Hallo, bin neu hier, also tut mir leid, falls es dieses Thema schonmal gab. Ich habe gegoogelt und leider keine zufrieden stellende Antwort dazu gefunden.
Seit dem Wochenende leckt unsere Toilette. Das Problem scheint am Rohr zu liegen.
Die Hausverwaltung haben wir bis jetzt noch nicht erreicht, ich werde es heute nochmal probieren, aber hätte gerne gewusst, wie das nun ist. Müssen wir die Reparatur selbst zahlen oder gar vornehmen, wer beauftragt einen Handwerker?
In unserem Mietvertrag findet sich (leider) folgender Passus:
"Der Mieter trägt die Kosten für das Beheben kleiner Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas, den Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Bedienungsvorrichtungen für Roll- und Fensterläden bis zu einem Betrag von EUR 110,00 netto im Einzelfall; der Gesamtbetrag, der auf den Mieter jährlich entfällt, darf 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch EUR 500,00 netto nicht übersteigen."
Ist dieser Passus so auch in Ordnung, also sind wir nun verpflichtet, einen Handwerker zu zahlen, so lange dieser weniger als 110,00 € veranschlagt für die Reparatur? Wenn mehr Kosten anfallen, wird dann nur der Differenzbetrag vom Vermieter getragen oder alles?
Die Sache ist ziemlich ärgerlich, da wir erst Anfang Mai eingezogen sind und die Vormieter sich scheinbar überhaupt nicht um die Wohnung gekümmert haben. Nicht nur, dass wir tagelang den übelsten Dreck entfernen mussten. Wir haben z. B. stundenlang Toilette und Herd geschrubbt (Das hatte die HV auch bei den Vormietern bei der Wohnungsübergabe bemängelt, aber wir haben alles selbst behoben.), die Spülmaschine war defekt, der Wasserhahn in der Küche nicht richtig montiert, also extrem wackelig. In punkto Küche steht aber im Vertrag, dass diese nicht mitvermietet ist und sich darum der Vermieter prinzipiell nicht kümmert. Sowas habe ich auch bei mittlerweile 5 Wohnungen nicht erlebt, aber gut... Wir mussten alles selbst reparieren, zum Glück hat das mein Freund selbst hingekriegt, so dass uns keine Kosten entstanden, nur ein großer Zeitaufwand... Aber ein Klempner isser nunmal auch nicht, so dass er die Toilette nun auch reparieren könnte. Falls wir die Reparatur selbst tragen müssen, bin ich dazu geneigt, alte Teile gegen neue auszutauschen und die defekten Teile (Falls wir die neuen Teile anderweitig wieder verwenden können.) dann wieder beim Auszug einzubauen. Ich sehe es nicht ein, dass wir hier nach und nach die Wohnung sanieren, wir sind Studenten und haben's auch nicht dicke. Kann ich das so machen?
Auf jeden Fall vielen Dank für jegliche Hilfestellungen! :-)
Toilette leckt u.a. - Wer zahlt?
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Also die ersten Tage war es nur direkt nach dem Spülen, jetzt läuft's fast ununterbrochen, also immer tröpfchenweise, haben ein kl. Gefäß drunter gestellt, dass ich so ca. 3x am Tag mittlerweile ausleeren muss.
Danke schonmal für eine 1. Diagnose.
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Ok, nachdem hier noch keine Einigkeit herrscht, ob die Klausel wirksam ist oder nicht ;-) , warte ich erstmal ab, was die HV dazu sagt. Ich hoffe, ich erreiche die mal. Ansonsten gute Idee, dass ich einfach schriftlich etwas mache. Ich dachte mir nur, wenn man einen Brief schickt oder eine Mail, dann kann das ja auch gerne ignoriert werden.
@Bernd_dM: Äh... so lange die Toilette leckt, ist es wohl einfach sinnvoll, irgendwie das Wasser abzufangen, bevor das Badezimmer unter Wasser steht oder alles anfängt zu schimmeln. Dass das auf Dauer repariert werden muss, ist schon klar... Ich wollte damit nur versuchen klarzumachen, wieviel Wasser sich da so ansammelt.
@User formerly known as Morthingale: Ja, genau, der Spülkasten leckt bzw. das Rohr zwischen Spülkasten und Toilette. Hätte ich vielleicht genauer beschreiben sollen.
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Hallo,
der Vermieter ist dafür zuständig, dass der Mangel beseitigt wird. Wenn die Kosten über 110 EUR liegen zahlt komplett der Vermieter, denn die 110EUR sind kein "Eigenanteil" oder "Selbstbeteiligung".
Und mit der Küche solltet Ihr Euch nicht veräppeln lassen, das ist ein alter Vermietertrick, die Wohnung wird mit EBK inseriert und hinterher heist es dann, die ist aber nciht mitvermietet. Damit will sich der VM nur vor seine Instandhaltungspflicht drücken.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
Ich zahl auch für die Türen, Fenster, Rolläden keine Miete.........
Wenn Du es so sehen willst.
Gruß
--- editiert vom Admin
quote:
"Der Mieter trägt die Kosten für das Beheben kleiner Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas, den Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Bedienungsvorrichtungen für Roll- und Fensterläden bis zu einem Betrag von EUR 110,00 netto...(...)
Somit müsste der Mieter einen Betrag von Euro 130,90 für jeden Kleinschaden selbst tragen
Ob hierbei die Kleinrep.klausel dann noch gültig ist, wage ich zu bezweifeln.
Zitat:Ja, genau, der Spülkasten leckt bzw. das Rohr zwischen Spülkasten und Toilette.
Wenn sich der Deckel des Spülkasten öffnen lässt, müsstet Ihr dort auch eine Vorrichtung finden, das Wasser abzustellen.
Dann brauchst auch nichts mehr drunter stellen.
Um dann zu spülen, genügt dann auch ein Eimer Wasser.
Klar, es könnte eine Dichtung sein, wie Morti schreibt;
es kann ggf. aber auch ein kaputtes, verrotettes Gewinde sein und wenn dann versucht wird, dies selbst zu reparieren und dies bricht, dann hat der Mieter für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Gruss vom Strand
--------------------
Spaß mit Telefon-Terror ! http://nicht-anrufen.de/index.php
-- Editiert am 30.05.2009 06:49
--- editiert vom Admin
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