Hallo liebe Leute.
ich habe ein Problem.
Ich habe mit meiner Partnerin eine gemeinsame Mietwohnung, bereits seit 2 Jahren.
Wir stehen auch beide im Mietvertrag
als Mieter.
Wir haben uns nun getrennt diesen Dezember, meine Freundin sucht sich derzeit eine neue Wohnung.
Am Sonntag wollen wir den Vermieter darüber in Kenntnis setzen.
Die Frage ist nun.
Ich will hier weiter wohnen bleiben, kann auch die Miete alleine bezahlen.D.h ich lasse mit Zustimmung meines Vermieters und meiner EX Sie aus dem VEtrag raus.
Muss Sie, selbst wenn sie jetzt eine neue Wohnung findet, noch für die 3 Monate Kündigungsfrist den Mietanteil zahlen?
Oder wird ab dem Auszug und der Umschreibung des Mietvertrages für die keine Pflicht zur Mietzahlung mehr bestehen?
Und wie sieht das mit der gemeinsamen Kaution aus?
Vielen Dank, ich hoffe auf freundliche und aufschlussreiche Kommentare :=)
Trennung von Partner bei gemeinsamer Mietwohnung?
9. Dezember 2016
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Frage vom 9. Dezember 2016 | 18:00
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung von Partner bei gemeinsamer Mietwohnung?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 9. Dezember 2016 | 19:10
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Denkbare Variante, wenn der Vermieter zustimmt, Kündigung des Mietvertrages durch beide und neuer Mietvertrag für Sie. Das wäre ein sinnvoller Schnitt.
#2
Antwort vom 9. Dezember 2016 | 22:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120266 Beiträge, 39861x hilfreich)
@ AltesHaus
Da fehlt wohl ein nicht hinter Vermieter?
ZitatMuss Sie, selbst wenn sie jetzt eine neue Wohnung findet, noch für die 3 Monate Kündigungsfrist den Mietanteil zahlen? :
Oder wird ab dem Auszug und der Umschreibung des Mietvertrages für die keine Pflicht zur Mietzahlung mehr bestehen?
Das kann man dann in der Aufhebungsvereinbarung mit Vermieter und Ex vereinbaren.
ZitatUnd wie sieht das mit der gemeinsamen Kaution aus? :
Auch das regelt man in der Aufhebungsvereinbarung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Dezember 2016 | 11:48
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Jupp
#4
Antwort vom 10. Dezember 2016 | 18:23
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
ZitatD.h ich lasse mit Zustimmung meines Vermieters und meiner EX Sie aus dem VEtrag raus. :
Alle drei müssen zustimmen. Ex, Vermieter und du. Das ganze am besten schriftlich. Und wie Harry würde ich empfehlen, alle offenen Fragen in diesem Schriftstück zu regeln.
Sollte nur einer nicht zustimmen, bleibt nur der Weg über eine gemeinsame Kündigung.
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