Tod des Vermieters // Mietschulden

30. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go431022-38
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Tod des Vermieters // Mietschulden

Hallo zusammen,

Ich habe von 10/2015 bis 08/2018 zur Miete gewohnt. Unser damaliger Vermieter (ein älterer Herr den wir nie gesehen haben) war damals in einem Heim untergebracht und somit wurde der Vertrag über einen bestellten Vormund und das Sozialgericht abgewickelt. Da der Vermieter vorher in in der Wohnung "gelebt" hat wurde die Wohnug hergerichtet bevor wir eingezogen sind. Beim Einzug meinte der Makler das sich die Warmmiete definitiv mindern wird, da der Herr (Vermieter) rund um die Uhr geheizt hat. Soweit so gut.

Nach ein ca. 5-6 Monaten dann gab es Probleme mit dem Waschbecken und etwas Schimmel (bei genaueren Hinsehen merkt man das wurde überstrichen) im einer kleinen Ecke im Schlafzimmer die wir aber immer wieder entfernten. Das Zimmer ist in diesen Ecken auch immer wesentlich kälter als der Rest des Zimmers. Als wir den Vormund kontaktiert haben wie es weiter geht haben wir erfahren das unser Vermieter gestorben ist und wir können es mal mit dem Nachlassgericht versuchen.

Meine Frau bekam unser Kind 01/2016 - dann begann der Spaß über die nächsten Monate.

Thema 1) Es gab eine Fassadenrenovierung inkl. Balkone die 4 Wochen dauern sollte. Diese Renovierung dauerte dann 2-3 Monate mit Presslufthammern und Plane um die Fenster das dieser nicht mehr zu benutzen war und keine frische Luft während des Tages. Zudem wurde unser Bereich nicht renoviert weil da ja erst was gemacht wurde. Als dann Presslufthammer eingesetzt wurden wahr die Wohnung mit einem Kind nicht mehr bewohnbar. Wir waren auch die einzigen mit Kind im Haus. Also die Familie ausquartiert mit hin und her gependelt, Mehrkosten Arbeitsweg etc.

Thema 2) Nach der Fassadenrenovierung konnte unser Balkon nicht mehr benutzt werden sobald es leicht nieselte. Da unser Balkon ja nicht renoviert wurde hatte das zur Folge, dass das Wasser von dem neuem Balkon über uns unseren "flutete".

Thema 3) Die Waschbecken Situation haben wir auf eigene Kosten erledigt. Es ist ja niemand für uns zuständig. Das Nachlassgereicht hat uns immer wieder als Antwort gegeben ob wir den wissen was ein Nachlassverwalter kostet.

Thema 4) Beim Umstellen des Schlafzimmers entdecken wir Schimmel hinter dem Bett großflächig auf der ganzen Wandseite.
Das führte zu einer Totalen Panik mit einem klein Kind. Das erklärt auch das ständige Husten der kleinen erklärt. Auch den haben wir dann selber über längere Zeit behandelt und die Familie immer wieder ausquatiert. Auch da keinerlei Unterstützung.

Thema 5) Ausziehen wollten wir schon 04/2018 aber wir kamen nicht weiter. "Das dauert noch..." Bis dann nach mehrmaligen Nachfragen endlich ein Bestallungsurkunde an einen Notar und wir konnten ausziehen. Wohnung wurde abgenommen und fertig.

Nun zum Punkt: Deswegen habe ich über die Mietzeit 9 Mieten einbehalten. 4 waren 2017 und die letzten 5 Monate bis wir endlich raus gekommen sind. Ich habe die Wohnung übergeben und unterschrieben - damit war das für mich in Ordnung. Jetzt kam letzte Woche die Erbgemeinschaft auf mich zu und will alle Mieten zeitnah. Oben genannte Einwände sind egal.

Ich meine einen Teil natürlich bezahlen, aber 3 Mieten sind auf jeden Fall "Aufwandsentschädigung". Auf was kann ich mich einstellen?

Danke für Info.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von go431022-38):
Auf was kann ich mich einstellen?


