Tot in der Mietwohnung

13. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
meytho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Tot in der Mietwohnung

Hallo,
habe da mal eine Frage.
Folgende Situation.
Ein Mieter ist in einer Mietwohnung mit betreutem Wohnen (DRK)verstorben und dort 6 Wochen nicht gefunden worden.
Dadurch ist ein hoher Schaden ,Renovierungskosten entstanden bzw. entstehen noch.
Das Erbe wurde von den Erben nicht angenommen. Eine Versicherung besteht nicht.
Bleibe ich als Vermieter auf den Kosten sitzen?
Besten Dank im voraus
Thomas

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Aber die Frage wäre doch erlaubt, was ist das für ein betreutes Wohnen gewesen, wenn das DRK scheinbar 6 Wochen nicht nach dem Betreuten geschaut hat.
Ich würde das DRK anschreiben und um einen Vergleich bitten. Vielleicht lassen die sich ja darauf ein.

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#3
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Das habe ich mich auch gefragt.

Was umfasste denn das Betreute Wohnen, wenn er 6 ganze Wochen nicht gefunden wurde?

Evtl. müsste man doch prüfen, ob da nicht die Sorgfaltspflicht (heißt das so?) vernachlässigt wurde...

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#4
 Von 
meytho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal.....

Betreutes Wohnen.....ist mehr so ein Vertrag den der Mieter mit dem DRK abgeschlossen hatte...wo eine Servicestation für Fragen oder auch mal zum Kaffee trinken eingerichtet wurde....kein Altersheim oder dergleichen...ist ein 2 schneidiges Schwert diese "Station"
Gruß T.Meyer

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#5
 Von 
meytho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gehen wir mal davon aus das der Vermieter auf den Kosten sitzen bleibt.
Wie sieht es nun aus. Laut Gutachten sind das Parkett und der Esstrich beschädigt.
Gehört dieser Esstrich zu der Eigentumswohnung oder gehört er zur Eigentumsgemeinschaft?
Gruß T.Meyer

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Meytho,
das ist ja nun wieder ein ganz anderer Komplex. Ein Schaden in einer Eigentumswohnung ist entstanden. Nicht nur das Sonder- sondern auch das Gemeinschaftseigentum ist betroffen (vermutlich Leichenwasser?), wer muss die Sanierung bezahlen.
Hiermit müßtest du ins WEG-Forum.
Ich würde mal tippen, der Eigentümer muss verhindern, dass von seiner Wohnung aus durch Schäden das Gemeinschaftseigentum beschädigt wird. Aber wie, da er als Vermieter die Wohnung nicht betreten darf?
Kniffelig. Was würde denn die Sanierung kosten und was soll denn genau gemacht werden?

Es handelt sich hier um eine vermietete Eigentumswohnung, in der der Mieter verstorben ist, wer kommt für die Schadensbeseitigung auf - richtig?

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#7
 Von 
meytho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@sika0304
ja richtig.....Leichenwasser ..gemeiner Speckkäfer usw.
komplette Sanierung 15000 Euro.
Es geht um den Eßtrich. Muß der Vermieter sprich der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft für den Schaden aufkommen?
T.Meyer

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Schwieriger Komplex, vermutlich wird das nur durch einen Richter entscheidbar sein.
Aber sprich doch mal den Verwalter an, vielleicht gibt es da eine Regelung, dass eine Versicherung einspringt in solchen Fällen.
Grundsätzlich müssen Schäden am Gemeinschaftseigentum von der Gemeinschaft bezahlt werden, könnten aber in der Versuchung sein, sich vom "Verursacher" und das ist hier der Eigentümer, sich das Geld wieder zurückzuholen (der sich dann an die Erben des verstorbenen wenden müßte).
Für die Sanierung kommt eigentlich nur eine Anteilsregelung in Frage (wie die gerecht aussehen würde, ja mei...).
Ich würde das mit der DRK auf jeden Fall versuchen.
Probier es aber noch im WEG-Recht. Vielleicht hatte ja schon mal jemand diesen sehr seltenen Fall.

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