Hallo ,
ich habe meine Wohnung gestern zum 31.12. gekündigt und bin gleich persönlich mit meinem Nachmieter (ein Bekannter) zur Hausverwaltung gegangen. Alles soweit gut, die HV hat wird ihn zu 99,9% nehmen. Leider wurde ihm aber gleichzeitig mitgeteil, dass unser gesamtes Haus über einen Makler läuft und er deshalb Provision zahlen muß.
Das war ein ziemlicher Schock. Wir haben erstmal zugesagt, weil er die Wohnung natürlich unbedingt haben möchte.
Ist das rechtmäßig? Welche Möglichkeiten haben wir jetzt, ohne das er die Wohnung verliert. Es fand doch keinerlei Vermittlung statt!?
Also nochmal: er wurde nicht an den Makler verwiesen, es fiel nicht mal dessen Name, sondern ihm wurde nur mitgeteilt, dass er die Provision zahlen muß!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
beste gruesse *.tina
Trotz Nachmieter Kaution!!!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo,
Ich habe jetzt das gleiche Problem - wie ist das damals bei Euch ausgegangen? Diese Blutsauger sind schon wirklich eine Plage... Tschudligung für die harten Worte, aber ohne diese Makler wäre der Mietmarkt billiger, besser und für alle einfacher.
Liebe Grüße,
Thorsten
THEMA: Maklerprovision
Die Maklerprovision darf höchstens zwei Monatsmieten betragen, ohne Nebenkostenvorauszahlung, plus Mehrwertsteuer. Mieter müssen den Makler aber nur bezahlen, wenn
Mieter und Makler einen so genannten Maklervertrag abgeschlossen haben, in dem die Tätigkeit des Wohnungsvermittlers und dessen Provision vereinbart wird,
der Makler eine Mietwohnung nachgewiesen oder vermittelt hat,
der Mietvertrag über die vermittelte Wohnung oder nachgewiesene Wohnung auch tatsächlich abgeschlossen worden ist.
Maklerprovision gibt es also nur, wenn der Makler erfolgreich gearbeitet hat.
Trotz Maklervertrag, Maklertätigkeit und Abschluss des Mietvertrages bekommt der Makler keine Provision, wenn durch den abgeschlossenen Mietvertrag lediglich das laufende Mietverhältnis fortgesetzt oder verlängert oder erneuert wird, wenn die vermittelte Wohnung eine Sozialwohnung oder sonstige preisgebundene Wohnung ist, wenn der Wohnungsvermittler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist bzw. wenn Wohnungsvermittler und Eigentümer, Verwalter oder Eigentümer der Wohnung rechtlich oder wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind.
THEMA: Nachmieter
Der Mieter, der vorzeitig aus seinen Zeitmietvertrag aussteigen will, aber kein Sonderkündigungsrecht hat, kann versuchen, einen Nachmieter zu stellen.
Das ist zulässig, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel enthalten ist. Das ist die Ausnahme.
Ohne Nachmieterklausel darf der Mieter nur dann ausnahmsweise einen Nachmieter stellen, wenn es für ihn unzumutbar wäre, noch längere Zeit am Vertrag festgehalten zu werden. Das ist der Fall,
wenn der Mieter berufsbedingt gezwungen ist, einen Ortswechsel vorzunehmen;
wenn der Umzug ins Alters- oder Pflegeheim notwendig wird;
wenn der Mieter heiraten will oder wenn sich Familiennachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird.
Darf der Mieter in diesen Fällen ausnahmsweise einen Nachmieter benennen, kommt er aus seinem Mietvertrag aber nur heraus, wenn der vorgeschlagene Nachmieter auch geeignet ist. Wichtigstes Kriterium hierfür ist, dass der vorgeschlagene Nachmieter auch in der Lage ist, die vom Vermieter geforderte Miete zu zahlen.
Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist, während der er prüfen und entscheiden kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter in Frage kommt. Die Gerichte billigen ihm eine Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten zu. Ist der vorgeschlagene Nachmieter geeignet, ist der Vermieter zwar nicht verpflichtet, mit ihm einen Mietvertrag abzuschließen. Doch von dem Zeitpunkt an, zu dem der vom Mieter angebotene Nachmieter bereit ist, die Wohnung zu übernehmen, wird der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter frei, muss also auch keine Miete mehr zahlen.
Wichtig: Kein Ausnahmefall, der zur Nachmieterstellung berechtigt, liegt vor, wenn es dem Mieter lediglich darum geht, in eine billigere oder verkehrsgünstigere Wohnung zu wechseln oder wenn der Mieter sich eigene vier Wände angeschafft hat und nun ins Eigentum ziehen will.
QUELLE: MIETERBUND
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*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"
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