Trennung/ Wohnrecht

20. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
conny290877
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung/ Wohnrecht

Hallo. Mein Partner hat sich von mir getrennt vor knapp vier Wochen. Ich bin noch in der selben Nacht mit der Bahn zu meinem Bruder gefahren.Den gemeinsamen Mietvertrag habe ich zum 30.11. gekündigt,aus dem ich aber auch nur rauskomme, wenn mein Expartner zustimmt. Den Stromvertrag hab ich mit sofortiger Wirkung gekündigt da er auf mich lief. Nun ist es so,dass ich keine Wohnung bekomme da gemeinsame Mietschulden bestehen durch Nebenkosten und ich auch nicht doppelt Miete bezahlen kann. Bei meinem Bruder kann ich nicht mehr lange bleiben, was mich somit obdachlos macht. Mein Expartner hat mich blockiert überall. Seine letzten Worte waren,dass ich nie wieder in die Wohnung reinkomme. Ich möchte aber zwangsweise bis zur offiziellen Mietkündigung Ende November wieder in die Wohnung zurück ziehen. Muss er mich reinlassen? Falls es wichtig ist: Er wohnt seit 2000 dort, ich bin 2016 Mit eingezogen ebenfalls als Hauptmieter.

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Die Kündigung ist unwirksam. Es ist also nach wie vor Ihre Wohnung, bei den Verhältnissen Rate ich Ihnen einen Anwalt hinzuzuziehen, das schaffen Sie wohl alleine nicht.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wir haben hier doch zwei Problemkreise. Einmal stellt sich die Frage, wie das Verhältnis zum Vermieter ist. Da stimme ich meinem Vorschreiber zu. Die zweite Frage ist, wie das Rechtsverhältnis zum Expartner ist. Die beiden waren nicht verheiratet. Sie hat wohl den Wohnsitz aufgegeben. Das können wir hier nicht abschätzen. Deshalb ab zum Anwalt. WEiterhin zum Wohnungsamt der Stadt. Zusätzliche Beratung durchs Frauenhaus bzw. "Frauen helfen Frauen." In einigen Städten haben die auch Vereinbarungen mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

Wie der Ex Dich überall blockieren kann, das ist mir ein Rätsel. Das funktioniert doch nicht. Sieh zu, dass die Nachzahlung Nebenkosten klappt, außerdem dürfte da ja noch kein Titel existieren, also das kann nicht der Grund für das Scheitern der Wohnungssuche sein.

wirdwerden

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#3
 Von 
conny290877
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal danke für die schnelle Antwort. So lange der Mietvertrag läuft, kann ich also auch dort wohnen? Er hat mich telefonisch überall blockiert. Briefe von mir wirft er weg. Der Vermieter kümmert sich gar nicht! Seine Worte: Nur mit Zustimmung von ihm kommen sie aus dem Mietvertrag bis Ende November. Umgemeldet habe ich mich nicht! Nur postsendeantrag zu meinem Bruder gemacht, da mein Expartner meine Post wegwirft !! Und Strom hab ich abgemeldet, da ich ihn alleine bezahlen muss und mich ja gar nicht in der Wohnung aufhalte. Durch die offenen Nebenkosten bekomme ich keine mietschuldbefreiung. Mein schufaauszug ist auch unbrauchbar.Ohne die zwei Dinge, bekommt man hier keine Wohnung! Ich war sogar auf der Wohnungslosenstelle der Stadt. Die mir sagten, dass ich es vergessen kann ohne mietschuldbefreiung und mit schlechter Schufa. Bei wohnungsbaugesellschaften ebenso wie bei privatvermietern. Ich habe nicht mal Möbel etc. Mein ex hat einfach Schluss gemacht und will sich weder an der stromrechnung beteiligen, noch an den offenen Nebenkosten. Ich hatte dem Vermieter angeboten die Hälfte zu tragen er sagt aber er klagt es ein und der wo mehr hat muss es komplett tragen. Zustande kamen die offenen Nebenkosten/ jahresabrechnung von zwei Jahren, weil mein Partner sie nicht zahlen wollte, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt waren. Er wollte sie vom Anwalt überprüfen lassen, hat es aber nie gemacht. Ach ja: Ich möchte ihm die Wohnung ja nicht wegnehmen, nur zwangsweise rein,bis ich dort etwas finde (Brandenburg) dort ist es einfacher eine Wohnung/ auch deutlich günstiger zu bekommen als hier in Baden-Württemberg. Aber er sagt: du bist gegangen und ich lass dich nicht mehr rein, meine Wohnung.


