Trennung von Partner bei gemeinsamer Mietwohnung?

9. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
lasa123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung von Partner bei gemeinsamer Mietwohnung?

Hallo liebe Leute.

ich habe ein Problem.

Ich habe mit meiner Partnerin eine gemeinsame Mietwohnung, bereits seit 2 Jahren.
Wir stehen auch beide im Mietvertrag als Mieter.

Wir haben uns nun getrennt diesen Dezember, meine Freundin sucht sich derzeit eine neue Wohnung.
Am Sonntag wollen wir den Vermieter darüber in Kenntnis setzen.

Die Frage ist nun.

Ich will hier weiter wohnen bleiben, kann auch die Miete alleine bezahlen.D.h ich lasse mit Zustimmung meines Vermieters und meiner EX Sie aus dem VEtrag raus.

Muss Sie, selbst wenn sie jetzt eine neue Wohnung findet, noch für die 3 Monate Kündigungsfrist den Mietanteil zahlen?

Oder wird ab dem Auszug und der Umschreibung des Mietvertrages für die keine Pflicht zur Mietzahlung mehr bestehen?

Und wie sieht das mit der gemeinsamen Kaution aus?

Vielen Dank, ich hoffe auf freundliche und aufschlussreiche Kommentare :=)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Denkbare Variante, wenn der Vermieter zustimmt, Kündigung des Mietvertrages durch beide und neuer Mietvertrag für Sie. Das wäre ein sinnvoller Schnitt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120266 Beiträge, 39861x hilfreich)

@ AltesHaus
Da fehlt wohl ein nicht hinter Vermieter?



Zitat (von lasa123):
Muss Sie, selbst wenn sie jetzt eine neue Wohnung findet, noch für die 3 Monate Kündigungsfrist den Mietanteil zahlen?

Oder wird ab dem Auszug und der Umschreibung des Mietvertrages für die keine Pflicht zur Mietzahlung mehr bestehen?

Das kann man dann in der Aufhebungsvereinbarung mit Vermieter und Ex vereinbaren.



Zitat (von lasa123):
Und wie sieht das mit der gemeinsamen Kaution aus?

Auch das regelt man in der Aufhebungsvereinbarung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Jupp

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von lasa123):
D.h ich lasse mit Zustimmung meines Vermieters und meiner EX Sie aus dem VEtrag raus.

Alle drei müssen zustimmen. Ex, Vermieter und du. Das ganze am besten schriftlich. Und wie Harry würde ich empfehlen, alle offenen Fragen in diesem Schriftstück zu regeln.

Sollte nur einer nicht zustimmen, bleibt nur der Weg über eine gemeinsame Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

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