Hallo zusammen,
ich würde mich über jeden praktischen Rat oder link zum anderen Topic freuen, vorab 100 Dank!
Die Mieterin ist nun aus einer möblierten 1Zi Wohnung ausgezogen und hat den totalen Schaden in der Wohnung eingerichtet...
Mieterin war Reisen in Winter und hat Balkontür offen gelassen. Monate Lang stand die Wohnung mit offener Tür und war nicht beheizt. Als Ergebnis bildete sich Schimmel überall in der Wohnung:
- Alle Wände in Schimmel,
- Alle Decken in Schimmel,
- Überall leben kleine Insekten,
- Möbel hat Farbe geändert - weiß ist jetzt gelb,
- Boden vor Balkontür beschädigt.
Die Mieterin ist ausgezogen, ich habe alles aufgenommen in Übergabe-Protokoll. Kaution 1200 Euro reicht natürlich nicht aus um alles zu beseitigen. Die neue Adresse will Mieterin mir nicht geben und Schadenbeseitigung interessiert sie ebenfalls nicht. Kommunikation läuft über Email/Whatsapp.
Noch mal Danke für praktische Tipps!!!
Lg
Anna
Totaler Schaden durch Mieter - Wohnung schimmelt komplett
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wesentlicher Punkt: Du solltest dir nicht zuviel Zeit lassen. Aus mehreren Gründen.
1) Zum Schadensersatz gehört auch der Mietausfall während der Zeit, in der die Wohnung aufgrund der Schäden nicht vermietbar ist. Es gibt jedoch eine Schadensminimierungspflicht. Wenn du übertrieben gesagt die Wohnung erstmal ein Jahr so lässt, wirst du diesen Mietausfall nicht mehr geltend machen können. Daher solltest du zügig an die Schadensbeseitigung gehen. Wobei ich empfehlen würde, vorher nochmal mit Fotos und Filmen die Situation vor Zeugen zu dokumentieren. Sollte es wirklich zu einem Prozess kommen, können gerade Filme sehr eindrucksvolle Beweise sein.
2) Wegen § 548 (1) BGB verjähren deine Ansprüche 6 Monate nach Rückerhalt der Mietsache. Bis dahin solltest du also einen genauen Überblick über den Schaden haben, der ehemaligen Mieterin die Forderung nachweisbar zugestellt haben und, wenn nicht gezahlt wurde, für den Schadensanteil überhalb der Kaution einen Mahnbescheid beantragt haben. Es kann sich auszahlen, dafür einen Anwalt zu beauftragen.
Solltest du die ehemalige Mieterin nicht erreichen können (mangels Zustelladresse, email/whatsapp ist nicht nachweisbar), dann musst du dich um eine Zustelladresse kümmern. Z.B. durch Nachfrage beim Meldeamt. Wenn die ehemalige Mieterin die Zustellung vereitelt (indem sie nicht auffindbar ist), verlängert sich die Verjährungsfrist. Aber du musst nachweisbar versuchen, die Schreiben zuzustellen. Einfach abwarten hilft nur der Mieterin.
Soweit in aller Kürze. Man kann sicherlich noch seitenlang über so etwas schreiben. Aber für mich sind nachweisbare Dokumentation, Schadensbehebung/Minimierung und das Achten auf die Fristen am wichtigsten.
Zitat:Wenn die ehemalige Mieterin die Zustellung vereitelt (indem sie nicht auffindbar ist), verlängert sich die Verjährungsfrist.
Die Nichtauffindbarkeit ist aber nicht zwangsläufig eine Zustellungsvereitelung.
Ich wüsste nicht, wieso sich deshalb die Verjährungsfrist verlängert.
Zitat:Mieterin war Reisen in Winter und hat Balkontür offen gelassen. Monate Lang stand die Wohnung mit offener Tür und war nicht beheizt.
Und das können Sie jetzt wie beweisen?
Zitat:Als Ergebnis bildete sich Schimmel überall in der Wohnung:
insb. dass deshalb Schimmel entstanden ist;
-- Editiert von vundaal76 am 14.10.2019 12:10
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Ist aber eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag (dazu gibt es Urteile). Man kann auch eine Adressauskunft übers Einwohnermeldeamt holen, wenn sie sich inzwischen woanders angemeldet hat: berechtigtes Interesse ist gegeben.ZitatDie neue Adresse will Mieterin mir nicht geben und Schadenbeseitigung interessiert sie ebenfalls nicht. :
Für die Mieterin ist im Moment die beste Strategie, dich hinzuhalten. Wenn seit Mietvertragsende und Schlüsselübergabe sechs Monate vergangen sind, kann sie dem Protokoll zum Trotz von dir die Rückzahlung der Kaution verlangen: du hast zwar ein Protokoll, aber die damit begründbaren Forderungen sind verjährt. Also zettelt sie Nebenkriegsschauplätze wie Adressherausgabe und WhatsApp an, was gerichtlich alles irrelevant ist. Eine durchaus erfolgversprechende Strategie, wenn du dich nicht wehrst.
Wehren kannst du dich zunächst mit einer gerichtsfesten Forderung. Stelle ihr die Forderung über die voraussichtlichen Renovierungskosten mit einer kurzen Zahlfrist zu (wie gesagt: via Auskunft vom EMA bekommst du die neue Adresse). Nach Ablauf der Frist sofort gerichtlichen Mahnbescheid beantragen - erst der hemmt die Verjährung!
Wenn sie dem Mahnbescheid widerspricht, kommt es zur Klage und da wirst du deine Forderung beweisen müssen. Aber jedenfalls läufst du dann nicht in die derzeit aufgestellte 6-Monats-Falle.
Nur mal am Rande zur vermeintlichen Ursache:
Dass sich in einer kleinen unbeheizten Wohnung mit offener Balkontür über den Winter überall Schimmel bildet, ist *schimmeltechnisch* wahrscheinlich nicht so einfach möglich.Zitatund hat Balkontür offen gelassen. Monate Lang stand die Wohnung mit offener Tür und war nicht beheizt. :
Die Mieterin war auf Reisen im Winter--- wie lange etwa? Und in welchem Winter?
Und wann hast du die Wohnung vor ihrer Abreise das letzte Mal gesehen? Wie lange war sie Mieterin?
Das Protokoll hat die Mieterin unterschrieben? Wann ist sie ausgezogen?ZitatDie Mieterin ist ausgezogen, ich habe alles aufgenommen in Übergabe-Protokoll. :
Was ist das für ein Schaden?ZitatBoden vor Balkontür beschädigt. :
Das war nur die Kurzzusammenfassung. Länger formuliert wäre die Einrede der Verjährung rechtsmissbräuchlich, wenn der Mieter die fristgemäße Zustellung dadurch erschwert hat, dass keine Zustelladresse zu erhalten war. Nur funktioniert dieses Argument halt auch nicht ewig. Daher habe ich wie quiddje darauf hingewiesen, dass der Vermieter alles ihm Mögliche zur Zustellung versuchen muss. Notfalls halt eine öffentliche Zustellung. Dafür ist dann jedoch spätestens ein Anwalt anzuraten.ZitatDie Nichtauffindbarkeit ist aber nicht zwangsläufig eine Zustellungsvereitelung. :
Ich wüsste nicht, wieso sich deshalb die Verjährungsfrist verlängert.
Im übrigen habe ich nicht beurteilt, ob dieser Schaden nun wirklich der Mieterin anzulasten ist. Das ist in einem Forum nicht überprüfbar.
ZitatWas ist das für ein Schaden? :
Feuchtigkeitsschaden?
Wenn der Regen auf die offene Balkontür trifft, kommt eben Wasser rein.
ZitatDass sich in einer kleinen unbeheizten Wohnung mit offener Balkontür über den Winter überall Schimmel bildet, ist *schimmeltechnisch* wahrscheinlich nicht so einfach möglich. :
Warum?