-- Editiert von conny290877 am 20.08.2018 10:00

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von conny290877):
So lange der Mietvertrag läuft, kann ich also auch dort wohnen?
Offensichtlich nicht, da der Ex Dich ja nicht mehr reinlässt, wie Du berichtest.

Insoweit ist Deine Nachfrage also unverständlich.

Ob er mit seiner Verweigerungshaltung durchdringt, hängt - wie auch schon von wirdwerden erwähnt - davon ab, ob Du die Wohnung in der ersten Wut aufgegeben hast (ich komme nie mehr wieder) oder ob Du nur einen zeitlich befristeten Aufenthalt bei einer anderen Person angekündigt hast.

Wovon musste man objektiv und ohne Berücksichtigung Deiner aktuellen Situation betrachtet damals ausgehen.

Zitat (von conny290877):
Ich habe nicht mal Möbel etc
Dieser Satz ist nicht eindeutig.
Dein Eigentum muss er herrausgeben, er kann Dich sogar auffordern Deine eigenen Möbel abzuholen.
Falls er aber bedeutet, dass Dir keine Möbel gehören, ist es halt eine Tatsache, die keine Rechte auslöst.

Zitat (von conny290877):
Durch die offenen Nebenkosten bekomme ich keine mietschuldbefreiung.


Der Begriff "Mietschuldbefreiung" ist für mich neu. Warum sollte man Dich von Mietschulden befreien? Dies wäre doch nur im Innenverhältnis zum Ex machbar.

Eine (hier aber nicht angesprochene) Zustimmungsverweigerung zur Kündigung kannst Du durch das Gericht ersetzen lassen., denn kündigen können nur beide gemeinsam.

Du hast mehrere Baustellen: mit Mietrecht haben sie eigentlich nichts zu tun. Du solltest sie auch gedanklich trennen.
Wobei Deine größte Baustelle wohl darin besteht, eine neue Unterkunft zu finden. Kümmerer Dich darum.

Die Rückkehr in die Wohnung wirst Du ohne anwaltliche Hilfe wohl nicht erreichen; wobei ein solches Verfahren auch nicht von heute auf morgen über die Bühne geht. Ich würde mir daher sehr gut überlegen ob ich Zeit und Geld in dieser Richtung investieren würde. Aber dass musst Du wissen.

Kurzum. Deine aktuelle Situation ist nicht schön, aber Du musst sie Dir was Schufa und Mietschulden angeht selbst zurechen. Die Qualität des Auszuges (Flucht) mag ich nicht beurteilen, aber auch sie war spontan mit wenig Überlegung hinsichtlich möglicher Folgen.

Berry

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#5
 Von 
conny290877
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die wirklich wichtige Frage war ja auch, ob er mich wieder in die Wohnung reinlassen muss, ob er will oder nicht. Denn ich bin ja noch im Mietvertrag und bezahle noch Miete. Davon müsste doch unabhängig sein, ob ich gesagt habe ich komme NIE wieder oder nicht? Es lief so ab,dass er Schluss gemacht hat und sagte: Wenn du gehst, lass deine Schlüssel da. Ich hab mir dann völlig aufgelöst einen Koffer gepackt und bin gegangen. Ich habe ihm weiter signalisiert, dass ich gerne zurück kommen möchte. Da für ihn aber definitiv Schluss ist,habe ich gesagt dass ich ausziehe,weil er schon so lange darin wohnt. Ich werde ja auch richtig offiziell ausziehen sobald ich aus dem Mietvertrag rauskomme. Ich habe ihm noch gebeten beim Vermieter vorbeizugehen und schriftlich zuzustimmen. Er hat mich dann blockiert und war aber definitiv immer noch nicht beim Vermieter ( ich habe dort nachgefragt) Ich möchte aber übergangsweise ( zwangsweise) wieder rein, bis ich etwas anderes gefunden habe. Ich habe die Passage gefunden:
"Zieht ein Partner freiwillig aus,verliert er dadurch nicht sein Wohnrecht. Er kann jederzeit verlangen wieder einzuziehen.Dieser Anspruch geht binnen 6 Monaten verloren "
Undd darum hatte ich nachgefragt.Denn ich möchte mir absolut sicher sein.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Hier hat sich offensichtlich jemand nicht um seinen eigenen Krempel gekümmert, und das über Jahre. Soi was rächt sich immer irgendwann.

