Tierhaltung Mietwohnung

28. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb444049-38
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Tierhaltung Mietwohnung

Hallo Ihr Lieben ,

wir haben eine Altbaubauwohnung in einer Kleinstadt bei einer recht großen Wohnungsbaugesellschaft. Nun wollten wir uns eine Katze (Wohnungskatze) vom Tierschutz holen. In unserem Haus hatte unser Nachbar 10 Jahre lang einen Stafford Terrier, ein anderer Mieter eine Freigängerkatze, eine andere Mieterin eine Wohnungskatze. Ich hab ordnungsgemäß den Vermieter um Erlaubnis gebeten. Es kam die Antwort, dass dies abgelehnt wird und nur Fische und Hamster erlaubt sind. Ohne jegliche Begründung. Ich verstehe das nicht. Die andere Mieterin sagte mir, dass sie beim Vermieter mündlich nachgefragt hätte wegen der Katze und diese sagten, sie hätten damit kein Problem. Ich kenne zahlreiche andere Fälle, die beim selben Vermieter Hunde bzw Katzen haben. Kann man dann OHNE Begründung einfach so ablehnen?
Ich weiß, dass Kleintiere grundsätzlich erlaubt sind und Katzen nicht dazu gehören. Ich frage mich nur, ob dies rechtens ist auf Grundlage der genannten Fakten.
Im Mietvertrag steht nix dazu. Es wird aber zwei Mal auf eine Benutzungsordnung von 1998 hingewiesen. Die hab ich nie gelesen. Ich wohne seit 14 Jahren in der Wohnung.

Ich danke euch schon mal. Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Tier anschaffen fertig.

Katzen sind Kleintiere und Verbote kaum umsetzbar, schon gar nicht, wenn diese nicht separat ausgehandelt wurden. Einfach mal googlen.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Haben Sie Urteile daruber, dass Katzen Kleintiere sind? Meines Wissens nach ist das nicht der Fall.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
fb444049-38
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein , Katzen zählen nicht unter Kleintiere. Trotzdem würde mich die rechtliche Lage schon interessieren. Wenn mein Nachbar mit Wissens des Vermieters 10 Jahre einen Staffordterrier hat und ich ohne Begründung nur Fische oder Hamster halten kann, verstehe ich das nicht wirklich. Hab gegoogelt und der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt hier nicht. Allerdings fehlt in meinem Fall komplett die Begründung...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie haben uns doch auch gefunden, googlen Sie einfach mal Katzhaltung in Mietwohnung und Urteil, und schon haben SIe was Sie benötigen.

Grundsätzlich muss der VM die Ablehnung schon richtig begründen, zumal bezgl. Tierhaltung in Ihrem MV keine Vereinbarung getroffen wurde.

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