Das die Erben die Kaution einbehalten und wenn die nicht reicht um den Mietrückstand zu decken den Betrag einklagen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von go431022-38):
Nun zum Punkt: Deswegen habe ich über die Mietzeit 9 Mieten einbehalten


Komplett? Wie haben Sie dem VM denn den/die Mängel gemeldet? und Wann?

Zitat (von go431022-38):
Ich habe die Wohnung übergeben und unterschrieben - damit war das für mich in Ordnung


Ja klar, man hat ja da auch den einen oder anderen Tausender eingespart, wäre für mich auch OK gewesen ;)

Zitat (von go431022-38):
Jetzt kam letzte Woche die Erbgemeinschaft auf mich zu und will alle Mieten zeitnah. Oben genannte Einwände sind egal.


Verständlich, die Erben gehen davon aus, dass Sie die Situation ausgenutzt haben.

Nun wie können Sie denn Ihren Mangelvortrag beweisen? Daran wird es hängen. Und man müsste auch erklären können warum zwar 100% kürzt aber trotzdem noch dort wohnt ... das passt irgendwie nicht zusammen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es kann zunächst einmal doch völlig dahingestellt bleiben , warum der Fragesteller wann welche Miete einbehalten hat. Eine Reduzierung auf Null, das bedeutet, die Wohnung ist ein einem bestimmten Zeitraum nicht bewohnbar gewesen. Und der Fall lag ja nicht vor. Man hat ja weiter in der Wohnung gelebt. Bleibt also nur die Frage, wieviel man mindern konnte. Und ob man eine saubere Dokumentation hat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es kann zunächst einmal doch völlig dahingestellt bleiben , warum der Fragesteller wann welche Miete einbehalten


Nö, das Warum ist wichtig ebenso das Wann, im Ergebnis wird dann ermittelt werden können, ob aus diesem Grund zu diesem Zeitpunkt eine Minderung in welcher Höhe angezeigt ist.

Zitat (von wirdwerden):
. Und ob man eine saubere Dokumentation hat.


Dokumentation reicht nicht, man muss dem VM auch den Mangel melden, wie sonst wäre er id Lage diesen zu beheben?

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#5
 Von 
go431022-38
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde mehrfach versucht die Mängel anzuzeigen. Zuerst bei der Hausverwaltung => wir sind nicht zuständig, wenden Sie sich an den Vermieter (der ist leider verstorben) => zum gesetzlichen Vormund => wir sind nicht zuständig, wenden Sie sich an das Nachlassgericht => Nachlassgericht meinte, das könne dauern.

So war der Ablauf jedes mal und man steht wieder da. Es konnte niemand "verständigt" werden oder irgendjemand eine Jahresabrechnung vorlegen. Also haben wir alles selber irgendwie gemacht. Knappe 3 Monate war es für ein Neugeborenes unbewohnbar und hatte wesentliche Mehrkosten für Arbeitsweg usw. mit sich gebracht. Und beim Auszug ging es ähnlich. Leider habe ich da den Fehler gemacht nicht sofort schriftlich zu reagieren sondern habe mich telefonisch immer wieder hinhalten lassen. So hatte sich auch der Auszug um 3 Monate nach hinten verschoben und mir dann auch gedacht "egal". Dokumentiert ist das immer wieder mit Bildern oder Emails. Wem hätte ich es auch schicken sollen.

Ich möchte mich auch gar nicht als "armer Mieter" hinstellen, erwarte aber einen Nachlass. Und ich denke da wird es schwierig. Angeblich wurden jetzt die Feuchtigkeit gemessen und da ist kein Schimmel. Ja klar, wir haben es behandelt. Jetzt gibt es den Beweis nur auf 2 Fotos.

Kaution wurde auch schon ausbezahlt. Laut dem Verwalter der die Abwicklung gemacht hat war alles in Ordnung.



-- Editiert von go431022-38 am 30.03.2019 15:21

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von go431022-38):
Kaution wurde auch schon ausbezahlt. Laut dem Verwalter der die Abwicklung gemacht hat war alles in Ordnung.
Ein Verwalter wäre auch damals zuständig gewesen für die Mängelanzeigen. Du hast dich abwimmeln lassen.
Zitat (von go431022-38):
irgendjemand eine Jahresabrechnung vorlegen
Von wem habt ihr die bekommen?
Zitat (von go431022-38):
Jetzt kam letzte Woche die Erbgemeinschaft auf mich zu und will alle Mieten zeitnah.

Wie kamen sie auf dich zu? Schriftlich, telefonisch, mit Anwalt? Mit Frist? mit Drohung?

Die Erbengemeinschaft bzw. der Vertreter sieht evtl. nur die Mietrückstände in €.

Geht hier nicht um arm oder reich.
Der Vormund ist wahrscheinlich der gerichtlich bestallte Betreuer des alten Herrn gewesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go431022-38
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ein Verwalter wäre auch damals zuständig gewesen für die Mängelanzeigen. Du hast dich abwimmeln lassen.


Der Verwalter wurde erst auf mehrmaliges Nachfragen dann zum Ende bestellt. Vorher hat man uns des öfteren vom NAchlassgericht gesagt: "Wissen Sie was sowas kostet..."

Zitat (von Anami):
Zitat (von go431022-38):
irgendjemand eine Jahresabrechnung vorlegen
Von wem habt ihr die bekommen?

Wir haben nie eine bekommen. Auch hier war niemand zuständig.

Zitat (von Anami):
Zitat (von go431022-38):
Jetzt kam letzte Woche die Erbgemeinschaft auf mich zu und will alle Mieten zeitnah.

Wie kamen sie auf dich zu? Schriftlich, telefonisch, mit Anwalt? Mit Frist? mit Drohung?

Letzte Woche telefonisch. Aber mit der Androhung mit Anwalt wenn es nicht zeitnah klappt. Das Thema Ratenzahlung wurde abgelehnt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

9 MM sind schon mal ne Hausnummer, das wird man im Forum nicht klären können. Nehmen Sie sich einen versierten Anwalt. Lassen Sie die Unterlagen prüfen und entscheiden dann, ob Sie den Gerichtsweg gehen wollen, oder lieber die Forderung bezahlen. Aber ein Anwalt ist hier angesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von go431022-38):
Wir haben nie eine bekommen.
Ihr habt keine Jahresabrechnung über eure Vorauszahlungen der Betriebskosten bekommen?
An WEN habt ihr überhaupt die Wohnkosten überwiesen? Was hat denn die Hausverwaltung überhaupt gemacht?
Zitat (von go431022-38):
Letzte Woche telefonisch
Lustig. Trotzdem nicht spaßig.
Zitat (von go431022-38):
Bis dann nach mehrmaligen Nachfragen endlich ein Bestallungsurkunde an einen Notar und wir konnten ausziehen.
Aber es gab die Hausverwaltung!! Was hat ein Betreuer/Vormund und Nachlassgericht mit Mietern zu tun?

JETZT würde ich noch nicht auf die Forderung eingehen.
ICH würde auf jeden Fall nun zum Schluss auf ordentlichen Schriftverkehr pochen. Vielleicht gehts ohne Gericht und mit Verhandlungen und Vergleich.

Am Telefon die Miete vom toten Opa einfordern---- gehts noch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

was/wer hat euch denn gehindert auszuziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Aber es gab die Hausverwaltung!!


Wahrscheinlich ist hier eine WEG-Verwaltung gemeint, die jedoch nicht für die Mietverwaltung eines einzelnen Eigentümers zuständig ist.

Die Versuche, den Mangel an die verschiedenen denkbaren Stellen mitzuteilen kann man hoffentlich beweisen.

Zitat:
Der Verwalter wurde erst auf mehrmaliges Nachfragen dann zum Ende bestellt.


Damit ist wohl ein Nachlassverwalter gemeint. Wirksam ist die Mängelanzeige erst mit Mitteilung an diesen Nachlassverwalter.

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