Darf ein Vermieter, der im gleichen Haus wohnt wie seine Mieter, in seiner Wohnung ein Tier halten, während er die Tierhaltung seinen Mietern per Mietvertrag verbietet?
Danke!
Tierhaltung durch den Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Ja,
Es ist sein Eigentum welches "beeinträchtigt" werden könnte.
ZitatJa, :
Es ist sein Eigentum welches "beeinträchtigt" werden könnte.
Dir ist schon klar, dass das BGH das generelle Haustierverbot in Mietverträge gekippt hat?
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ZitatDarf ein Vermieter, der im gleichen Haus wohnt wie seine Mieter, in seiner Wohnung ein Tier halten, während er die Tierhaltung seinen Mietern per Mietvertrag verbietet? :
Solange keine Auswirkungen für die anderen Bewohner bestehen, gibt es keine Rechtsgrundlage, dem Vermieter irgendetwas zu verbieten. Wenn es mehr als unerhebliche Beeinträchtigungen gibt, dann kann man zumindest in der Theorie mit Mietminderungen und Mängelbeseitigungsklagen arbeiten. Wobei ich das ohne Anwalt definitiv nicht empfehlen würde. Es ist nicht ganz so einfach festzustellen, was denn für eine mehr als unerhebliche Beeinträchtigung gegeben sein muss.
Das Tier des Vermieters gibt im Übrigen dem Mieter nicht das Recht, selber ein Tier zu halten. Ob dies erlaubt ist, kommt auf die genaue Ausformulierung im Mietvertrag, deren Gültigkeit und der Situtation im Haus an.
Wieviele Parteien wohnen denn in dem Haus?
Falls nur der Vermieter u. der Fragesteller in dem Haus wohnen, dann kann der Vermieter einfach nach https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html kündigen u. der Fragesteller hat "Pech".
Gerade wenn der Vermieter selbst z.B. Hunde hält, ist es für seine Nerven sicherlich besser, wenn das sonst niemand im Haus tut.
Ansonsten: Er darf die Tierhaltung nicht pauschal verbieten, aber das führt auch nicht zu einer Erlaubnis. Das BGH-Urteil seinerzeit verlangte eine Abwägung der Vermieter- und der Mieterinteressen. Anders gesagt: Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte.
Der Mieter muss jetzt seine Gründe ins Feld führen, warum er ein Haustier will und der Vermieter seine Argumente, warum er dem nicht zustimmt. "Meine Hunde sind es gewohnt, dass in ihrem Revier keine anderen Hunde rumlaufen" ist schon mal ein gutes Argument. Jetzt kommt der Mieter. Viel Erfolg!
Zitat:
Der Mieter muss jetzt seine Gründe ins Feld führen, warum er ein Haustier will und der Vermieter seine Argumente, warum er dem nicht zustimmt. "Meine Hunde sind es gewohnt, dass in ihrem Revier keine anderen Hunde rumlaufen" ist schon mal ein gutes Argument. Jetzt kommt der Mieter. Viel Erfolg!
Es wird wohl kaum standhaft sein zu argumentieren, dass die Hunde ein Anrecht auf ein EIGENES Revier haben.
Schlussendlich ist es eine Ermessensfrage. Wenn aber Mietvertrag ein generelles Verbot drin ist, ist es einfach nichtig.
Vom was für Tieren ist denn die Rede?
Sogenannte Kleintiere, das ist alles was in Käfig, Aquarium oder Terraium gehalten wird, dürfen immer gehalten werden.
Bei Bello und Mieze sieht das jedoch anders aus. Deren Haltung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Diese kann er nur aus nachvollziehbarem Grund verweigern. Zum Beispiel wenn er, der Vermieter, im selben Haus wohnt und einen Hund hat der sich mit anderen Hunden absolut nicht verträgt.
Gibt es im Mietvertrag ein absolutes, unbegründetes Haltungsverbot von Haustieren könnte man es natürlich drauf ankommen lassen und sich einen Hund oder eine Katze anschaffen ohne den Vermieter zu fragen.
Im E-Fall jedoch wird es 2 Leid tragende geben. Das Tier, welches wieder abgegeben werden muß, schlimmstenfalls ins Tierheim, und/oder dem Mieter der ausziehen muß.
Die Frage wie viele Parteien im Haus wohnen ist übrigens nicht ganz unwichtig.
Zur Hauptfrage:
Ja der Vermieter darf in seinem Eigentum Tiere halten und es den Mietern im selben Haus untersagen. Mit Ausnahme Kleintiere natürlich.
Er dürfte es auch dem einen Mieter erlauben, einem anderen aber nicht.
Die Hunde sind in Deutschland Sachen gleichgestellt (mit Einschränkung § 903 BGB ) und haben keine derartigen Rechte. Aber ihr Eigentümer kann mit seinem Eigentum erst mal nach Belieben verfahren (ebenfalls § 903 BGB ).ZitatEs wird wohl kaum standhaft sein zu argumentieren, dass die Hunde ein Anrecht auf ein EIGENES Revier haben. :
Wenn er also seinen Hunden gestattet, sein eigenes Haus als ihr Revier anzusehen, dann spricht da erst mal nichts dagegen und das kann ihm auch niemand verbieten.
Wenn er jetzt Teile des Hauses an andere vermietet, so muss er entweder seine Hunde umerziehen oder er vermietet eben so, dass die Hunde damit kein Problem haben. Er hat sich für die zweite Option entschieden, was ein Tierliebhaber doch eigentlich nur befürworten können.
Wenn jetzt ein Mieter eine Situation herbeiführen will, mit der die Hunde des Vermieters Hunde ein Problem haben werden - warum sollte der Vermieter dem zustimmen? Als verantwortungsbewusster Tierhalter darf er das doch gar nicht!
Wie gesagt, es kommt auf die Argumente der Mieter an, das kann man dann vom Gericht gegeneinander abwägen lassen.
"Meine blinde minderjährige Nichte hat ihre Eltern verloren, ich bin einzige Bezugsperson, die noch da ist, habe nach Auszug meiner Kinder ja auch reichlich Platz, aber ihr Blindenhund kommt mit" wäre zum Beispiel ein Argument, bei dem ich keinem Vermieter raten könnte, die Genehmigung nicht zu erteilen.
"Irgendwann muss man ja mal ausprobieren, wie es so ist, ein Haustier zu haben. Ich finde Hunde lustig und will auch mal einen haben, der wird sich schon daran gewöhnen, tagsüber allein in der Wohnung zu sein" hingegen dürfte selbst wenn der Vermieter sonst gar keine Argumente hätte, nicht genügen.
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