Ich betreibe seit einem Jahr eine Videothek im 1 OG., unter meinem Geschäftsraum befindet sich eine Metzgerei und eine Kneipe. Der Kneipenbesitzer mietet die Kneipe und eine heruntergekommene Wohnung die über unserem Geschäft liegt seit 10 Jahren. Diese bewohnt er allerdings nicht, hat ein Zimmer der Wohnung untervermietet. Es gab seit unserem Einzug schon öfters Streit wegen des Treppenhauses. Dieses wurde vom Vermieter als Notausgang deklariert, jedoch muss ich täglich mit dem Müll dadurch. Desweitern ist der Paktplatz auf der Rückseite, sodas ich auch durch das Treppenhaus muss um nicht ein paar hundert Meter umweg zu gehen um von vorne in mein Geschäft kommen. Nun ist der Kneipenbesitzer jedoch sehr agressiv und schlug mich sogar schon weil ich mich beschwerte das er immer das Treppenhaus mit seinem Stehtischen belagere und ich gar nicht mit dem Müll durchkomme. Vom Vermieter bekam ich nach meiner Beschwerde über den Kneipenbesitzer nur zu hören das es ja SEIN Treppenhaus wäre und er es mitgemietet hätte. Ist das so richtig??? Kann man ein Treppenhaus das die anderen Parteien auch benötigen vermieten? Ich habe mal was von Gemeinschaftseigentum gehört, dies sei etwas das JEDEM der Mieter in einem Mietshaus ist zusteht und nicht auf eine Partei allein übertragen werden kann.
Treppenhaus gemeinschaftseigentum???
24. Juni 2005
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Frage vom 24. Juni 2005 | 19:35
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Treppenhaus gemeinschaftseigentum???
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2005 | 08:06
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Hallo!
Das hört sich ja nach ener unguten Situation an.
wie ich es sehe, kann der Vermieter keine
Wohnung oder Gewerberäume vermieten, wenn er nicht dafür sorgt, dass ein Zugang,
bzw. auch Fluchtweg da ist.
Wenn dem Kneipeninhaber das Treppenhaus
"gehören" würde, so hättest Du demnach keinen gewährleisteten Zugang zu Deinen
Räumen. Und das entspräche nicht den Vorschriften.
Gruß
Odil
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