Hallo alle miteinander,
ich bräuchte mal ein zwei oder auch 3 andere Meinungen.
Seit 20 Jahren lebe ich in meiner Wohnung, bisher hat der Vermieter mit uns Mietern unter einem Dach gelebt, nun ist er vor 2 1/2 Jahre verstorben.Die Frau lebt noch, aber kann sich krankheitsbedingt nicht mehr um die Mieter kümmern.Nun verwaltet der Erbe das Mietshaus, seid ein paar Wochen ist es übergeben worden an einer Hausverwaltung.
Das grob zu den Umständen.
Wir haben eine kleine Diele, unsere Vermieter erlaubten uns damals einen Schuhschrank im Hausflur aufzustellen, der Optisch zum Trepoenhaus passen sollte, also haben wir uns für einen schmalen Schuhschrank in der passenden Farbe des T.H entschieden.Der Stufenabsatz ist weit entfernt und es liegt ein Platz von ca.2,50 m dazwischen.
Das Schränkchen behindert weder Fluchtwege, noch steht es im Weg für Krankentransporte etc.
Die Erben haben es 2 1/2 Jahre geduldet und nichts dazu gesagt, die Hausverwaltung besteht darauf das der Schrank dort weg kommt, mit der Begründung" andere Mieter könnten das nicht, gleiches Recht für alle"
Diese Woche soll jemand zur Nachkontrolle kommen, ist der Schrank nicht weg, wird abgemahnt.
Die meisten plädieren auf Brandschutz.nun ja, Brandschutz ist wichtig aber unser komplettes Treppenhaus besteht aus Laminat, die Info Tafel ist ein Korkpinnwand, es hängen Bilder und Regale im Treppenhaus( vom Vermieter)
Ich hatte versucht mit der Hausverwaltung eine einigung zu finden, da ich seit fast 12 Jahren einen Schuhschrank draussen stehen habe, leider möchten sie sich nicht drauf einlassen. Gerichtlich dagegen vorzugehen wäre meine einzige Möglichkeit, aber wegen so einer Kleinigkeit direkt das Gericht zur Rate ziehen? Es wäre schln, wenn ich andere Meinungen lesen würde...bis dahin viele Grüße
Treppenhausräumung
26. September 2022
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Frage vom 26. September 2022 | 13:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Treppenhausräumung
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#1
Antwort vom 26. September 2022 | 13:44
Von
Status: Unparteiischer (9672 Beiträge, 4408x hilfreich)
Wann ist das passiert? Vor Anmietung der Wohnung oder nachher? Habt ihr im Gegenzug zu dieser Erlaubnis irgendwas geleistet, höhere Miete oder sowas?Zitatunsere Vermieter erlaubten uns damals einen Schuhschrank im Hausflur aufzustellen, der Optisch zum Trepoenhaus passen sollte :
#2
Antwort vom 26. September 2022 | 13:49
Von
Status: Senior-Partner (6282 Beiträge, 2290x hilfreich)
Meine Meinung.
Flächen außerhalb der Mietwohnung gehören in der Regel nicht zur Mietsache, für welche ja Miete gezahlt wird.
Daher sehe ich damalige die Zusage des Vermieters nicht durch die Kündigungsvorschriften als geschützt an, sondern diese Nebenvereinbarung kann auch wieder gekündigt werden.
Themen wie Fluchtweg oder ähnliches sind also nicht nötig, könne aber auch Thema sein.
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#3
Antwort vom 26. September 2022 | 14:06
Von
Status: Bachelor (3298 Beiträge, 516x hilfreich)
ZitatDie meisten plädieren auf Brandschutz.nun ja, Brandschutz ist wichtig aber unser komplettes Treppenhaus besteht aus Laminat, die Info Tafel ist ein Korkpinnwand, es hängen Bilder und Regale im Treppenhaus( vom Vermieter) :
Es geht doch nicht darum was an der Wand hängt oder welcher Bodenbelag vorhanden ist. Im Brandfall muss die Feuerwehr ungehindert in die Stockwerke kommen. Da kann ein Schrank hinderlich sein. Bei Rauch sieht man den auch nicht.
#4
Antwort vom 26. September 2022 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (116139 Beiträge, 39211x hilfreich)
Da sich durch die Entfernung des Teils die Brandlast erheblich reduziert, bestünde bereits da eine ausreichende Begründung.
Zitatunsere Vermieter erlaubten uns damals einen Schuhschrank im Hausflur aufzustellen :
Das könnte man nun wie genau beweisen?
ZitatNun verwaltet der Erbe das Mietshaus, seid ein paar Wochen ist es übergeben worden an einer Hausverwaltung. :
Bedeutet was genau, hat die HV eine vollumfängliche Bevollmächtigung des Vermieters, ist also praktisch an die Stelle des Vermieters getreten?
