Ich wohne seit 5 Jahren mit meinem Freund, jetzt Exfreund zusammen. Im Mietvertrag
steht nur er, da es für das Bafögamt für ihn sehr wichtig war. Trotzdem weiß der Vermieter von mir, wir haben ja beide die Wohnung ausgesucht, auf meinen Wunsch hin gemietet und beide den Mietvertrag unterschrieben. Monatlich kam stets pünktlich mein Mietanteil.
Nachdem ich die Beziehung nun beendet habe, meinte er, er kann mich kurzerhand raushauen, das sogar innerhalb 24 Stunden, denn lt. Mietvertrag sei er alleiniger Mieter und ich sei sein Untermieter.
Wie ist das rechtlich?
Es sind auch alles meine Möbel, meine Küche, ect....
Trennung Mietvertrag
26. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 26. Februar 2017 | 20:42
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 22x hilfreich)
Trennung Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Februar 2017 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatIm Mietvertrag steht nur er, :
Zitatund beide den Mietvertrag unterschrieben :
Passt nicht ...
Zitatda es für das Bafögamt für ihn sehr wichtig war. :
Das nennt sich Sozialbetrug. Abgesehen von der Einstellung der Leitstung und den nichtunerhblichen Rückzahlungen die da auf ihn zukommen, reagieren Gerichte auf solche Straftaten recht intolereant.
Zitatdenn lt. Mietvertrag sei er alleiniger Miete :
Eher nicht, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben...
Zitatich sei sein Untermieter. :
Zahlst Du denn Miete an ihn?
ZitatEs sind auch alles meine Möbel, meine Küche, ect.... :
Das könnte man wie genau beweisen?
#2
Antwort vom 26. Februar 2017 | 21:04
Von
Status: Unparteiischer (9870 Beiträge, 4477x hilfreich)
Zitatdas sogar innerhalb 24 Stunden, denn lt. Mietvertrag sei er alleiniger Mieter und ich sei sein Untermieter. :
Letzteres zumindest stimmt. Wenn nur der Ex als Mieter beim Wohnungseigentümer aufgeführt ist, dann ist er Mieter und du bist Untermieter von ihm. Nur wie kommt er auf die Idee, dich so ohne weiteres rausschmeissen zu können? Wenn du nachweisen kannst, dass du Miete zahlst, dann bist du sein Untermieter und es gilt das komplette Mietrecht. Wenn die Möbel von dir sind, so liegt auch keine Ausnahme nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB vor. Damit braucht der Untervermieter (der Ex) entweder einen Kündigungsgrund oder er nutzt das erleichterte Kündigungsrecht aus § 573a (2) BGB . Bei über 5 Jahren Mietzeit wäre die Kündigungsfrist dann jedoch 9 Monate (6+3 aus dem erleichterten Kündigungsrecht).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. Februar 2017 | 21:14
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 22x hilfreich)
Zitatdenn lt. Mietvertrag sei er alleiniger Miete :
Eher nicht, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben...
----hier muss ich nochmal nachschauen....
Zitatich sei sein Untermieter. :
Zahlst Du denn Miete an ihn?
-----ja, ich überweise an ihn monatlich, weil auch noch die anderen Unkosten dabei sind
ZitatEs sind auch alles meine Möbel, meine Küche, ect.... :
Das könnte man wie genau beweisen?
mit Rechnungen und Zeugen
-- Editiert von pal365443 am 26.02.2017 21:28
#4
Antwort vom 26. Februar 2017 | 21:17
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 22x hilfreich)
edit (da doppelt)
-- Editiert von pal365443 am 26.02.2017 21:18
#5
Antwort vom 26. Februar 2017 | 21:18
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 22x hilfreich)
Wir haben keinen Untermietervertrag oder ähnliches.
#6
Antwort vom 26. Februar 2017 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Zitat-ja, ich überweise an ihn monatlich, weil auch noch die anderen Unkosten dabei sind :
Verwendungszweck in der Überweisung?
#7
Antwort vom 26. Februar 2017 | 21:21
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 22x hilfreich)
Sorry, habe nicht im Mietvertrag unterschrieben. Allerdings auf diesen Zusatzblättern wie Hausordnung ect., da hatte der Vermieter drauf bestanden.
#8
Antwort vom 26. Februar 2017 | 21:22
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 22x hilfreich)
Zitat:Zitat-ja, ich überweise an ihn monatlich, weil auch noch die anderen Unkosten dabei sind :
Verwendungszweck in der Überweisung?
Ja, "Miete"
Und jetzt?
Schon
266.759
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten