Trägt der Mieter die Kosten bei Schimmelbefall?

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schulze, Karsten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trägt der Mieter die Kosten bei Schimmelbefall?

Hallo,

ich habe bei meinem Vermieter einen Schimmelschaden im Schlafzimmer (beide Ecken der Außenwand sowie zwischen Fensterbrett und Heizung) angezeigt.

Daraufhin habe ich nun ein Schreiben bekommen, in dem mich der Vermieter auffordert den Schimmel auf meine Kosten durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen oder ich bekomme zum 15.01 die fristgerechte Kündigung.

Der Schimmel befindet sich in Bodennähe an meiner Außenwand. Ich vermute, dass durch die schlechte Isolierung (Betonboden mit Teppich) die Feuchtigkeit von unten kommt. Normalerweise z.B. bei schlechtem Lüften fängt doch der Schimmelbefall in Deckenhöhe an, oder?

Wer kann mir helfen bzw. sagen, ob der Vermieter im recht ist?

Danke und Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

gib doch mal hier in der Suchfunktion Schimmel ein - da findest du schon massig Beiträge. So viel ich weiß, kann er das nicht von dir verlangen, er muss dir erst einmal nachweisen, dass du den Schimmel verursacht hast. Im übrigen bist du zur Mietminderung berechtigt. Und ganz bestimmt schreibt dir auch der GruWo noch ein paar warme Worte dazu. In der Zwischenzeit kannst du auch mal googeln, z.B. nach Schimmelbefall wohnung o.ä., da findest du viel hilfreiche Infos.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Karsten,

Ihr Vermieter kann gerne behaupten, dass Sie den Schimmel durch Ihr Fehlverhalten in die Wohnung geholt haben. Er muss es aber auch beweisen können! Er trägt nämlich die Beweislast in einem Verfahren. Bei Schimmel an den Außenwänden sind aber i.d.R. bauliche Mängel die Ursache der Schimmelbildung, sofern Sie nicht Mobiliar unmittelbar vor dieser Wand stehen haben.

Wie karamel schon festgestellt hat, ist Schimmelbefall in der Wohnung ein Mangel. Sie sollten Ihren Vermieter in einer schriftlichen Mängelanzeige unter Fristsetzung zur Abhilfe auffordern. Für die Dauer der Gebrauchswertminderung der Wohnung sind Sie nur zur Entrichtung einer angemessen geminderten Miete verpflichtet, § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB .

Kommt der Vermieter Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie nach herrschender Rechtssprechung als weiteres "Druckmittel" den 3-5 fachen Minderungsbetrag solange zurückzuhalten, bis der Vermieter den Mangel beseitigt. Im Gegensatz zum eigentlichen Minderungsbetrag müssen Sie aber nach der Beseitigung die zurückbehalten Miete nachzahlen.

Ohne weiters kann Ihnen der Vermieter nicht die Kündigung aussprechen. Im Gegenteil, Sie könnten u.U. wegen gesundheitlicher Gefährdung den Mietvertrag fristlos kündigen; § 569 Abs. 1 Satz 1 BGB . Dazu müßten Sie aber - auf Grund der Umkehrung der Beweislast - den Nachweis erbringen, dass die Benutzung der Wohnung gesundheitsgefährdend ist.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo ich wollt mal meine Meinung dazu schreiben.
Also bei uns ging es ca. 3 Wochen nach Einzug los mit Schimmel, uns wurden sogar die neuen matratzen im Schlafzimmer schimmelig. Ich habe es gemeldet da hieß es wir hätten falsch gelüftet, nun ja wir waren so blöd und haben neue gekauft und den Schimmel mit Schimmelvernichter entfernt. Das ging all die Jahre so mal kam er mal ging er daß hatten wir auch in anderen Räumen obwohl wir darauf hinwiesen daß dem so war wurde nichts verändert denn es kam von der Außenfassade die abbröckelte undicht war zudem das undichte Dach, nun ja selber blöd wenn man das hinnimmt. Nun ja im Sommer wurde das Dach erneuert die Außenfassade und die Fenster. Nun sind wir draußen aber es fand noch keine Schlüsselübergabe statt wir zahlen ja noch bis 31.12.2004, wir haben keinen Mietvertrag wie hier shcon an anderer Stelle zu lesen ist, nun hat der Vermieter schon die Tapeten abgelöst und dahinter war dann schon sehr viel mehr Schimmel zu sehen.
Wir haben aber immer genau so gelüftet wie es laut Angaben richtig ist auch gelüftet.
Kurzum ich dazu nur folgendes sagen wie schon erwähnt in einem anderen beitrag der vermieter kann Dir nicht kündigen, daß wäre ja sehr einfach.
Er muß beweisen daß es von Dir kommt.
Ein Gutachter könnte dies klären, dies war auch bei uns so daß der vermieter sagte dann müsse halt ein Gutachter kommen wir hatten keine Angst davor, es kam wie es kommen mußte es kam vom Dach usw. von den erwähnten Fehlerquellen.
Darum nicht aufgeben keine Angst haben der Vermieter kann Dir nicht an. Die Beweislage liegt beim vermieter und da müßte schon alles in Ordnung sein und der Gutachter sagen es käme von dir dann wär es was anderes.
Aber ansonsten sieht es eher für den vermieter mies aus.
Ich wünsch Dir viel Glück!

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