Treppenhausräumung

26. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Chado27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Treppenhausräumung

Hallo alle miteinander,

ich bräuchte mal ein zwei oder auch 3 andere Meinungen.
Seit 20 Jahren lebe ich in meiner Wohnung, bisher hat der Vermieter mit uns Mietern unter einem Dach gelebt, nun ist er vor 2 1/2 Jahre verstorben.Die Frau lebt noch, aber kann sich krankheitsbedingt nicht mehr um die Mieter kümmern.Nun verwaltet der Erbe das Mietshaus, seid ein paar Wochen ist es übergeben worden an einer Hausverwaltung.
Das grob zu den Umständen.
Wir haben eine kleine Diele, unsere Vermieter erlaubten uns damals einen Schuhschrank im Hausflur aufzustellen, der Optisch zum Trepoenhaus passen sollte, also haben wir uns für einen schmalen Schuhschrank in der passenden Farbe des T.H entschieden.Der Stufenabsatz ist weit entfernt und es liegt ein Platz von ca.2,50 m dazwischen.
Das Schränkchen behindert weder Fluchtwege, noch steht es im Weg für Krankentransporte etc.
Die Erben haben es 2 1/2 Jahre geduldet und nichts dazu gesagt, die Hausverwaltung besteht darauf das der Schrank dort weg kommt, mit der Begründung" andere Mieter könnten das nicht, gleiches Recht für alle"
Diese Woche soll jemand zur Nachkontrolle kommen, ist der Schrank nicht weg, wird abgemahnt.
Die meisten plädieren auf Brandschutz.nun ja, Brandschutz ist wichtig aber unser komplettes Treppenhaus besteht aus Laminat, die Info Tafel ist ein Korkpinnwand, es hängen Bilder und Regale im Treppenhaus( vom Vermieter)
Ich hatte versucht mit der Hausverwaltung eine einigung zu finden, da ich seit fast 12 Jahren einen Schuhschrank draussen stehen habe, leider möchten sie sich nicht drauf einlassen. Gerichtlich dagegen vorzugehen wäre meine einzige Möglichkeit, aber wegen so einer Kleinigkeit direkt das Gericht zur Rate ziehen? Es wäre schln, wenn ich andere Meinungen lesen würde...bis dahin viele Grüße

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Chado27):
unsere Vermieter erlaubten uns damals einen Schuhschrank im Hausflur aufzustellen, der Optisch zum Trepoenhaus passen sollte
Wann ist das passiert? Vor Anmietung der Wohnung oder nachher? Habt ihr im Gegenzug zu dieser Erlaubnis irgendwas geleistet, höhere Miete oder sowas?

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Meine Meinung.
Flächen außerhalb der Mietwohnung gehören in der Regel nicht zur Mietsache, für welche ja Miete gezahlt wird.
Daher sehe ich damalige die Zusage des Vermieters nicht durch die Kündigungsvorschriften als geschützt an, sondern diese Nebenvereinbarung kann auch wieder gekündigt werden.
Themen wie Fluchtweg oder ähnliches sind also nicht nötig, könne aber auch Thema sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von Chado27):
Die meisten plädieren auf Brandschutz.nun ja, Brandschutz ist wichtig aber unser komplettes Treppenhaus besteht aus Laminat, die Info Tafel ist ein Korkpinnwand, es hängen Bilder und Regale im Treppenhaus( vom Vermieter)

Es geht doch nicht darum was an der Wand hängt oder welcher Bodenbelag vorhanden ist. Im Brandfall muss die Feuerwehr ungehindert in die Stockwerke kommen. Da kann ein Schrank hinderlich sein. Bei Rauch sieht man den auch nicht.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120176 Beiträge, 39842x hilfreich)

Da sich durch die Entfernung des Teils die Brandlast erheblich reduziert, bestünde bereits da eine ausreichende Begründung.



Zitat (von Chado27):
unsere Vermieter erlaubten uns damals einen Schuhschrank im Hausflur aufzustellen

Das könnte man nun wie genau beweisen?



Zitat (von Chado27):
Nun verwaltet der Erbe das Mietshaus, seid ein paar Wochen ist es übergeben worden an einer Hausverwaltung.

