Ein alleinstehender Mieter ist verstorben, welcher Kinder hatte, zu denen aber kein Kontakt mehr vorhanden war.
Welche Möglichkeit hat der Vermieter zu verhindern, dass mögliche Erben alles Verwertbare an sich nehmen und anschließend das Erbe ausschlagen und der Vermieter nur auf nicht verwertbarem alten Hausstand (Müll) sitzten bleibt ?
-- Editiert von bavaria-ig am 18.01.2009 16:22
Tod des Mieters - wie verhindern, dass Erben alles Verwertbare nehmen und dann das Erbe ausschlagen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Wie kann ich das denn verhindern ?
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--- editiert vom Admin
Wenn der Vermieter keinen Wohnungssschlüssel hat, darf er dann das Schloss auswechseln lassen oder macht er sich dabei eventuell selbst strafbar?
Ich dachte immer, die Erben erben auch den Mietvertrag. Somit müssen die Erben zuerst mal die Wohnung mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der VM jetzt schon seine Hand auf irgendwelche Möbeln legen darf.
Übrigens: Wenn die Erben das Erbe ausschlagen, dürfen sie nur ihr persönliches Zeug aus der Wohnung nehmen, sonst nichts.
Die Erben müssen weiterhin die Wohnung bezahlen, bis sie von ihnen gekündigt wird. Wo sieht der VM jetzt Probleme? Die Miete wird ja weiter bezahlt. Auch die evtl. Räumung und Renovierung geht zu Lasten der Erben. Also könnte der VM gegen die Erben klagen.
--- editiert vom Admin
Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, geht meines Wissens die Räumung und Renovierung nur zu Lasten des Vermieters, da das Inventar durch die Ausschlagung des Erbes in den Besitz des Vermieters übergeht.
Aus diesem Grund war die Frage, wie man verhindern kann, dass verschiedene Personen alles Verwertbare entfernen und dann das Erbe ausschlagen.
--- editiert vom Admin
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