Da die Fragestellerin offensichtlich ohne Schwierigkeiten von Land zu Land zwitschen kann, arbeitet sie wohl nicht. Oder wie funktioniert das? Und, wenn sie ALG II Empfängerin ist, dann ist für ihre Wohnung erst mal der Ort zuständig, in welchem sie gemeldet ist. Nächste Baustelle. Denn was in Brandenburg hinsichtlich der KDU übernommen wird, ist ja dann auch noch ungeklärt. Und so jemanden muss nun wirklich kein Vermieter nehmen.

Also, wovon lebst Du?

wirdwerden

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#7
 Von 
conny290877
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich lebe von Erwerbsunfähigkeitsrente und bin nur wegen meinem Partner nach Brandenburg gezogen. Schulden habe ich ansonsten ... abgesehen der Nebenkostenabrechnungen, mittlerweile keine mehr. Nur die Schufaeinträge sind noch vorhanden.

-- Editiert von conny290877 am 20.08.2018 11:13

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Um die Löschung der Einträge kann man sich kümmern. Die Rückstände Nebenkosten kann man zahlen.

wirdwerden

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Warum helft ihr 2 der Frau eigentlich nicht? Die Schufa und die Art des Auszuges sind doch erstmal totale Nebenschauplätze. Sie will und und muss aus dem MV raus.
Leider ist die Kündigung ungültig und der MV läuft ewig weiter. Wenn der werte Herr nicht will, muss die Zustimmung zur Kündigung halt gerichtlich erzwungen/ersetzt werden.

Zweitens muss sie sich mit dem ex auseinandersetzen und nein sie hat keine rechte aufgeben, als sie die Wohnung verließ. Natürlich hat sie rechtlich Anspruch darauf, wieder reingelassen zu werden.
Da hier Anspruch auf PKH bestehen dürfte.. ab zum Amtsgericht, Schein holen und los.

Vor den Drohungen des Vermieters würde ich da auch nur müde quietschen. Du scheinst arg unter der Pfändungsfreigrenze zu liegen, da kann man da auch mal frech werden (Allerdings muss man das können und wollen)

VM und EX sagen : 1.) Wenn die beiden nicht zustimmen, dass du aus dem MV entlassen wirst, wirst du deinen EX auf Zustimmung verklagen. Dann ist der Mietvertrag auch für den EX weg.

2.) der VM möge die NKs entweder nur noch mit seinem verbleibenden Mieter klären oder du bezahlst deinen Anteil und er gibt dir die gewünschte Bescheinigung. Wenn er das nicht will, steht es ihm frei zu klagen, aber er sollte sich im klaren sein, dass man einer nackten frau nicht in die Tasche greifen kann. Und da klagen kostet und das nicht zu knapp, feel free.. Einigen wäre aber billiger für ihn, dann hätte er 50% der Kohle sogar sofort.


