Tür beschädigt, muss Rahmen auch ausgetauscht werden?

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
FamilyDeeds
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tür beschädigt, muss Rahmen auch ausgetauscht werden?

Hallo, wir sind kürzlich aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Im Protokoll ist vermerkt, dass eine Tür ausgetauscht werden muss und ein Türgriff im Kinderzimmer, der kaputt ist. Nun ist es so, dass die Tür ausgetauscht wurde, der Griff nicht, da laut Schreiner das Fenster total alt sei.
Mit der Tür sind die Vermieter zufrieden, wollen nun jedoch, dass der Rahmen/Zarge auch ausgetauscht wird, da man einen farblichen Unterschied sieht. Farbton laut Schreiner geht nicht genauer, da der Rahmen sehr alt sei. Im Gegenzug würden Sie darauf verzichten uns für das Nachziehen aller Fenster und Austausch des Türgriffs im Kinderzimmer zu belangen.
Wie sollen wir weiter vorgehen?
Müssen wir den Rahmen austauschen? Sind wir verpflichtet für das Nachziehen von alten Fenstern (80 er Jahre) zu bezahlen?

lg FamilyDeeds

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von FamilyDeeds):
Müssen wir den Rahmen austauschen? Sind wir verpflichtet für das Nachziehen von alten Fenstern (80 er Jahre) zu bezahlen?


Wenn die Wartung der Fenster (nichts anderes ist das) im MV vereinbart war, dann ja.

Warum haben SIe das mit der Zimmertür nicht Ihrer Haftpflicht gemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FamilyDeeds
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben wir gemeldet,Versicherung zahlt aber nur die Tür und nicht den Rahmen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Eventuell muss die Versicherung auch den Rahmen zahlen.

Je nach Rahmen sind diese auch nicht allzu teuer, wäre vielleicht so oder so am günstigsten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von FamilyDeeds):
Haben wir gemeldet,Versicherung zahlt aber nur die Tür und nicht den Rahmen!


Hat die Vers. auch gessagt, warum sie den Rahmen nicht zahlen möchte? 'Evtl. sollte der VM statt eines neuen Rahmens einen neuen Anstrich ins Auge fassen. Fragen Sie einfach mal die Vers. warum diese den Rahmen nicht zahlen möchte und anhand der Antwort können Sie dann für sich entscheiden, ob Sie dies übernehmen wollen oder lieber die Wartung der Fenster zahlen (sollten Sie hierzu überhaupft verpflcihtet sein, das müssten Sie im MV mal nachlesen)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen