Sie haben uns doch auch gefunden, googlen Sie einfach mal Katzhaltung in Mietwohnung und Urteil, und schon haben SIe was Sie benötigen.
Grundsätzlich muss der VM die Ablehnung schon richtig begründen, zumal bezgl. Tierhaltung in Ihrem MV keine Vereinbarung getroffen wurde.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
17 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten