Trennung Mietvertrag

26. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)
Trennung Mietvertrag

Ich wohne seit 5 Jahren mit meinem Freund, jetzt Exfreund zusammen. Im Mietvertrag steht nur er, da es für das Bafögamt für ihn sehr wichtig war. Trotzdem weiß der Vermieter von mir, wir haben ja beide die Wohnung ausgesucht, auf meinen Wunsch hin gemietet und beide den Mietvertrag unterschrieben. Monatlich kam stets pünktlich mein Mietanteil.
Nachdem ich die Beziehung nun beendet habe, meinte er, er kann mich kurzerhand raushauen, das sogar innerhalb 24 Stunden, denn lt. Mietvertrag sei er alleiniger Mieter und ich sei sein Untermieter.
Wie ist das rechtlich?
Es sind auch alles meine Möbel, meine Küche, ect....

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von pal365443):
Im Mietvertrag steht nur er,

Zitat (von pal365443):
und beide den Mietvertrag unterschrieben

Passt nicht ...



Zitat (von pal365443):
da es für das Bafögamt für ihn sehr wichtig war.

Das nennt sich Sozialbetrug. Abgesehen von der Einstellung der Leitstung und den nichtunerhblichen Rückzahlungen die da auf ihn zukommen, reagieren Gerichte auf solche Straftaten recht intolereant.



Zitat (von pal365443):
denn lt. Mietvertrag sei er alleiniger Miete

Eher nicht, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben...



Zitat (von pal365443):
ich sei sein Untermieter.

Zahlst Du denn Miete an ihn?



Zitat (von pal365443):
Es sind auch alles meine Möbel, meine Küche, ect....

Das könnte man wie genau beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von pal365443):
das sogar innerhalb 24 Stunden, denn lt. Mietvertrag sei er alleiniger Mieter und ich sei sein Untermieter.

Letzteres zumindest stimmt. Wenn nur der Ex als Mieter beim Wohnungseigentümer aufgeführt ist, dann ist er Mieter und du bist Untermieter von ihm. Nur wie kommt er auf die Idee, dich so ohne weiteres rausschmeissen zu können? Wenn du nachweisen kannst, dass du Miete zahlst, dann bist du sein Untermieter und es gilt das komplette Mietrecht. Wenn die Möbel von dir sind, so liegt auch keine Ausnahme nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB vor. Damit braucht der Untervermieter (der Ex) entweder einen Kündigungsgrund oder er nutzt das erleichterte Kündigungsrecht aus § 573a (2) BGB . Bei über 5 Jahren Mietzeit wäre die Kündigungsfrist dann jedoch 9 Monate (6+3 aus dem erleichterten Kündigungsrecht).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von pal365443):
denn lt. Mietvertrag sei er alleiniger Miete

Eher nicht, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben...

----hier muss ich nochmal nachschauen....


Zitat (von pal365443):
ich sei sein Untermieter.

Zahlst Du denn Miete an ihn?

-----ja, ich überweise an ihn monatlich, weil auch noch die anderen Unkosten dabei sind



Zitat (von pal365443):
Es sind auch alles meine Möbel, meine Küche, ect....

Das könnte man wie genau beweisen?

mit Rechnungen und Zeugen ;) :)

-- Editiert von pal365443 am 26.02.2017 21:28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

edit (da doppelt)

-- Editiert von pal365443 am 26.02.2017 21:18

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Wir haben keinen Untermietervertrag oder ähnliches.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von pal365443):
-ja, ich überweise an ihn monatlich, weil auch noch die anderen Unkosten dabei sind

Verwendungszweck in der Überweisung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Sorry, habe nicht im Mietvertrag unterschrieben. Allerdings auf diesen Zusatzblättern wie Hausordnung ect., da hatte der Vermieter drauf bestanden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pal365443
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von pal365443):
-ja, ich überweise an ihn monatlich, weil auch noch die anderen Unkosten dabei sind

Verwendungszweck in der Überweisung?



Ja, "Miete"

0x Hilfreiche Antwort

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