Hallo,
Ich habe 2001 ein Ladenlokal bis 2005 angemietet,durch die Auswirkungen des Euro sind die Umsätze enorm zurückgegangen.Daher verhandelte ich wg. Reduzierung der Miete,doch wurde mein Anliegen abgelehnt. Nun ist der Vermieter
verstorben u. es gibt meines Wissens keine direkten Verwandten.
Im BGB ist nur geregelt was passiert wenn der Mieter verstirbt.
An wen ist die Miete zu zahlen, und wie muß sich derjenige
ausweisen.
mfg
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" "
Tod des Vermieters,außerordendliche Kündigung mögl??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Mietverträge bleiben bestehen_
auvh bei Tod des Vermieters als auch Tod des
Mieters.
Rechte gehen an die Erben über.
Sind keine Erben da, fällen die Rechte
(meist) an die Gemeinde/Stadt.
Aber vielleicht ist ja ein Testament da.
Und es kann doch auch sein, dass die Erben,
wer es auch immer sein mag (vielleicht eine Charitative Einrichtung, z. B. )
das Haus verkaufen möchten und dann froh sind,
wenn es leer wird. Also mal abwarten.
Mietverträge bleiben bestehen_
auch bei Tod des Vermieters als auch bei Tod des Mieters.
Rechte gehen an die Erben über.
Sind keine Erben da, fällen die Rechte
(meist) an die Gemeinde/Stadt.
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aus Mietrecht:
Tod von Mieter oder Vermieter
Sterben Mieter oder Vermieter, so wird das Mietverhältnis grundsätzlich mit den jeweiligen Erben fortgeführt. Beim Tod des Mieters stehen den Erben und dem Vermieter das Recht zur vorzeitigen Kündigung zu (§ 569 BGB
). Das Mietverhältnis muss dann unverzüglich mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden. Beim Tod des Vermieters können die Erben vom Mieter nicht den Abschluss eines neuen Mietvertrages verlangen.
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Aber vielleicht ist ja ein Testament da.
Und es kann doch auch sein, dass die Erben,
wer es auch immer sein mag (vielleicht eine Charitative Einrichtung, z. B. )
das Haus verkaufen möchten und dann froh sind,
wenn es leer wird. Also mal abwarten.
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