Trennung, Mietvertrag, Forderungen

19. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
BerndBinder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung, Mietvertrag, Forderungen

Hallo alle,

eine gute Freundin von mir ist (noch) verheiratet, wurde aber aus der gemeinsamen Wohnung ihres Noch-Mannes befördert und er lässt sie auch nicht mehr rein.

Zu Letzt hat sie alle ihre persönlichen Sachen aus der Wohnung geholt und hat nun dort auch keinen Grund mehr, rein zu wollen. Beide stehen in dem Mietvertrag und der Mann muss diese Wohnung aber bis Januar 2013 verlassen haben (Übergabe an Nachmieter), da die Wohnung gekündigt wurde.

Vor einigen Monaten, wo die Wohnung gekündigt wurde, waren sie noch zusammen und haben beide die Kündigung unterschrieben.

Der Vermieter schickt meiner guten Freundin nun Forderungen, dass sie für eventuelle Schäden auch aufkommen muss und dafür sorgen muss, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergeben werden muss, obwohl sie dort seit 2 Monaten nicht mehr wohnt.

Auf Bitte, dass der Vermieter sie aus dem Vertrag rausnimmt, da sie ja dort nicht mehr wohnt und nicht mehr erwünscht ist, hat der Vermieter gesagt, dass geht nicht. Nun hat sie Angst, dass ihr Mann die Wohnung einfach verlässt und dort nichts tut, so das sie aufkommen muss.

Besteht die Möglichkeit, unter den gegebenen Umständen, aus dem Vertrag rauszukommen?

MfG

Bernd



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Ja klar, wenn alle 3 Beteiligten zustimmen (also der Vermieter, der Noch-Mann und deine gute Freundin).
Aber mir fällt da mindestens einer ein, der damit nicht einverstanden wäre.

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#2
 Von 
BerndBinder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wirklich nur, wenn alle 3 Parteien zustimmen? Ich meine, wenn sie dort nicht mehr wohnt und schon umgemeldet ist, sollte das doch reichen?

Immer hin zahlt ihr Mann ja seit 2 Monaten die Miete auch Alleine usw.

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Das ist egal. Dieses Thema gabs hier schon oft genug. Es geht um einen Aufhebungsvertrag und diesem müssen alle 3 Parteien zustimmen.

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Ich meine, wenn sie dort nicht mehr wohnt und schon umgemeldet ist, sollte das doch reichen?


Nein, keine Chance. Wenn man gemeinsam einen Vertrag unterschreibt gilt: Mitgefangen - mitgehangen. Sollte der Vermieter sie finanziell zur Verantwortung ziehen, muß sie sich das Geld dann halt auf dem Klageweg von ihrem Mann wiederholen.

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#5
 Von 
BerndBinder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für die bisherigen Antworten, ich werde es ihr ausrichten ;)


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