-- Editiert von Akkarin am 20.08.2018 14:03

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
conny290877
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Akkarin
Hab mich jetzt schon ziemlich missverstanden gefühlt. Ich möchte ihm ja die Wohnung auch nicht ganz nehmen. Nur ein Dach haben bis ich etwas anderes finde.
Also die Schufaeinträge kann ich nicht löschen lassen, da ich mit privatinsolvenz gerade fertig bin. Diese Schulden waren unverschuldet durch plötzliche Krankheit und Arbeitsverlust.Ich habe dem Vermieter ja angeboten die Hälfte der Nebenkostenabrechnungen zu tragen, denn ich habe sie ja nicht alleine verursacht. Er will sie aber ganz einklagen, bei dem wo mehr zu holen ist, muss sie dann wohl ganz tragen.Der Strom bleibt eben an mir kleben. Jahresabrechnung und Schlussrechnung. Deshalb hab ich diesen auch schnell gekündigt weil er auf mich lief. Möbel habe ich nicht, weil er sagte als ich zu ihm zog, ich solle nichts mitbringen ist ja alles vorhanden.
Ja ich befinde mich unter der pfändungsgrenze, möchte aber nicht einfach nichts bezahlen. Zum Frech werden bin ich auch nicht der Typ. Mein Expartner entblockt mich ständig und schreibt Sachen wie.. Du bist gegangen ,viel Spaß auf der Strasse. Hier kommst Du nicht mehr rein etc. Schickt Bilder aus der Wohnung mit Kommentar: jetzt alles meines... um mich direkt wieder zu blockieren, so dass ich nicht mal antworten kann. Der Vermieter reagiert gar nicht auf mein Bitten ihn anzuschreiben und ihm zu sagen, dass ich erstens Wohnrecht habe und zweitens dass er unterschreiben soll,dass ich wenigstens Ende November aus den Mietvertrag komme. Warum mein Ex so ist... weiss ich nicht. Es ist meinerseits nichts verwerfliches vorgefallen. Die Wohnungsschlüssel habe ich ihm nur direkt ausgehändigt weil er mich aufforderte dazu. Und ich hatte gehofft er beruhigt sich wieder in Kürze. Wie gesagt umgemeldet habe ich mich nicht. Was mus Ich nun machen um wieder in die Wohnung zu kommen? Natürlich wird es kein schönes Zusammenleben aber momentan sehe ich keinen anderen Weg. Muss ich zum Gericht wo ich gemeldet bin ? Das wäre ja fast unmöglich. Dazu müsste ich ja mit der Bahn extra nach Brandenburg. Oder gibt es einen anderen Weg Zutritt zu bekommen. Ich war mir unsicher ob ich durch abmelden des Stroms und schlüsselabgabe nicht automatisch das Wohnrecht verwirkt habe, habe dann aber die oben genannte Passage mir den sechs Monaten gefunden. Allerdings steht nicht dabei ob es nur bei verheirateten Paaren gilt .

-- Editiert von conny290877 am 20.08.2018 14:39

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Akkarin, was meinst Du wohl, warum ich dringend zu einem Anwalt geraten habe? Sie bekommt das allein nicht gebacken. Was meinst Du wohl, warum ich auf die Frauenhilfe und Wohnungsamt u.s.w. hingewiesen habe? Die Frau ist doch völlig überfordert. Der Vermieter hat doch mit dem privaten Trennungskrieg der Beiden gar nichts zu tun. Warum soll er sich da reinhängen? Zumal er doch gar nicht abschätzen kann, was zwischen den Beiden geschehen ist. Und warum sollte der Vermieter einen Schuldner freiwillig aus der Haftung entlassen? Dazu noch bei Schulden, bei denen die Gute nicht kapiert, dass sie noch voll haftet gegenüber dem Vermieter. Entgegenkommen bei Bockigkeit?

Nochmals, ab zum Anwalt.

Und den Ex blockieren, so dass er nicht mehr ärgern kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Beim Wohnungsamt war sie doch schon und die konnten/wollten ihr nicht helfen.

Die richtige Reihenfolge ist doch Amtsgericht: Antrag auf Prozesskostenhilfe beantragen und damit einen Anwalt beauftragen, der gegen den Ex Klage auf Zustimmung zur Kündigung des Mitvertrages erhebt.
(Allerdings wäre es sinnvoller, dem Ex vorher zu erklären, dass er freiwillig zustimmen kann oder eben vor Gericht)

Die Interessen des VMs kann ich nicht einschätzen, wenn es Stuttgart ist, wird er gegen einen Mieterwechsel kaum Einwände haben. Wenns mitten in der Wallachei ist..

