In unserer alten Wohnung gab es laut Moetvertrag einen Trockenraum. Beim Einzug wurde uns noch gesagt, dieser würde im nächsten Monat "fertig" werden. Dem war dann allerdings nie so. Unser Bad war viel zu klein,um dort Wäsche zu trocknen... Hätten wir mit einer Mietminderung drohen können?
Und die 2 Frage:
In unserem JETZIGEN Mietvertrag steht wir hätten ein Kellerabteil, dem ist leider nicht so und wir müssen uns ein nicht verschließbares mit unseren Nachbarn teilen.
Also besteht keine Möglichkeit dort mehr als Sperrmüll zu lagern..
Was können wir da machen?
Danke
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Trockenraum exisitierte nie
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



zu 1
geht hier um die Theorie, man darf doch eh keine "realen" Fragen stellen,oder?
zu 2
bei der Besichtigung wurde uns gesagt im Abteil wird eine Wand gemauert, um beide Mietparteien zu separieren. Bisher (trotz Nachfrage) ist nach 6 Monaten noch nichts passiet
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naja schriftlich habe ich nur im Mietvertrag, dass mir ein Kellerabteil zusteht und einen Haufen Ziegel im Keller
Gibt es evtl eine Definition, wie so ein Kellerabteil aussehen muss? Abschließbar, alleine nutzbar etc?
Denn es handelt sich ja nicht um eine Mitbenutzung des Kellers, sondern um ein eigenes Abteil (wie alle anderen Mieter es auch haben)
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Aber zu mindestens sollte die Wohnung abschließbar sein. Dies ist bei dem _Kellerabteil nicht gegeben und somit ist es auch nicht nutzbar
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Wenn da eine Trennwand gebaut wird, ist der Keller doch immer noch nicht abschließbar, wozu soll die also wichtig sein?
Wenn die Wohnung mit nicht abschließbarem Keller gemietet wurde, ist das nun mal der vertragliche Zustand. Minderungsgründe sehe ich da irgendwie grade gar nicht, nicht mal Reklamationsgründe.
Doch, die Trennmauer würde das Kellerabteil abschließbar machen, da dieses ursprünglich aus zwei Abteilen bestand bzw. 2 "Gatter" vorhanden sind.
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