Treppenhaus- und Hofbeleuchtung über Stromzähler der Mieter abgerechnet

6. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
ChipundChap
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Treppenhaus- und Hofbeleuchtung über Stromzähler der Mieter abgerechnet

Guten Tag und besten Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen mir zu helfen. Ich habe kein vergleichbares Thema beim Stöbern gefunden. Da es mich so umtreibt, habe ich entschlossen, auf diesem Wege nach Antworten zu suchen. :???:

Folgender Sachverhalt:
Wir mieten seit ca. 4 Jahren eine 4-Zimmer-Wohnung als einzige Mietpartei in einem renovierungsbedürftigen, alten Haus. Unter uns lebt unsere Vermieterin, die nichts mehr am Haus macht, jedoch sehr kleinlich und schnell mit Beschuldigungen ist.
Bsp:
Eine Mauer vor dem Haus ist letztes Jahr aufgefroren, da sich Risse daran befanden und die Mauer nass war. Uns wurde unterstellt, wir wären dagegen gefahren, hätten Fahrerflucht begangen und ihre Mauer sei nun kaputt. Ich habe ihr dann erklärt, wie solche Schäden entstehen und dass ich ihre Hofeinfahrt noch nie nutzte. :sad:

Neuester Vorfall und Grund meines Topics:
In den letzten Wochen hat sie uns vermehrt darauf hingewiesen, dass wir im Treppenhaus nicht "stundenlang" das Licht brennen lassen sollen. In Wirklichkeit ist das Treppenhaus sehr steil und eng, so dass meine Frau Angst hat evtl. mit unserem Sohn (1 Jahr) zu stürzen, wenn sie ihn z.B. auf dem Arm trägt. Teilweise steht die Vermieterin nun schon hinter der Tür und huscht sofort raus und löscht das Licht. Nun wurden Zettel auf den Lichtschaltern angebracht, die uns an das Licht löschen erinnern sollen. Einem persönlichen Gespräch geht sie offensichtlich aus dem Weg und öffnet die Türe nicht, wenn ich läute. Ich dachte immer, dass wir gute Mieter sind, da wir überpünktlich zahlen, beide einen guten Leumund haben und bisher sämtliche Reparaturen selbst übernommen haben. WIr haben uns bisher nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Nun bin in den Keller an den Stromkasten und wollte prüfen, wer eigentlich den Strom bezahlt, da ich davon ausging, dass derartige Beleuchtungen grundsätzlich Aufgabe des Vermieters sind, welcher dann in einer Umlage am Jahresende die Mieter anteilig mit zur Kasse bittet. Die Vermieterin war an dem Tag nicht zu Hause. Ich habe vorher alle relevanten Lichter (Treppenhaus + Bewegungsmelder im Bereich des Hauseinganges !) angestellt und habe dann den Strom abgestellt. Sämtliche Lichter gingen zu meiner Verwunderung aus. Offensichtlich gehen Anteile des Stromes im Erdgeschoss doch über unseren Zähler, auch wenn er mit "OG" beschriftet ist.

Da kein Zwischenstromzähler, sondern lediglich zwei Stromzähler (EG + OG) im Keller angebracht sind, gehe ich nun davon aus, dass wir den Strom - auch für den Bewegungsmelder bei der Haustüre - in Gänze bezahlen und zu Unrecht auf das "Verschwenden von Strom" hingewiesen werden. Dazu kommt, dass sie selbst dieses Licht nutzt, welches wir am Ende bezahlen. Bei Abschluss des Mietvertrages hat uns die Mieterin nicht auf diesen Mangel hingewiesen. Ich muss zugeben, dass ich in diesem Augenblick mehr als verärgert war.

Nun zu meinen Fragen:
- Wenn meine Annahmen richtig sind, darf ich dann die Vermieterin auf Abstellung des Mangels hinweisen?
- Wie verhält es sich mit der NK-Abrechnung der vergangenen 4 Jahre?
- Handelte die Vermieterin vorsätzlich bzw. wenn ihr der Mangel bekannt ist, grob fahrlässsig?
- Wie würden Sie weiter vorgehen bzw. was empfehlen Sie? (Hinweis: Die Dame geht mir aus dem Weg und äußert sich nur gegenüber meiner Frau, die keinen Ärger will, solange wir noch hier leben)
- Wer kann mir helfen? (Mieterschutzbund, RA, etc.)

Ich bin für jeden Ratschlag sehr dankbar. Herzlichen Dank! Ich möchte ebenfalls keinen Ärger, sehe hier aber durchaus, dass wir auf etwas hingewiesen werden, was letztendlich die "Schuld" der Vermieterin ist.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von ChipundChap):
Wie verhält es sich mit der NK-Abrechnung der vergangenen 4 Jahre?


Wird darin nochmal Strom abgerechnet?

Die Vermieterin muss einen Zwischenzähler einbauen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von ChipundChap):
in Gänze bezahlen und zu Unrecht auf das "Verschwenden von Strom" hingewiesen werden.
Kann sein, dass ihr in Gänze bezahlt.
Es gibt 2 Parteien im Haus. Wieviel Lampen /Watt gibts denn, die im Treppenhaus verschwenderisch rumfunzeln?
Man könnte einen weiteren Zettel neben den Lichtschaltern anbringen und höflich vermerken, dass man eh diesen Strom immer schon mitbezahlt.
Man könnte e-Sparlampen reinschrauben und mittels Zettel (extra für sie) darum bitten, das Licht vorsorglich brennen zu lassen, bis die Nachtruhe beginnt. Dann kann sie um 21.59 hinter der Tür warten und dann genüsslich ausschalten.
Aber um welche Summen gehts denn hier? Ist es nicht genauso pfennigfuchserisch, die paar Euro pro Jahr mit übertriebenen Mitteln als Betrug offen zu legen?

Zum Vergleich mal was extremes: Dauerlicht und Zeitlicht im Treppenhaus, Zeitlicht in den allg. Wohnfluren, Zeitlicht im Keller. Außenlicht dauerhaft, 4 Etagen, 8 allg. Wohnflure.
Die größte Wohnung > 100 qm zahlt dafür Umlage von ca. 45,- p.a.
Du zahlst vllt. <1€ pro Monat....
Aber ja, du darfst sie darauf hinweisen.
Was willst du beim RA oder Mieterbund? Eintritt bezahlen?

2x Hilfreiche Antwort

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