Hallo,
nagelneu hier und schon eine Frage.
Meine Frau und ich trennen uns. Meine Frau möchte die gemeinsame Mietwohnung weiter bewohnen und ich möchte ausziehen.
Muß der Vermieter eine Kündigung meinerseits akzeptieren oder wie kann ich mich sonst absichern, daß keine Kosten nach meinem Auszug auf mich zu kommen.
Danke, Michael
Trennung und Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, würde ich schriftlich unter Einhaltung der Frist kündigen.
Natürlich nur unter Deinem Namen und angeben, das Deine (Noch-)Frau alleinige Mieterin bleibt. Sollte kein Probelm sein.
Das wird sehr wohl ein Problem sein, jedenfalls wenn sich nicht alle einig sind.
Kündigen können immer nur alle Mieter, die im Vertrag aufgeführt sind, gemeinsam. Nicht aber einer für sich.
In solchen Fällen muß eine gemeinsame Vereinbarung aller Beteiligten (also verbleibender Mieter, ausziehender Mieter und Vermieter) her, daß einer der Mieter ab einem bestimmten Termin aus dem Mietvertrag entlassen wird und dieser mit dem verbleibenden Mieter fortgesetzt wird. Aus Beweisgründen unbedingt schriftlich.
Der Abschluß einer solchen Vereinbarung ist allerdings freiwillig und kann nicht erzwungen werden.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
-- Editiert von wald-hase am 30.07.2006 19:08:11
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