Treppenhausreinigung ohne große Vorankündigung gemacht, ist das rechtens?

12. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nicki1974
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 70x hilfreich)
Treppenhausreinigung ohne große Vorankündigung gemacht, ist das rechtens?

Hallo an alle,

wir haben seit geraumer Zeit eine Treppenhausreinigung im Auftrage von unseren Vermieter bekommen. Jetzt sollen wir 15 Euro im Monat mehr bezahlen. Das geht ja noch. Er hatte schon mal letztes Jahr eine Umfrage gestartet, wer das möchte, das wir eine Reinigungsfirma haben wollen, alle Mieter haben sich dagegen ausgesprochen und nun kommt überraschend diese Ankündigung ohne vorherige Mitteilung.

Ich bin ja schon froh das dies passiert ist und die 15 Euro verschmerze ich auch noch, weil das Treppenhaus schon ziemlich herunter gekommen ist. Aber ist das so hinnehmbar, wobei wir uns alle im Vorfeld dagegen ausgesprochen haben? Für ein sauberes Haus bin ich selbstverständlich auch und ich habe mir schon etliche Male den Mund fusselig geredet, über einige Mieter und jetzt müssen wir das wohl alle so hinnehmen oder? Für ein sauberes Haus bin ich wie gesagt auch. 15 Euro im Monat mehr ist das noch tragbar?

Das das Haus sauber ist möchte jeder, aber es gab leider auch putzfaule Spezies unter uns, darum wurde jetzt durch gegriffen, auch was die Raucherei im Treppenhaus anbelangte. Ich hoffe, da hält sich jetzt jeder dran, dies wegen Brandgefahr nicht mehr zu tun.

Gruß Nicki

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Was steht denn zur Treppenhausreinigung im Mietvertrag ?
Wenn da der Mieter verpflichtet ist und sich der Vermieter nicht vorbehalten hat, die Reinigung einem Dritten in Auftrag zu geben, kann er dies nicht einseitig ändern.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Nicki1974
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 70x hilfreich)

also laut Mietvertrag (meiner ist schon über 15 Jahre alt) bei den neueren Mietern weiß ich nicht, steht drin, das wir jeder selber für das Treppenhaus putzen aufkommen müssen 1x die Woche. Das war immer so abgemacht gewesen, ich habe mich auch immer dran gehalten, aber manch neuen Mietern, war das anscheinend egal und ich sehe auch nicht ein, das ich deren Dreck auch noch mit weg putze, der von den anderen Wochen liegen bleibt. Das geht bei uns immer Etagenweise. Jede Etage ist für sich verantwortlich. Find ich auch alles in Ordnung.

Ich akzeptier das jetzt zwar auch so mit der Reinigungsfirma, weil ich dann wieder sehe, das sich hier keiner dran hält, unser Treppenhaus, was in der Vergangenheit wirklich schrecklich aussah, aber ich bin auch der Meinung, er hätte noch mal uns fragen können, zu mal ja alle vorher mit NEIN abgestimmt hatten. Das hatte unser Vermieter schrifltich bekommen die Umfrage. Wir sind nur 8 Parteien und da sollte es ja wohl kein Problem sein, für ein sauberes Treppenhaus zu sorgen. Momentan sind zwar noch Handwerker hier (2 Wohnungen jetzt nur noch 1) werden noch saniert, aber auch da ist ein Ende absehbar. Das Rauchen wird hier hoffentlich dann auch eingestellt im Treppenhaus. Der ganze Gestank zog dann auch immer in meine Wohnung. Die Beschwerde dann war daher wohl berechtigt von meiner Seite aus gewesen.

Gruß Nicki

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
steht drin, das wir jeder selber für das Treppenhaus putzen aufkommen müssen 1x die Woche

Wenn die Antwort brauchbar sein soll, muss man schon den genauen vollständigen Text wörtlich kennen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
kann er dies nicht einseitig ändern.

Doch kann er.

Und wenn das Haus von putzfauler Spezis bevölkert ist, dann kann er das sogar auf die Mieter umlegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Kann er a.) nicht grundlos
b.) nur, wenn trotz Abmahnung von dem Mieter nicht gereinigt wird.

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