Trennungs-Streitigkeiten

18. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mici86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungs-Streitigkeiten

Hallo,
Meine Situation:
Wohnung:
Ich habe mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung angemietet die wir zu ungleichen Teilen mit Unterhaltskosten über ein Gemeinschaftskonto gezahlt haben.
Jetzt haben wir uns getrennt und ich bin mitten im Umzug. Sie besitzt nun den Vorteil, dass sie unsere Wohnung weiter bewohnt. Dies nutz sie aus um ohne mein bei sein alle Gegenstände zu sortieren und ihre in Sicherheit bringt und meine auch. Bei einem Gegenstand wo ich noch die Quittung besitze ist mir dies schon aufgefallen. Außerdem hat sie heimlich das Leergut eingelöst.
Dies geschieht mit Hilfe ihrer Mutter und Schwester. Die beide in der Wohnung sind und von mir eigentlich nicht dort erwünscht sind! Da sie mich provozieren und mir unterstellen das ich mich nicht korrekt verhalte.
Sie will jetzt festlegen zu welchen Zeiten ich meinen Umzug vollziehen kann und mit wem. Außerdem will sie in den Keller wo ich ihr nicht ohne mich zu gang gewähren möchte. Sie will, dass ich den Schlüssel kopieren lasse damit sie dort rein kann wann sie will. Allerdings will sie dabei sein wenn ich ihn betrete.
Die Post aus unseren Briefkasten hat sie auch schon aus diesen Entfernt und zwar ohne Schlüssel.
Ich habe ihr diesen und den Schlüssel für die Mülltonne ausgehändigt.

Mietvertrag:
Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben und ich habe ihn nicht zur Einsicht da sie Ihn an sich genommen hat. Ich muss mir jetzt eine Kopie vom Vermieter besorgen oder ihr den Ordner den ich über die gemeinsame Wohnung geführt habe aushändigen damit ich ihn einsehen kann. In diesen Ordner sind allerdings Belege die nur auf meinen Namen laufen.
Sie will die Wohnung die nächsten 3 Monate selber bezahlen und ohne mich bewohnen. Allerdings weiß nicht ob der Vermieter damit einverstanden ist da ich ihn noch nicht erreicht habe.

Konto:
Meine Ex-Freundin arbeitet bei der Bank und bei dieser haben wir dieses Gemeinschaftskonto welches von ihr gesperrt worden ist so, dass ich den Geldverlauf nur noch Online einsehen kann. Was ich festgestellt habe als ich beim Kontoauszugdrucker meine Karte nicht wiederbekommen habe.
Sie drängt mich außerdem dieses Konto aufzulösen von denen momentan alle laufenden Kosten abgehen.
Auf eines meiner anderen Online-Konten wo ich den Großteil meines Vermögens habe kann ich nicht mehr zu greifen und ich weiß nicht warum da ich bis jetzt noch nicht Möglichkeit hatte Nachzuforschen.
Sie will mich außerdem einen selbst entworfenen Vertrag unterschreiben lassen welcher regeln soll, dass ich die Kaution teilen soll, die sich auf einem Konto befindet welches auf meinen Namen läuft. Wo ich außerdem die Quittung besitze die auch von mir alleine unterschrieben worden ist.

Telefonvertrag:
Ich bin der alleinverantwortlich für den Telefonvertrag und Internet Vertrag. Da dieser Vertrag über das Gemeinschaftskonto beglichen wurde. Stelle ich ihr das Telefon für den laufenden Monat noch zu. Sie will diesen auch nicht übernehmen.

