Tod des Mieters - wie verhindern, dass Erben alles Verwertbare nehmen und dann das Erbe ausschlagen?

18. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)
Tod des Mieters - wie verhindern, dass Erben alles Verwertbare nehmen und dann das Erbe ausschlagen?

Ein alleinstehender Mieter ist verstorben, welcher Kinder hatte, zu denen aber kein Kontakt mehr vorhanden war.

Welche Möglichkeit hat der Vermieter zu verhindern, dass mögliche Erben alles Verwertbare an sich nehmen und anschließend das Erbe ausschlagen und der Vermieter nur auf nicht verwertbarem alten Hausstand (Müll) sitzten bleibt ?

-- Editiert von bavaria-ig am 18.01.2009 16:22

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 801x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)

Wie kann ich das denn verhindern ?

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#3
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 632x hilfreich)

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#4
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)

Wenn der Vermieter keinen Wohnungssschlüssel hat, darf er dann das Schloss auswechseln lassen oder macht er sich dabei eventuell selbst strafbar?

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

Ich dachte immer, die Erben erben auch den Mietvertrag. Somit müssen die Erben zuerst mal die Wohnung mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der VM jetzt schon seine Hand auf irgendwelche Möbeln legen darf.

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#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

Übrigens: Wenn die Erben das Erbe ausschlagen, dürfen sie nur ihr persönliches Zeug aus der Wohnung nehmen, sonst nichts.
Die Erben müssen weiterhin die Wohnung bezahlen, bis sie von ihnen gekündigt wird. Wo sieht der VM jetzt Probleme? Die Miete wird ja weiter bezahlt. Auch die evtl. Räumung und Renovierung geht zu Lasten der Erben. Also könnte der VM gegen die Erben klagen.

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#7
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 632x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, geht meines Wissens die Räumung und Renovierung nur zu Lasten des Vermieters, da das Inventar durch die Ausschlagung des Erbes in den Besitz des Vermieters übergeht.

Aus diesem Grund war die Frage, wie man verhindern kann, dass verschiedene Personen alles Verwertbare entfernen und dann das Erbe ausschlagen.

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#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 801x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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