#5
Antwort vom 26. September 2022 | 16:36
Von
Status: Unbeschreiblich (30411 Beiträge, 5438x hilfreich)
Das weißt du woher? Schon den Notfall getestet?ZitatDas Schränkchen behindert weder Fluchtwege, noch steht es im Weg für Krankentransporte etc. :
Stimmt. Aber zum Brandschutz gehören eben auch Wege für die Feuerwehr, also Rettungswege, Fluchtwege, auch Krankentransport. Es muss nicht immer gleich lichterloh brennen, vor allem tut es das iaR nicht im Treppenhaus, sondern in Wohnungen.Zitatnun ja, Brandschutz ist wichtig :
Ich behaupte, du würdest verlieren.ZitatGerichtlich dagegen vorzugehen wäre meine einzige Möglichkeit, :
#6
Antwort vom 26. September 2022 | 16:51
Von
Status: Master (4078 Beiträge, 474x hilfreich)
ZitatGerichtlich dagegen vorzugehen wäre meine einzige Möglichkeit, :
Ich behaupte, du würdest verlieren.
Dem würde ich mich anschließen.
#7
Antwort vom 27. September 2022 | 08:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWann ist das passiert? Vor Anmietung der Wohnung oder nachher? Habt ihr im Gegenzug zu dieser Erlaubnis irgendwas geleistet, höhere Miete oder sowas? :
Das ist nach Mietbeginn passiert. Und nein geleistet haben wir nichts! Außer das wir dafür beauftragt sind die Tonnen jede Woche rauszustellen.
#8
Antwort vom 27. September 2022 | 08:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWann ist das passiert? Vor Anmietung der Wohnung oder nachher? Habt ihr im Gegenzug zu dieser Erlaubnis irgendwas geleistet, höhere Miete oder sowas? :
Das ist nach Mietbeginn passiert. Und nein geleistet haben wir nichts! Außer das wir dafür beauftragt sind die Tonnen jede Woche rauszustellen.
#9
Antwort vom 27. September 2022 | 09:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatworden an einer Hausverwaltung. :
Bedeutet was genau, hat die HV eine vollumfängliche Bevollmächtigung des Vermieters, ist also praktisch an die Stelle des Vermieters getreten?
Das wissen wir Mieter nicht genau, wir haben uns aber mit allen Problemen mit der HW zu wenden.
Die kümmert sich auch, aber nur eben um Wohnungsvermietung, Kellerräume.
Ein paar Wochen schon, geht unser Fernseher nicht mehr.Alle im Haus die die Satelitten Schüssel benutzen, können kein Fernsehen schauen.
Die HW sagte" dann lesen sie besser ein Buch"
Mein Bad schimmelt, Ursache schon länger bekannt aber es wird nichts gemacht.Einmal sollte ich Bilder schicken, hab ich Ende Juli gemacht, vor 1 Woche habe ich mal nachgefragt, da hieß es" tut mir leid, ich war jetzt schon länger nicht mehr im Büro"
Unser Garten gleicht einer Wildnis, die Nachbar beschweren sich regelmässig, HW schickt jemanden, der macht die Wiese frei und das war es.
Die krempeln eine gute Nachbarschaft einfach um, alle hier im Haus sind unzufrieden und frustriert, da unser Vermieter es anders gehandhabt hat und wir glücklich waren.
Ich suche schon nach einer neuen Wohnung, da ich nie eine HW wollte.
2 Partein sind ausgezogen, weil sie nicht mit diesem Druck klar kamen.
Die Reinigungskraft hat gekündigt, wir bezahlen NK dafür aber das Treppenhaus bleibt ungeputzt.
#10
Antwort vom 27. September 2022 | 09:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas weißt du woher? Schon den Notfall getestet :
Es steht nirgendwo im Weg, da muss keiner dran vorbei ,selbst wir nicht. Sollte das Treppenhaus verraucht sein störrt es niemanden.
#11
Antwort vom 27. September 2022 | 09:22
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 258x hilfreich)
Das Gericht zieht man nicht zu Rate, sondern das Gericht wird angerufen um eine Entscheidung eines Streitfalls zu bekommen.ZitatGerichtlich dagegen vorzugehen wäre meine einzige Möglichkeit, aber wegen so einer Kleinigkeit direkt das Gericht zur Rate ziehen? :
Das wird man üblicherweise (als Kläger) immer dann machen, wenn man annimmt dass der Anspruch, den man meint zu haben, tatsächlich besteht.
Vorliegend besteht sehr wahrscheinlich keinerlei Anspruch sondern das Vorgehen der Hausverwaltung ist einwandfrei.
Deshalb ist hier von einer Klage abzusehen.