Alle Grundvoraussetzungen dafür sind geschaffen, Nahrung für den Schimmel (Möbel, Tapeten, Fußbodenbeläge...) hohe Feuchtigkeit und niedrige Temperaturen, die das Kondensieren der Feuchte an allen möglichen Oberflächen begünstigt.
Die Schimmelbildung geht in einer solchen Konstellation sogar relativ schnell, wenn auch nicht innerhalb weniger Tage oder 2-3 Wochen.
ZitatDie Mieterin war auf Reisen im Winter--- wie lange etwa? :
Das wäre interessant zu wissen.
-- Editiert von spatenklopper am 14.10.2019 14:55
ZitatNur mal am Rande zur vermeintlichen Ursache: :
Dass sich in einer kleinen unbeheizten Wohnung mit offener Balkontür über den Winter überall Schimmel bildet, ist *schimmeltechnisch* wahrscheinlich nicht so einfach möglich.Zitatund hat Balkontür offen gelassen. Monate Lang stand die Wohnung mit offener Tür und war nicht beheizt. :
Wollte ich auch gerade sagen.
Zitat:die das Kondensieren der Feuchte an allen möglichen Oberflächen begünstigt.
Das Kondensieren setzt aber voraus, dass die Oberfläche (also die Wand) kälter ist als die Luft.
Wenn die Feuchtigkeit von Außen kommt, entsteht Schimmel eigentlich primär im Sommer. (Feuchte, warme Luft kommt durch geöffnete Fenster herein und kondensiert an den noch kühlen Wänden.)
Wenn Schimmel im Winter entsteht, kommt die Feuchtigkeit von innen. (Von den Bewohnern ausgehende Feuchtigkeit der geheizten Luft schlägt sich an schlecht gedämmten Außenwänden nieder.)
ZitatWenn Schimmel im Winter entsteht, kommt die Feuchtigkeit von innen. :
Richtig, denn kalte Luft enthält im Vergleich zu warmer sehr wenig Luftfeuchtigkeit.
Hier stand allerdings eine Balkontür offen (wenn auch nur auf Kipp) durch die Feuchtigkeit in seinem zweiten Aggregatzustand in den Raum gelangt ist, nicht umsonst ist der Boden vor der Tür ja kaputt.
Es kommt hier also nicht auf die Luftfeuchte an, sondern es ist eher vergleichbar mit dem umgekippten und nicht aufgewischten Eimer Putzwasser.
Wenn man das nun über mehrere Tage oder Wochen macht.....
ZitatDas Kondensieren setzt aber voraus, dass die Oberfläche (also die Wand) kälter ist als die Luft. :
Du brauchst nur ein wenig Sonneneinstrahlung im Raum um partielle Wärme- /Kältebrücken zu erzeugen.
-- Editiert von spatenklopper am 14.10.2019 16:24
Wenn man sich alles hier so durchliest, steigen bei mir die Zweifel am Vorhandensein und den Ursache für Schimmelbefall.
Meine Frage daher:
Hat sich die Wohnung bereits ein wirklicher Fachmann für Schimmelursachen/schäden angesehen und die Beurteilung bestätigt ?
Ja, ist wohl so. Ich wollte nur nicht alle Möglichkeiten von Schäden ausbreiten---dann ist die Seite hier voll --- und dann wars evtl. was gänzlich anderes.ZitatWenn der Regen auf die offene Balkontür trifft, kommt eben Wasser rein. :
Sehe ich nicht so. Aber genaueres sollte der TE doch beitragen.ZitatAlle Grundvoraussetzungen dafür sind geschaffen, :
Dass der Schimmel vorhanden ist, kann sein. Das mit den Tierchen auch. Alles ist möglich.
Und jetzt zur Übergabe hat der TE gesehen, was los ist.ZitatDie Mieterin ist nun... ausgezogen :
Darf ich mal ins Blaue raten? Die Mieterin hat ihm erzählt, das wäre über den Winter passiert, wo sie auf Reisen war und wohl leider die Balkontür offen ließ.
Jetzt ist Oktober! Jetzt stellt der TE die Schäden fest. Und die Mieterin hat seit ihrer Rückkehr in der verschimmelten Bude mit den Insekten gewohnt?
Hallo?
Guten Abend zusammen,
zuerst vielen herzlichen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen und Empfehlungen. Ich sehe die Diskussion oben hat sich gespaltet in zwei Richtungen - (1) Abwicklung bzw. rechtliche Vorgehensweise und (2) Analyse der Ursachen. Dazu meine Gedanken unten...
(1) Von Euch habe gelernt, dass ich idealerweise gleich über Meldeamt die neue Adresse der Mieterin anfragen muss (hoffentlich hat sie sich schon umgemeldet). Im nächsten zügigen Schritt plane ich natürlich nicht ewig zu warten, sondern die Beseitigungsmaßnahmen anzustoßen. Es gibt zahlreiche Fachanbieter, die sich mit dieser Thematik beschäftigen. D.h. hier muss ich alle Kosten zuerst selbst übernehmen und dann sobald die neue Adresse bekannt wird, sende ich die Forderung über die (bekannten und voraussichtlichen) Renovierungskosten mit einer kurzen Zahlfrist zu. Weiterhin plane ich den Leerstand der Wohnung bis zum Abschluss der Maßnahmen ebenfalls in die Rechnung zu stellen. Etwas ärgerlich, weil die Kosten sind doch sehr hoch sind und am Ende laufe ich hinterher um mein Geld zurück zu bekommen
Kann ich hier eine private Rechnung erstellen, z.B. wenn ich einen Nachbar zur Beseitigung beauftragt hätte? Natürlich angemessen bzw. vergleichbar mit Fachunternehmen…
(2) Die Schimmelbildung ist in dem Übergabeprotokoll fixiert, zurzeit verfüge ich über zahlreiche Fotos und Videos von dem Schaden - es sieht wie in einem Horrorfilm aus - graue Wände und Decken, kleine Insekten, Kellergeruch usw. Zum einem schließe ich die "klassische" Entstehung aus - die Wohnung habe ich seit vielen Jahren und ich hatte nie Probleme mit Schimmel oder Kälte bei Vormietern. Weiter in meinem schriftlichen Verkehr mit der Mieterin hat sie zugegeben, dass es entstanden ist als sie auf einer Reise war, leider ohne weiteren Angaben. Fachmann für Schimmelursachen hatte ich noch nicht, wie oben beschrieben - ich bin grade dabei nächste Schritte abzuleiten…
Was glaubt Ihr könnte die Beseitigung und Malerarbeit kosten? Die Wohnung hat ca. 30qm, kriegt man hierzu einen Fachmann unter 1000 Euro?
Hier ein paar Fotos aus dem Paradies…
https://www.dropbox.com/sh/b9uhb1zzrxwiksa/AAC9_lBqAWUJXKtwe-Iyoz-Ua?dl=0
p.s. Sie hat tatsächlich noch bei der Übergabe Ihre Sachen aus der Wohnung geräumt...
Lg
Anna
Bei "Totaler Schaden durch Mieter - Wohnung schimmelt komplett" hatte ich mir jetzt doch etwas dramatischeres vorgestellt. Angesichts der doch recht reißerischen Überschrift fallen die Bilder geradezu enttäuschend aus.
Zitat:Kann ich hier eine private Rechnung erstellen, z.B. wenn ich einen Nachbar zur Beseitigung beauftragt hätte? Natürlich angemessen bzw. vergleichbar mit Fachunternehmen…
Und der Nachbar versteuert die Einnahmen auch ordnungsgemäß etc.?
Wenn man schon damit rechnet, dass eine rechtliche Auseinandersetzung notwendig wird, sollte man ganz arg darauf achten, dass man selbst keine Angriffsfläche bietet. Denn dass die Ex-Mieterin evtl. schon aus Rache eine Meldung bei der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" macht, wenn die Rechnung nicht von einem Fachbetrieb kommt, sollte man schon im Hinterkopf behalten.
Zitat:Die Wohnung hat ca. 30qm, kriegt man hierzu einen Fachmann unter 1000 Euro?
In meiner Gegend: Nein.
ZitatKann ich hier eine private Rechnung erstellen, z.B. wenn ich einen Nachbar zur Beseitigung beauftragt hätte? Natürlich angemessen bzw. vergleichbar mit Fachunternehmen… :
Vor allem würde ich bei Schimmelbildung nicht den Heimwerker von nebenan nehmen, ganz ehrlich. Sonst zahlen Sie zweimal. Beauftragen Sie Fachfirmen, ganz offiziell mit Rechnung und allem, dann haben Sie, falls die Beseitigung beim ersten Mal fehlschlägt, ein Recht auf korrekte Nachbesserung bzw Vertragserfüllung.
Nur zum Horror:
Sind die 17 Fotos der berühmte Vorspann, bevor der Horror beginnt? Oder wie ist das zu verstehen?
Kleinere Stellen mit Schimmel sieht man an den typischen Stellen der oberen Fensterleibung. Foto 6,7,. Könnte auf mangelnde Lüftung/Heizung oder mangelnde Dämmung zurückzuführen sein. Der häufige Streit... Mangelnde Lüftung über den Winter bei offener Balkontür und ohne Heizung? Eher weniger wahrscheinlich. Aber alles (nach den Fotos) zumindest doch kein Drama.
Am Austritt auf den Balkon sieht man den Schaden, Foto 8, 9. Wäre die Balkontür über den Winter tatsächlich offen gewesen und wäre dort längere Zeit Niederschlag eingedrungen, würde das Parkett ganz anders aussehen. Der *Schaden* (Fuge) ist älter und bautechnisch bedingt. Der Schaden am Austritt zum Balkon, Foto 8, ist wahrscheinlich nicht der Mieterin anzulasten. Wer da wann etwas nachgebessert oder umgebaut hat, weiß ich nicht.
Die Trittfläche Balkon liegt ca. 20 cm höher als die Trittfläche Parkett. Gravierender Fehler (nicht des Mieters!). Theoretisch könnten in der Wohnung ca 20 cm Wasser/Niederschlag stehen...
Tierchen kann ich gar nicht erkennen. Gelbe statt weiße Möbel auch nicht. MÖbel in Flur, Küche und SZ sind weiß. Die Wände gelblich.
Ich nicht. Wie lange hat diese Mieterin dort gewohnt? Seit wann sind diese Fenster dort drin?ZitatZum einem schließe ich die "klassische" Entstehung aus - :
Hat hinter der Tür schon jemand rumgewischt? Wieso ist diese Ecke in Foto 1 weiß? Hat in der Küche, Foto 5, auch schon jemand an der Wand rumgewischt?
Weitere Fragen:
ZitatUnd die Mieterin hat seit ihrer Rückkehr in der verschimmelten Bude mit den Insekten gewohnt? :
Was steht im Mietvertrag? Was hat sie bei Auszug zu machen? Muss sie renovieren?ZitatUnd wann hast du die Wohnung vor ihrer Abreise das letzte Mal gesehen? Wie lange war sie Mieterin? :
Wie kommst du darauf?ZitatEtwas ärgerlich, weil die Kosten sind doch sehr hoch sind und am Ende laufe ich hinterher um mein Geld zurück zu bekommen :
An was denkst du denn?Zitatbis zum Abschluss der Maßnahmen :
Wie bitte?Zitat...Nachbar zur Beseitigung beauftragt hätte? Natürlich angemessen bzw. vergleichbar mit Fachunternehmen… :
Wo hat sie seit dem Winter denn gewohnt?ZitatKellergeruch usw. :
Welche willst du einleiten?Zitatich bin grade dabei nächste Schritte abzuleiten… :
-ICH- wäre ganz vorsichtig mit Vorwürfen in Richtung Mieterin.
Und jetzt?
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