Trotz 2jähriger Mietfrist Mietvertrag kündbar?

27. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
DerStephan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz 2jähriger Mietfrist Mietvertrag kündbar?

Ein freundliches Hallo!

Folgendes steht im Mietvertrag, wurde nicht handschriftlich notiert - sondern steht unter § 2, datiert vom 01.02.2010:
"Dauer des Mietvertrages
Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2010 und wird auf unbestimmte Zeit eingegangen. Es kann von

beiden Vertragspartnern mit gesetzlicher Kündigungsfrist 3 Monaten gekündigt werden.
Mieter und Vermieter verzichten für die Dauer von zwei Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses

Mietvertrages. Das Mietverhältnis ist somit erstmalig zum 31.01.2012 mit dreimonatiger

Kündigungsfrist ordentlich kündbar."

Frage hierzu: Kann man den Mietvertrag nun doch zum 1. April 2011 kündigen?

Freue mich über eine Antwort!

Gruß
Stephan

-- Editiert am 27.01.2011 10:06

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12301.02.2011 11:31:08
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich kenne das anders: Nur wenn ein ausdrücklicher Grund vereinbart wurde, aus welchem das Mietverhältnis nicht vor einem bestimmten Datum gekündigt werden kann, sind solche Vereinbarungen gültig. Ansonsten kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Falls es jemand besser weiß, korrigiert mich bitte.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

@Kernell
Du versuchst Dich da eher in der Definition eines qualifizierten Zeitmietvertrages.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Nur, wenn ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorhanden ist.



Es gibt selbstverständlich kein Gesetz, welches es dem Vermieter verbieten könnte, eine Kündigung zum 1.04.2011 anzunehmen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerStephan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank Euch zuerst für das rasche Antworten!

Aber ist denn der Vermieter dazu nun verpflichtet, die Kündigung zum 1.4.2011 zu akzeptieren?

Gruß
Stephan

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12301.02.2011 11:31:08
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12301.02.2011 11:31:08
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Na ja,

quote:
Das Mietverhältnis ist somit erstmalig zum 31.01.2012 mit dreimonatiger Kündigungsfrist ordentlich kündbar."

müßte eigentlich ausreichen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Also könnte man solch einen Mietvertrag nur außerordentlich kündigen? Ich dachte Mietverträge über solch einen langen Zeitraum ab zu schließen wäre nur möglich, wenn ein expliziter Grund dafür vorliegen würde, wieso eine Kündigung zu einem früheren Zeitraum nicht möglich sei.

Wäre denn beispielsweise der Verlust der Arbeitsstelle des Mieters ein außerordentlicher Kündigungsgrund?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Nein.
Der Grund müßte sich aus dem Mietverhältnis ergeben.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12301.02.2011 11:31:08
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12329.01.2011 13:22:37
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Blockwart:
Ist Alwine zur Kur?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Ihr wolltet die Sicherheit eines 2-Jahres-Vertrages und nun " wie das ******* vom Trog" weglaufen, geht nicht, auch mit Begründung nicht, aber freiwillig seitens des VM schon, also mit dem VM sprechen.

-----------------
"H.-J.Sp."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

quote:
Dauer des Mietvertrages
Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2010 und wird auf unbestimmte Zeit eingegangen. Es kann von

beiden Vertragspartnern mit gesetzlicher Kündigungsfrist 3 Monaten gekündigt werden.
Mieter und Vermieter verzichten für die Dauer von zwei Jahren auf ihr Recht zur [color=red]ordentlichen[/color] Kündigung dieses

Mietvertrages. Das Mietverhältnis ist somit erstmalig zum 31.01.2012 mit dreimonatiger

Kündigungsfrist ordentlich kündbar."


nana,
das rote ordentlich müsste im Vertrag stehen, ansonsten heist es definitiv, der Vertrag kann nicht (auch nicht ausserordentlich !!) vorher gekündigt werden. Damit ist diese Klausel unwirksam, auch wen Morti hier wieder versucht das Ganze umzukonstruieren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Was konstruiere ich denn hier um ?

Was bedeutet "somit" noch mal ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.01.2011 14:44:55
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ihr habt ja auch die Vermieterbrille auf....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12328.01.2011 14:44:55
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Bernie,
das kennst Du doch.
"Recht" haben hier nur Leute mit Pro-Mieter-Aussagen (egal, wie abstrus sie sind).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12328.01.2011 14:44:55
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Aber mir eine V Brille andichten zu wollen

Mit dem Ding würdest Du wie Elton John (früherer Zeiten) aussehen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Und deswegen kramen Sie eine 8 jährige Dateileiche aus?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Und deswegen kramen Sie eine 8 jährige Dateileiche aus?

Paul Leo ist einer von den Typen die zu blöde zum spammen sind ....

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.740 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.