Treppenhaus / Fahrradkellertreppe

26. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)
Treppenhaus / Fahrradkellertreppe

Hallo Community!

Ich weiß nicht, ob ich hier in der richtigen Abteilung bin, wenn nein, bitte ich um Verzeihung.

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (Block), mit zwei Hauseingängen a 8 Mietparteien.

Eine neu zugezogene Großfamilie und deren Verwanten und Bekannten stellen andauern ihre Kinderwagen im Treppenhaus ab, obwohl wie extra im Keller einen Raum dafür haben.

Ich habe mehrfach versucht, die Nachbarn freundlich darum zu bitten, den Hausflur nicht zu blockieren - völliges Unverständnis.

Nun habe ich die Vermietergesellschaft angeschrieben, und sie gebeten, dafür zu sorgen, das der Hausflur frei bleibt.

Unter anderem auch, damit meine Kinder vor und nach der Schule ihre Fahrräder ungehindert in den Keller bringen können (sind auf Räder angewiesen).

Statt das Problem mit den Nachbarn und den Kinderwagen zu beheben, wurden wir nun darauf Aufmerksam gemacht, daß wir die Räder gefälligst nicht durch den vorderen Hausflur in den Keller zu verbringen hätten, sondern durch die dafür vorgesehene, hinter dem Haus liegende, Fahrradkellertreppe.

Haben wir auch immer gemacht - nur wurde das Haus vor längerer Zeit mit einer Wärmeschichtdämmung verkleidet, die knappe 20 cm. dick ist.

Die hintere Kellertreppe wurde dadurch im oberen Bereich von 75 cm auf nur noch 55 cm verschmälert. Zudem geht die Dämmung nur bis ca. 30 cm über dem Boden, so daß dort nun ein dicker Absatz mit scharfer Kante über die Treppe übersteht (in der Hälfte der Treppe).

Da der einzige Radlauf auf der äußeren Seite der Treppe liegt (Geländer) muß man unweigerlich beim hoch- und runtertragen eines Rades immer mit seinem Körper auf der Seite gehen, wo dieser Überhang ist - die Gefahr einer Kopfverletzung ist groß.

Seit dem habe ich meine Kinder die Räder nicht mehr über diese Treppe in den Keller tragen lassen, weil es nicht mehr möglich ist, gefahrlos mit Rad diese schmalle Treppe mit dem überstehenden Dämmschutz zu benutzen.

Außerdem finde ich weder in Mietvertrag, noch in der Hausordnung, einen Passus, der vorschreibt, Räder nur über die hintere Treppe in den Keller zu bringen.

Hingegen steht in der Hausordnung ganz klar, daß Treppenhäuser (auch wg. Fluchtweg) nicht vollgestellt werden dürfen.

Ich bin ziemlich ratlos!

Thx, Huya










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