Meine Anliegen:
1. Ab welchem Zeitpunkt sollte ein Auszug mit Anwalt von statten gehen?
2. Muss man sich bei einer Einigung, dass der Vertrag von einem weiter getragen wird mit der Zahlung des Unterhalts der Wohnung Vertraglich absichern?
3. Sollte man einen erstellten Vertrag über die Teilung der Mietkaution unterzeichnen?
4. Kann der Ausziehende in Schwierigkeiten kommen wenn der bleibende die Wohnung in den drei Monaten nicht bezahlt?
5. Kann ein Mieter Personen den Zugang zur Wohnung verbieten wenn der andere es ihnen gestattet?
6. Darf einem Mieter vom anderen Mieter vorschrieben werden, dass er die Wohnung nur mit Einverständnis betrete zwecks Räumung?
7. Muss allen Mietern ein Schlüssel für den Keller zur Verfügung stehen?
8. Ist die Gemeinschafts-Konto Sperrung von einer Seite rechtens?
9. Ist es möglich fremde Konten zu sperren?
10. Kann ein Autoschlüssel mit Hilfe der ID-Nummer ohne Fahrzeugbrief nachbestellt werden?
11. Ist der Vertragsträger in einem solchen Fall verpflichtet den Mit-Mieter die Möglichkeit zu Telefonieren zu lassen?
12. Wo gegen sollte man sich absichern und welche Schritte sollte man unternehmen wenn man befürchtet das so etwas nicht fair von statten geht?

Ich bin leider sehr unerfahren in solchen Dingen und weiß, dass es meine Gengenseite nicht ist. Außerdem habe ich eine Rechtschutzversicherung.
Ich will aber Gerichtliche Schritte erst einleiten wenn ich keine andere Wahl mehr habe, da ich ihr nichts Böses will.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Siouxsie_Sioux
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein lieber Man, da hast Du die Salat…
Grundsätzlich ist es besser solchen Dinge freundschaftlich zu klären, aber dafür ist der Zug anscheinend abgefahren?
Du hast Rechtschutz, also hole mal Dir erstmal eine anwaltliche Beratung.
Zur Konto:
Gehe mal persönlich zur Bank und sei ruhig aber laut. Verlange die Herausgabe der Karte oder eine schriftliche Begründung, warum diese nicht herausgegeben sein soll. Lasse Dich nicht abwimmeln. Die Bank muss eine Stellungnahme zur Kontosperrung abgeben.

Mit deinem Vermieter sollst Du dringend und ehrlich sprechen, damit er Dich aus dem Vertrag raus lässt. Wenn Sie nämlich später nicht zahlt oder Mist baut, hängst Du sogar GESAMTSCHULDNERISCH (also evtl. zu 100%) mit drin. Wahrscheinlich wird er ihre Zustimmung verlangen. Nutze also als Druckmittel Deine Mietkaution-Quittung und die vor Ihr erwartete nachträgliche Vereinbarung. Kompromiss eben. Zumal Du die Kaution wahrscheinlich nicht alleine gezahlt hast?
Kurz und nur „grundsätzlich“ zu dem Punkten:
2) ja
3) sehe oben. Außerdem nutze es für die Einigung über Deinen Umzug.
4) JA!
5) ja
6) hmm… Bedenke: es ist eine schwache Frau. Sie kann Dir mit Polizei drohen, dass Du sie bedrohst. Keine Aussichten. Vor allem wenn Du für die Miete nicht mehr zahlst.
7) ja. Und außerdem: Du ziehst weg, sie zahlt die Miete und darf kein Keller nutzen?
8) bin mir nicht sicher. Ich zweifele aber daran.
9) ohne Vollmacht nicht. Verlange ebenfalls Erklärung.
10) Tja, auf wem läuft eigentlich der Brief? Wenn auf Dich (nur weil ihr nicht verheiratet sei) und das Auto plötzlich weg ist, ist das Diebstahl.
11) nein
12) guter Anwalt!

Gruß und viel Erfolg bei Kompromissen!