Der VM denkt aber, dass die TE nur mit Zustimmung des Mannes aus dem Vertrag kommt und das ist halt falsch. Sie kommt mit der Zustimmung beider direkt raus oder mit Zustimmung des Gerichts wird der MV komplett beendet. Ob der VM dann einer Fortsetzung des Vertrages mit dem Mann alleine interessiert ist und unter welchen Bedingungen sei dahingestellt.

Ausserdem denkt der VM, dass er die ausstehenden NKs von einem der beiden einklagen kann. Kann er , aber ein Titel gegen die TE wird wohl nur zum an die Dübeln sein. In solchen Fällen kann, man durchaus verhandeln. Zumal sie ja ihren Anteil angeboten hat. Und die Verhandlungsposition ist doch hier eindeutig. Nimm das Geld und erspare dir einen Prozess in dem du nichts gewinnen kannst.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Die richtige Reihenfolge ist doch Amtsgericht: Antrag auf Prozesskostenhilfe beantragen

Wir sind zwar in Deutschland, aber einen Antrag für den Antrag braucht es nun wirklich nicht.


Ansonsten wäre die richtige Reihenfolgen wohl eher erst mal Frauenhaus bzw. "Frauen helfen Frauen" oder was in der Art.
Die kennen nämlich auch Anwälte die auf solche Fälle spezialisiert sind und bei Beratungsschein und PKH engagiert handeln.
Und die ganzen Anträge auf Beratungsschein und PKH stellt der Anwalt häufig auch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Hinzu kommt ja noch was. Wohnungssuchende von auswärts werden in vielen Kommunen erst dann berücksichtigt, wenn sie mindestens ein Jahr dort gemeldet sind. Dies ist ein Schutz der Menschen in Not in der eigenen Gemeinde.

wirdwerden

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#15
 Von 
conny290877
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich denke, dass ich keine PKH brauche,denn ich habe eine Rechtsschutzversicherung.,die ich bisher auch noch nie in Anspruch nehmen musste. Mir liegt es nur fern, einen Anwalt auf meinen Ex zu hetzen. Ich finde es traurig wenn es so endet. Aber wie es aussieht komme ich wohl nicht drum herum. Er wird mir dann wohl auch sagen können ob ich wieder in die Wohnung darf. Denn das ist vorerst mein dringlichstes Anliegen. Übrigens hat mich die Wohnungslosenstelle doch ernsthaft an die Obdachlosenunterkunft verwiesen, falls ich bei meinem Bruder raus muss. Ich werde sicherlich nicht dort übernachten, wenn ich eine Wohnung habe, für die ich noch zahlen muss und wo die Kündigung so eh ungültig ist. Darum ist das für mich an dringlichen. Ob er mich reinlassen muss wenn ich vor der Tür stehe! Alles andere könnte ich dann von dort aus in Ruhe klären.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Er wird Dich nicht reinlassen. Auch das ist dann ein Gerichtsverfahren, was dauert. Und mal ganz ehrlich, wohin sollte Dich die Gemeinde verweisen, wenn keine Wohnung frei ist?

Und wieder, immer noch nicht verstanden. Im Außenverhältnis zum Vermieter bist Du Schuldnerin. Im Innenverhältnis zum Ex sieht das anders aus. Da ist durchaus denkbar, dass er für den Mietzins allein aufkommen muss.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 20.08.2018 17:45

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Bin ich eigentlich der einzige hier, der es ausgesprochen suboptimal findet einem leicht psychopáthisch veranlagten Ex-Partner die Ex wieder aufzuzwingen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nö Harry, da stehst Du nicht allein da mit Deiner Einschätzung. Was meinst Du, warum ich so dringend zum Anwalt geraten habe? Alle Möglichkeiten der Unterstützung bei der Wohnungssuche aufgezeigt habe? Die Fragestellerin ist doch Meilen von der Realität entfernt. Dass ein Zusammenleben auf unbestimmte Dauer völlig ausgeschlossen ist, das sollte doch klar sein.