Bedeutet was genau, hat die HV eine vollumfängliche Bevollmächtigung des Vermieters, ist also praktisch an die Stelle des Vermieters getreten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32204 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Chado27):
Das Schränkchen behindert weder Fluchtwege, noch steht es im Weg für Krankentransporte etc.
Das weißt du woher? Schon den Notfall getestet?
Zitat (von Chado27):
nun ja, Brandschutz ist wichtig
Stimmt. Aber zum Brandschutz gehören eben auch Wege für die Feuerwehr, also Rettungswege, Fluchtwege, auch Krankentransport. Es muss nicht immer gleich lichterloh brennen, vor allem tut es das iaR nicht im Treppenhaus, sondern in Wohnungen.
Zitat (von Chado27):
Gerichtlich dagegen vorzugehen wäre meine einzige Möglichkeit,
Ich behaupte, du würdest verlieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4608 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gerichtlich dagegen vorzugehen wäre meine einzige Möglichkeit,

Ich behaupte, du würdest verlieren.


Dem würde ich mich anschließen.

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#7
 Von 
Chado27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wann ist das passiert? Vor Anmietung der Wohnung oder nachher? Habt ihr im Gegenzug zu dieser Erlaubnis irgendwas geleistet, höhere Miete oder sowas?


Das ist nach Mietbeginn passiert. Und nein geleistet haben wir nichts! Außer das wir dafür beauftragt sind die Tonnen jede Woche rauszustellen.

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#8
 Von 
Chado27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wann ist das passiert? Vor Anmietung der Wohnung oder nachher? Habt ihr im Gegenzug zu dieser Erlaubnis irgendwas geleistet, höhere Miete oder sowas?


Das ist nach Mietbeginn passiert. Und nein geleistet haben wir nichts! Außer das wir dafür beauftragt sind die Tonnen jede Woche rauszustellen.

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#9
 Von 
Chado27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
worden an einer Hausverwaltung.

Bedeutet was genau, hat die HV eine vollumfängliche Bevollmächtigung des Vermieters, ist also praktisch an die Stelle des Vermieters getreten?


Das wissen wir Mieter nicht genau, wir haben uns aber mit allen Problemen mit der HW zu wenden.
Die kümmert sich auch, aber nur eben um Wohnungsvermietung, Kellerräume.
Ein paar Wochen schon, geht unser Fernseher nicht mehr.Alle im Haus die die Satelitten Schüssel benutzen, können kein Fernsehen schauen.
Die HW sagte" dann lesen sie besser ein Buch"
Mein Bad schimmelt, Ursache schon länger bekannt aber es wird nichts gemacht.Einmal sollte ich Bilder schicken, hab ich Ende Juli gemacht, vor 1 Woche habe ich mal nachgefragt, da hieß es" tut mir leid, ich war jetzt schon länger nicht mehr im Büro"
Unser Garten gleicht einer Wildnis, die Nachbar beschweren sich regelmässig, HW schickt jemanden, der macht die Wiese frei und das war es.
Die krempeln eine gute Nachbarschaft einfach um, alle hier im Haus sind unzufrieden und frustriert, da unser Vermieter es anders gehandhabt hat und wir glücklich waren.
Ich suche schon nach einer neuen Wohnung, da ich nie eine HW wollte.
2 Partein sind ausgezogen, weil sie nicht mit diesem Druck klar kamen.
Die Reinigungskraft hat gekündigt, wir bezahlen NK dafür aber das Treppenhaus bleibt ungeputzt.

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#10
 Von 
Chado27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das weißt du woher? Schon den Notfall getestet


Es steht nirgendwo im Weg, da muss keiner dran vorbei ,selbst wir nicht. Sollte das Treppenhaus verraucht sein störrt es niemanden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Chado27):
Gerichtlich dagegen vorzugehen wäre meine einzige Möglichkeit, aber wegen so einer Kleinigkeit direkt das Gericht zur Rate ziehen?
Das Gericht zieht man nicht zu Rate, sondern das Gericht wird angerufen um eine Entscheidung eines Streitfalls zu bekommen.

Das wird man üblicherweise (als Kläger) immer dann machen, wenn man annimmt dass der Anspruch, den man meint zu haben, tatsächlich besteht.
Vorliegend besteht sehr wahrscheinlich keinerlei Anspruch sondern das Vorgehen der Hausverwaltung ist einwandfrei.
Deshalb ist hier von einer Klage abzusehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von Chado27):
Es steht nirgendwo im Weg, da muss keiner dran vorbei ,selbst wir nicht. Sollte das Treppenhaus verraucht sein störrt es niemanden.