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 845x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Mici86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

An Siouxsie_Sioux
Hi,
erstmal vielen Dank für deine Hilfe ich kann jede Hilfe brauchen.
Was gut gelaufen ist:
Ich war bei der Bank habe das Problem diskret behandelt weil ich ihr nicht ihre Karriere versauen möchte und es auch nicht meine Art ist es anders zu lösen. Außerdem will ich auch das Interesse der Bank achten, dies möglichst diskret zu behandeln.
Eine solche Sperrung der Karte des anderen Kontoinhabers ist nicht erlaubt. Das heißt man könnte die Karte jederzeit wieder haben und über dieses Konto Verfügen. Es ist auch ratsam es bestehen zu lassen weil über ein Gemeinschaftskonto was ein Haushaltskonto dargestellt hat, alle laufenden Kosten laufen. Es ist also richtig ein solches nicht aufzulösen wenn noch Klärung bedarf besteht was mit den laufenden Kosten zwecks Unterhalt der Wohnung passiert.
Falls es sich in einem solchen Fall um ein ODER-Konto handelt könnte man es zu einem UND-Konto ändern. Was allerdings sehr aufwendig zu gebrauchen ist. Es müssten bei jeder Transaktion beide zustimmen.
Außerdem bin ich der Meinung, dass ich die Interessen Dritter wahren in einen solchen Fall wahren sollte. Deshalb halte ich es für wichtig den Vermieter zu informieren bevor es zu Unregelmäßigkeiten kommt.
Was ich auch befolgt habe und ich da durch Seriöser wirke.
So, dass eine weitere Geschäftsbeziehung zwischen uns möglich ist.
Durch die gute und genaue Aufklärung des Vermieters weiß ich auch wie es weiterhin mit meinen Rechten und Pflichten in einem solchen Fall steht.
Beide Mieter können ohne Absprache völlig unabhängig ihre angemietete/n Wohnung und Keller betreten außer es ist im Mietvertrag geregelt das einer der beiden den Keller alleine angemietet hat
Also mein Mit-Mieter hat heute unter drei Zeugen den Keller schlüssel bekommen da dieses nicht zutrifft.

Ich bin zu unserer Wohnung gefahren und habe ihr mitgeteilt, dass ich jetzt den Keller räume allerdings wollte sie nicht mit nach unten weil ich mich nach ihrer Meinung bei so etwas anmelden muss und hat mir vor Zeugen die Tür vor der Nase zugeknallt.
Ich bin aber nicht mehr bereit mit ihr in dieser Hinsicht Vereinbarungen weil ich das nicht muss und sie dieses Entgegenkommen bis jetzt nur ausgenutzt hat.
Mein Eigentum aus dem Keller, ist jetzt zuhause und bei den Nachbarn untergebracht außerdem habe ich unter drei Zeugen ihr den Kellerschlüssel überreicht. Was sie nicht so toll fand.
Ich wollte aber eigentlich nicht die Nachbarn in die Sache rein ziehen, die zufälligerweise den Keller geputzt haben. Da diese nichts mit meinen Problemen zu tun haben. Nur leider kam sie dann doch runter und wollte wissen was ich mit nehme.

Was schlecht gelaufen ist:
Sie wollen mich am Vorabend provozieren damit ich 10 Tage oder 1Tag Hausverbot bekomme. Worauf ich aber nicht eingegangen bin. Aber ich bin trotz dem zur Polizei gefahren und habe mich aufklären lassen wann sich die Polizei einmischt.
Die Polizei schlichtet nur und verhindert Gewalttaten.
Also wird die Polizei mir auch gestatten mein Eigentum in Sicherheit zu bringen da kein Anlass besteht für sie einzugreifen.
Von ihr habe ich heute erfahren, dass sie jemanden bei der Polizei kennt und dieser sie über meine Anwesenheit bei ihnen bereits aufgeklärt hat.


An hanibal2102

Hallo,
ich habe damit kein Problem das sie das Leergut für sich einlöst. Wenn sie das mit mir abgesprochen hätte wehre ich bereit gewesen ihr dieses zu überlassen. Mir ist ihre Situation klar und ich habe auch Verständnis dafür. Nur ich möchte einfach auch von ihr das gleich Recht was ich ihr ein räume und sie sogar fordert. Nämlich, dass wir beide entscheiden was mit den Dingen passiert die gemeinschaftlich angeschafft worden sind.
Ich gebe dir Recht, dieses hätte ich klarer darstellen sollen und das werde ich beim nächste Mal auch beachten.
Allerdings will ich dieses Problem nicht unbedingt mit einem Anwalt klären da ich eine Selbstbeteiligung habe und meine Finanziellen Mittel knapp sind.
Ich muss mir meine Reserven gut einteilen weil ich noch Möbel in der Wohnung besitze die ich nicht ohne fremde Hilfe und auch nicht mit meinen gegeben Transportmöglichkeiten räumen kann.

