Trockenraum exisitierte nie

16. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ticky89
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)
Trockenraum exisitierte nie

In unserer alten Wohnung gab es laut Moetvertrag einen Trockenraum. Beim Einzug wurde uns noch gesagt, dieser würde im nächsten Monat "fertig" werden. Dem war dann allerdings nie so. Unser Bad war viel zu klein,um dort Wäsche zu trocknen... Hätten wir mit einer Mietminderung drohen können?

Und die 2 Frage:
In unserem JETZIGEN Mietvertrag steht wir hätten ein Kellerabteil, dem ist leider nicht so und wir müssen uns ein nicht verschließbares mit unseren Nachbarn teilen.
Also besteht keine Möglichkeit dort mehr als Sperrmüll zu lagern..
Was können wir da machen?

Danke

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8 Antworten
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#2
 Von 
Ticky89
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

zu 1
geht hier um die Theorie, man darf doch eh keine "realen" Fragen stellen,oder? ;)

zu 2
bei der Besichtigung wurde uns gesagt im Abteil wird eine Wand gemauert, um beide Mietparteien zu separieren. Bisher (trotz Nachfrage) ist nach 6 Monaten noch nichts passiet

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#4
 Von 
Ticky89
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

naja schriftlich habe ich nur im Mietvertrag, dass mir ein Kellerabteil zusteht und einen Haufen Ziegel im Keller ;)
Gibt es evtl eine Definition, wie so ein Kellerabteil aussehen muss? Abschließbar, alleine nutzbar etc?
Denn es handelt sich ja nicht um eine Mitbenutzung des Kellers, sondern um ein eigenes Abteil (wie alle anderen Mieter es auch haben)

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#6
 Von 
Ticky89
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

Aber zu mindestens sollte die Wohnung abschließbar sein. Dies ist bei dem _Kellerabteil nicht gegeben und somit ist es auch nicht nutzbar

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wenn da eine Trennwand gebaut wird, ist der Keller doch immer noch nicht abschließbar, wozu soll die also wichtig sein?
Wenn die Wohnung mit nicht abschließbarem Keller gemietet wurde, ist das nun mal der vertragliche Zustand. Minderungsgründe sehe ich da irgendwie grade gar nicht, nicht mal Reklamationsgründe.

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#8
 Von 
Ticky89
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

Doch, die Trennmauer würde das Kellerabteil abschließbar machen, da dieses ursprünglich aus zwei Abteilen bestand bzw. 2 "Gatter" vorhanden sind.

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