Tochter und Schwiegersohn aus dem Dachgeschoss werfen?

8. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
stuperbee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter und Schwiegersohn aus dem Dachgeschoss werfen?

Guten abend,

meine Frau und ich stecken in einer ziemlichen Misere, die mit unserer Tochter und Ihrem Mann zu tun hat. Aber von vorne:

Unsere Tochter hat das Dachgeschoss unseres EFH vor 10 Jahren auf ihre kosten ausgebaut und zu einer wohnlichen 3ZKB gemacht. Sie hat letztes jahr geheiratet und ihr mann wohnt nun ebenfalls dort.

Leider gab es von Anbeginn der Beziehung erhebliche Spannungen mit ihm. Er verhält sich destruktiv und geht nicht sehr pfleglich mit der Wohnung um. Inzwischen haben sich die Differenzen so arg aufgeschaukelt, dass kein normales Zusammenleben mehr möglich ist. Er provoziert uns am laufenden Band und ein ruhiger Dialog scheint nicht mehr möglich zu sein.

Können wir die beiden einfach so hinauswerfen? Wie ist das mit den Kosten des DG-Ausbaus geregelt? Müssen wir unsere Tochter auszahlen?

Randinfos: Tochter und "Schwiegersohn" sind beide über 30 und haben Vollzeit-Jobs. Sie wohnen mietfrei im DG und es wurden keine schriftlichen Abmachungen (Mietvertrag o.ä) getroffen.

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Stuperbee

PS: Ich hoffe, das Forum ist das richtige...

-- Editiert von Moderator am 09.05.2015 02:16

-- Thema wurde verschoben am 09.05.2015 02:16

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Der Ausbau des Dachgeschosses dürfte mittlerweile abgewohnt sein.
Der Mieter einer "Einliegerwohnung" kann mit einer Frist von
6 Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zunächst müsste man schauen, ob es überhaupt ein Mietverhältnis ist und ab wann dieses besteht. Wenn man davon ausgeht, dass es sich seit dem Ausbau vor 10 Jahren um ein Mietverhältnis handelt, könnte § 573a BGB greifen. Dann wäre eine Kündigung ohne Gründe möglich, die Kündigungsfrist würde dann nach § 573c BGB zusammen mit § 573a BGB 12 Monate betragen.

Ich habe jedoch Zweifel, ob es sich überhaupt um ein Mietverhältnis handelt. Dafür müsste irgendeine Form der Miete vereinbart worden sein. Das sehe ich hier nicht. Von daher könnte es durchaus sein, dass der Eigentümer die Bewohner mehr oder minder fristlos vor die Tür setzen darf. Ich glaube, dass aus Treu und Glauben eine gewisse Frist dennoch gewährt werden muss. Die wäre dann aber eher Richtung 4 Wochen und nicht 12 Monate.

Die Folgen des Dachausbaus durch die Tochter kann ich nicht abschätzen. Eigentum an der Dachgeschosswohnung wurde auf jeden Fall nicht erworben.

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich habe jedoch Zweifel, ob es sich überhaupt um ein Mietverhältnis handelt. Dafür müsste irgendeine Form der Miete vereinbart worden sein. Das sehe ich hier nicht. Von daher könnte es durchaus sein, dass der Eigentümer die Bewohner mehr oder minder fristlos vor die Tür setzen darf.


Ich zweifle auch an einem Mietvertrag, es könnte sich auch um eine Leihe handeln (gell Cauchy ;) ). Leihe kann zurückverlangt werden.

Habt ihr mit der Tochter irgendeine Vereinbarung wegen der Kosten für den Ausbau? Wenn nein, vermutlich Pech für die Tochter und ihr müsst sie auch nicht auszahlen.

Wenn es doch ein Mietverhältnis sein sollte (!) wäre eine begründetet Kündigung (wegen Störung des Hausfriedens) nach 9 Monaten möglich, nach einer Abmahnung vielleicht sogar fristlos.

Ohne Grund (= erleichterte Kündigung bei Einliegerwohnungen) nach 3 Monaten + gesetzlicher Kündigungsfrist (=9 Monate nach mehr als 8 Jahren Wohnzeit), weil es eine "Einliegerwohnung" im EFH ist.

-- Editiert von Ver am 09.05.2015 17:12

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#4
 Von 
stuperbee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst mal für die ausführlichen Antworten!

Um nochmal Klarheit zu schaffen: Es wurde kein mietvertrag aufgesetzt! Lediglich ein paar euro nebenkosten werden monatlich gezahlt... (ebenfalls nach mündlicher Absprache)

Ebenso wenig gibt es Abmachungen wegen der Kosten des Ausbaus!

Was genau bedeutet "Leihe" in diesem speziellen Fall?

Wir sind nochmals sehr verbunden für Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

hier zur Unterscheidung/Abgrenzung Leihe <> Miete
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm

Zitat:
Lediglich ein paar euro Nebenkosten werden monatlich gezahlt

Die Gerichte unterscheiden da ganz fein - umfassen die Nebenkosten z.B. auch Grundsteuer, Versicherungen - also Kosten, die unabhängig davon entstehen, ob das DG genutzt wird oder nicht?
Das OLG Stuttgart hat dazu z.B. näher ausgeführt:
https://openjur.de/u/351061.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
stuperbee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay ich merke, dass hier teilweise extrem genau draufgeschaut wird. Um einen Besuch beim Anwalt werden wir nicht herumkommen.

Am besten dann einen Spezialisten für Mietrecht? Oder Familien?

Mit dieser Frage kann das Thema dann auch abgeschlossen werden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe, ein sehr anständiges Forum!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Einen Anwalt für Mietrecht.

Der familiäre Aspekt sollte außergerichtlich behandelt werden. Für eine berufstätige Tochter in dem Alter ist das Familienrecht nicht mehr zuständig. Rechtlich ist sie eine normale Mieterin bzw. eben keine Mieterin, darum kümmert sich der Anwalt.

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