Ich bitte dich dafür Verständnis zu haben. Außerdem wehre ich dir auch für deine Hilfe sehr dankbar, da ich der Meinung bin, dass du sehr viel Wissen und Erfahrung in sowas hast.

Jetzt könnte es passieren da sie nicht die komplette Zeit anwesend war als ich unter Zeugen den Keller geräumt habe, dass wie sie bereits erwähnt hatte weitere Schritte einleitet.
Indem sie mir vielleicht unterstellt ich hätte ihr Eigentum entwendet oder vielleicht beschädigt.
Was nicht zutrifft.
Ich frage mich was der Mit-Mieter in einem solchen Fall unternehmen kann.

An euch beide viele Grüße und großen dank für eure Hilfe.

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 548x hilfreich)

Auf eines meiner anderen Online-Konten wo ich den Großteil meines Vermögens habe
....
meine Finanziellen Mittel knapp sind.


:???:


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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 845x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 548x hilfreich)

einen Teil jedoch in Leergut investiert

Tja, daran hatte ich auch schon gedacht.

Mit der Quittung ist vermutlich die Einzahlungsquittung für das Sparbuch gemeint.

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#7
 Von 
Mici86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Dies ist natürlich eine sache der Definition des einzelnen was ein großes, mittleres und ein kleines Vermögen ist. Dies steht hier aber nicht zur Debatte.
Ich habe nartürlich ein Einzahlungsquittungfür das Sparbuch wo dieser unterschrieben hat und klar kann man Leergut als Investition sehn. Es wird ja schlisslich auch auf dem Rohstoffmarkt mit Orangensaft mit Kaffee mit Bananen und anderen Gütern so gesehn.
Ich sehe dies aber in diesem Fall nicht als solches.
Außerdem geht es nicht darum sondern wie kriegt man seine Wertgegenstände aus der Wohnung wenn dies vom Mit-Mieter verhindert werden sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 548x hilfreich)

Mick,

Du versuchst so etwas wie 'Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß'.

Solange Du Mieter der Wohnung bist, kannst Du sie jederzeit betreten und Deine Sachen herausholen.
Wenn es Stress gibt, holst Du Dir die Polizei dazu.

Für alles Schriftliche und Rechtliche:

GEH ZUM ANWALT.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mici86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Morthingale,
vielen dank für deinen Rat. Eigentlich will ich es nicht dazu kommen lassen.
Denn auch wenn ich durch meine Ex-Partnerin betrogen worden bin, und zwar nicht durch Leergut, habe ich sie wirklich geliebt. Das heißt für mich das ich ihr nichts will, auch wenn es vorbei ist.Mein Anliegen ist es mich im guten zu trennen und zwar Wasserfest!
Deshalb möchte ich auch wissen wann ich mich nicht korreckt Verhalten habe. Also könnt ihr mir dies auch mitteilen was so etwas veranlassen sollte und was ich von meiner Seite dazu beitragen soll damit diese Situation nicht darauf hinaus läuft.
Denn ich war noch niemals einer solchen Situation ausgesetzt und ausgesucht habe ich sie mir auch nicht.
Mir ist klar, dass ich dabei nass werde. Aber ich will mein Handtuch behalten :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 548x hilfreich)

Das heißt für mich das ich ihr nichts will

Wenn Du ihr was willst, kannst Du zum Anwalt; da sie offensichtlich Dir was will, mußt Du zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mici86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht sollte ich das wirklich machen. Vielen Dank für deine und eure Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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