Und wohin führt der Flur?
Zitat (von Chado27):
ch suche schon nach einer neuen Wohnung, da ich nie eine HW wollte.

Kann immer geschehen, dass solche Firmen damit beauftragt werden.
Da sie eh ausziehen wollen, warum denken sie dann an eine gerichtliche Entscheidung?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Chado27):
Das ist nach Mietbeginn passiert. Und nein geleistet haben wir nichts! Außer das wir dafür beauftragt sind die Tonnen jede Woche rauszustellen.
Okay. Also wurde nach Mietvertragsbeginn eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen. Bleibt erstmal zu prüfen, was das rechtlich nun war. Wenn der Deal war "Schuhschrank darf hin, dafür stellen wir die Tonnen raus", dann spricht einiges für eine Änderung des Mietvertrages. Dann dürfte der Vermieter diese Zusatzvereinbarung nicht einseitig aufkündigen. Beweispflichtig wäre aber der Mieter, dass eine solche Vereinbarung getroffen wurde. Das erscheint mir sehr schwierig.

Bitte prüfe jetzt erstmal, ob im Mietvertrag oder in einer Hausordnung (falls diese wirksam in den Mietvertrag mit eingebunden wurde) eine Pflicht zum wöchentlichen Rausstellen der Mülltonnen alleine durch euch vorhanden ist. Wenn nein, dann würde ich der Hausverwaltung schreiben, dass damals "Schuhschrank darf hin, dafür stellen wir die Tonnen raus" vereinbart wurde. Wenn der Vermieter seine Seite der Übereinkunft nicht mehr einhalten will/kann, dann würdet ihr selbstverständlich auch eure Seite (Rausstellen der Tonnen) nicht mehr einhalten. er solle sich bitte entscheiden, ob er das wirklich will und ggf. unverzüglich das Rausstellen der Tonnen organisieren.

Hintergrund: Ich gehe davon aus, dass der Vermieter das Aufstellen des Schuhschrankes verbietet kann. Brandschutz ist nunmal ein gutes Argument. Ich gehe ebenfalls davon aus, dass ihr als Mieter im Zweifel über die Nebenkosten das Rausstellen der Tonnen bezahlen werdet. Es gibt somit keine wirkliche rechtliche Handhabe. Aber es gibt Arbeit für die Hausverwaltung. Diese muss mindestens mal das Rausstellen der Tonnen organisieren. Je nach Mietverträgen kann es sein, dass Wochenpläne für die einzelnen Wohnungen erstellt werden müssen. Wenn dann die Tonnen nicht rausgestellt werden, gibt es ein riesen Trara. Von daher könnte ich mir vorstellen, dass die Hausverwaltung aus Bequemlichkeit über euren Schuhschrank hinwegsieht. Zumindest solange, wie sie keine verlässliche Lösung für die Mülltonnen gefunden haben.

-- Editiert von User am 27. September 2022 10:13

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7232 Beiträge, 1521x hilfreich)

Ich schliesse mich couchy an. Und zu den anderen Dingen wie Fernsehempfang usw.
Das sind andere Baustellen.....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120176 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Chado27):
Ein paar Wochen schon, geht unser Fernseher nicht mehr.Alle im Haus die die Satelitten Schüssel benutzen, können kein Fernsehen schauen.
Die HW sagte" dann lesen sie besser ein Buch"
Mein Bad schimmelt, Ursache schon länger bekannt aber es wird nichts gemacht.

Da würde ich dann doch mal gerichtsfest gegen vorgehen. Als erstes mal die Miete rückwirkend mindern.
Das hat sehr gute Erfolgsaussichten, im Gegensatz zu dem Schrank.



Zitat (von Chado27):
Unser Garten gleicht einer Wildnis, die Nachbar beschweren sich regelmässig,

Welche konkreten Rechte habt ihr an dem Garten?
Die Nachbarn haben da rein gar nichts zu melden.



Zitat (von Chado27):
Die Reinigungskraft hat gekündigt, wir bezahlen NK dafür aber das Treppenhaus bleibt ungeputzt.

Das wird sich mit der nächsten Nebenkostenabrechtung regulieren.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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