Tierhaltung verboten???

21. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Scoobi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Tierhaltung verboten???

Hallo,

angenommen Mieter A. ist vor 7 Jahren in ein freistehendes Einfamilienhaus mit Garten eingezogen und hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einen Hund.
Anfang des Jahres ist nun der Hund gestorben und Mieter A. kauft sich nun einen neuen um unter anderem sein gemietetes Haus und Grundstück zu schützen.

Nun bemerkt er, dass sein alter Standart-Mietvertrag die bekannte Formulierung zur Tierhaltung (ausgenommen kleintiere) beinhaltet und er eine schriftliche Genehmigung für den neuen Hund vom Vermieter bräuchte.

Kann nun der Vermieter, die Tierhaltung untersagen obwohl niemand gestört oder belästigt wird und das Tier angeschafft wurde um das Sicherheitsbedürfniss für Haus und Grundstück zu befriedigen???


Vielen dank für die Auskunft...

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Scoobi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht wäre eine ausführlichere Antwort angebracht ??? Begründungen wären ganz nützlich. Habe bereits in anderen Foren gegensätzliche Antworten erhalten und wollte diese hierdurch überprüfen...

Muss der Vermieter keine Gründe nennen? Was ist wenn der Hund und das damit verbundene "Befriedigen des Sicherheitsbedürfnisses" anlass für den Einzug war und der Mieter ohne Hund durch Angstgefühle bei Nacht etc. nicht eingezogen ist.

Natürlich immer unter der Vorraussetzung das niemand gestört und belästigt wird. Wie gesagt freistehendes Einfamilienhaus....


Werden generell Standartformulierungen in Mietverträgen genauso gewichtet wie seperate Abmachungen???

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#3
 Von 
Scoobi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Genehmigung des Vermieters für etwaige Tierhaltung darf nur verweigert werden, wenn die Tierhaltung andere Hausbewohner belästigt, die Mietsache beeinträchtigt. oder die Tierhaltung den üblichen Rahmen überschreitet.

ISt das Korrekt?

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Meines Erachtens kann der Vermieter bei dieser Klausel im Mietvertrag die Hundehaltung nicht verbieten, ohne dieses vernünftig begründen zu können. Und wenn Du schon mit Hund in dieses Haus eingezogen bist und immerhin 7 Jahre mit Hund dort gewohnt hast, dürfte dem Vermieter die Begründung schon ziemlich schwer fallen. Vorausgesetzt natürlich, dass es nie Probleme wegen dem Hund gegeben hat.

Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum man nicht von vorherein sich im Mietvertrag die Hundehaltung genehmigen lässt, wenn man schon bei Anmietung des Hauses einen Hund besitzt.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wobei der Wechsel vom Yorkshireterrier zum Mastino schon ein Schritt in die falsche Richtung wäre.

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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