#12
Antwort vom 27. September 2022 | 09:30
Von
Status: Bachelor (3298 Beiträge, 516x hilfreich)
ZitatEs steht nirgendwo im Weg, da muss keiner dran vorbei ,selbst wir nicht. Sollte das Treppenhaus verraucht sein störrt es niemanden. :
Und wohin führt der Flur?
Zitatch suche schon nach einer neuen Wohnung, da ich nie eine HW wollte. :
Kann immer geschehen, dass solche Firmen damit beauftragt werden.
Da sie eh ausziehen wollen, warum denken sie dann an eine gerichtliche Entscheidung?
#13
Antwort vom 27. September 2022 | 10:12
Von
Status: Unparteiischer (9672 Beiträge, 4408x hilfreich)
Okay. Also wurde nach Mietvertragsbeginn eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen. Bleibt erstmal zu prüfen, was das rechtlich nun war. Wenn der Deal war "Schuhschrank darf hin, dafür stellen wir die Tonnen raus", dann spricht einiges für eine Änderung des Mietvertrages. Dann dürfte der Vermieter diese Zusatzvereinbarung nicht einseitig aufkündigen. Beweispflichtig wäre aber der Mieter, dass eine solche Vereinbarung getroffen wurde. Das erscheint mir sehr schwierig.ZitatDas ist nach Mietbeginn passiert. Und nein geleistet haben wir nichts! Außer das wir dafür beauftragt sind die Tonnen jede Woche rauszustellen. :
Bitte prüfe jetzt erstmal, ob im Mietvertrag oder in einer Hausordnung (falls diese wirksam in den Mietvertrag mit eingebunden wurde) eine Pflicht zum wöchentlichen Rausstellen der Mülltonnen alleine durch euch vorhanden ist. Wenn nein, dann würde ich der Hausverwaltung schreiben, dass damals "Schuhschrank darf hin, dafür stellen wir die Tonnen raus" vereinbart wurde. Wenn der Vermieter seine Seite der Übereinkunft nicht mehr einhalten will/kann, dann würdet ihr selbstverständlich auch eure Seite (Rausstellen der Tonnen) nicht mehr einhalten. er solle sich bitte entscheiden, ob er das wirklich will und ggf. unverzüglich das Rausstellen der Tonnen organisieren.
Hintergrund: Ich gehe davon aus, dass der Vermieter das Aufstellen des Schuhschrankes verbietet kann. Brandschutz ist nunmal ein gutes Argument. Ich gehe ebenfalls davon aus, dass ihr als Mieter im Zweifel über die Nebenkosten das Rausstellen der Tonnen bezahlen werdet. Es gibt somit keine wirkliche rechtliche Handhabe. Aber es gibt Arbeit für die Hausverwaltung. Diese muss mindestens mal das Rausstellen der Tonnen organisieren. Je nach Mietverträgen kann es sein, dass Wochenpläne für die einzelnen Wohnungen erstellt werden müssen. Wenn dann die Tonnen nicht rausgestellt werden, gibt es ein riesen Trara. Von daher könnte ich mir vorstellen, dass die Hausverwaltung aus Bequemlichkeit über euren Schuhschrank hinwegsieht. Zumindest solange, wie sie keine verlässliche Lösung für die Mülltonnen gefunden haben.
-- Editiert von User am 27. September 2022 10:13
#14
Antwort vom 27. September 2022 | 10:18
Von
Status: Senior-Partner (6404 Beiträge, 1374x hilfreich)
Ich schliesse mich couchy an. Und zu den anderen Dingen wie Fernsehempfang usw.
Das sind andere Baustellen.....
#15
Antwort vom 27. September 2022 | 16:03
Von
Status: Unbeschreiblich (116139 Beiträge, 39211x hilfreich)
ZitatEin paar Wochen schon, geht unser Fernseher nicht mehr.Alle im Haus die die Satelitten Schüssel benutzen, können kein Fernsehen schauen. :
Die HW sagte" dann lesen sie besser ein Buch"
Mein Bad schimmelt, Ursache schon länger bekannt aber es wird nichts gemacht.
Da würde ich dann doch mal gerichtsfest gegen vorgehen. Als erstes mal die Miete rückwirkend mindern.
Das hat sehr gute Erfolgsaussichten, im Gegensatz zu dem Schrank.
ZitatUnser Garten gleicht einer Wildnis, die Nachbar beschweren sich regelmässig, :
Welche konkreten Rechte habt ihr an dem Garten?
Die Nachbarn haben da rein gar nichts zu melden.
ZitatDie Reinigungskraft hat gekündigt, wir bezahlen NK dafür aber das Treppenhaus bleibt ungeputzt. :
Das wird sich mit der nächsten Nebenkostenabrechtung regulieren.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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