wirdwerden

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#19
 Von 
conny290877
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eben nochmals den Vermieter genervt! Ich hatte damals einen Zettel bekommen auf dem steht, dass ich als Hauptmieter mit eingetragen bin. Die Sekretärin fragte mich ob der Zettel sich in seinem oder meinem Besitz befindet. Ich sagte in meinem. Sie: dann tun wir einfach so,als hätte es den nie gegeben, dann sind sie ab sofort raus aus dem Mietvertrag! Ganz legal ist das jetzt sicher auch nicht was die da machen, aber dafür sind sie bekannt. Ich habe natürlich nicht nein gesagt. Er reagiert eh nicht meinte sie. Nun muss ich wenigstens keine Miete mehr mitbezahlen und brauche keine Mietschuldbefreiung. Wenn ein Vermieter eine möchte, hab ich einfach zweieinhalb Jahre bei meinem bisherigen Partner mitgewohnt. Bleibt nur noch die schlechte Schufa. Jetzt fällt es hoffentlich leichter einen Wohnung zu finden.

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#20
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von conny290877):
dann tun wir einfach so,als hätte es den nie gegeben, dann sind sie ab sofort raus aus dem Mietvertrag


Das funktioniert nicht.

Zitat (von conny290877):
Wenn ein Vermieter eine möchte, hab ich einfach zweieinhalb Jahre bei meinem bisherigen Partner mitgewohnt.


Arglistige Täuschung ist eine schöne Grundlage für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages, wenn das herauskommt.

Ich kann nicht verstehen, wieso man auf Unglück noch Unsinn stapeln muß...

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von conny290877):
Die Sekretärin fragte mich ob der Zettel sich in seinem oder meinem Besitz befindet. Ich sagte in meinem.

Auf die Idee das der Vermieter auch ein Exemplar hat, kommt man offenbar nicht ... :bang:



Zitat (von conny290877):
Er reagiert eh nicht meinte sie.

Könnte sich ändern wenn die Miete ausbleibt.



Zitat (von wirdwerden):
Dass ein Zusammenleben auf unbestimmte Dauer völlig ausgeschlossen ist, das sollte doch klar sein.

Ich halte das sogar für eine kurze Zeit für ausgeschlossen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Harry, ich meinte mit "unbestimmter Zeit" sofort beginnend mit open end.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
conny290877
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter... selbst wenn er ein Exemplar hat. Er hat mir doch selbst heute das Angebot unterbreiten lassen durch seine Sekretärin. Es hat diesen Zettel nie gehe. ICH kann sofort raus aus dem Mietvertrag und er möchte von mir auch sonst kein Geld mehr. Im eigentlichen Mietvertrag stand ich auch nicht. Es gab nur diesen Zusatzzettel ,dass ich jetzt als Hauptmieter mit aufgenommen wurde. Er hatte das Problem schon mehrmals mit meinem ex dass seine Freundinnen Probleme hatten ,weil er nicht reagiert. Und zu der Mietschuldbefreiung.Das ist doch keine arglistige Täuschung. Mich gab es ja sozusagen somit nie im Mietvertrag. Dann kann er mir auch nix ausstellen. Was soll ich sonst sagen wenn ein neuer Vermieter eine möchte. Ich habe bei meinem Partner gewohnt und stand nicht im Mietvertrag. Was anderes kann ich ja nicht sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich schrieb ja schon A N W A L T und da man ja RSversichert ist, würde ich diesen sofort !!! aufsuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

AltesHaus, Du hast gerade wie wir alle es auf den Punkt gebracht. Also, conny, hast Du heute einen Anwaltstermin festgemacht? Hast Du Dich weiter um eine Wohnung bemüht, herausgefunden, unter welchen Bedingungen man in welchen Orten auf die Warteliste für eine eigene Wohnung kommt? Hast Du geschaut, ob es z.B. jetzt in der Nachsaison preiswert eine Ferienwohnung gibt? Hast Du geschaut, ob in einer WG ein Zimmer frei ist?

wirdwerden

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