Türen schließen in WG

24. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go498269-99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Türen schließen in WG

Hallo an alle!
Ich habe eine gute Freundin, die gerade ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft gemietet hat. Die Kaution wurde schon (in bar und ohne Rechnung) an den Eigentümer/Mitbewohner übergeben und nun stellt sich heraus, dass er paar seltsame Regeln fürs Zusammenleben hat.
Erstens darf sie ihre Zimmertür anscheinend nicht schließen und er hat ihr gesagt, dass das auch fürs Bad gilt und er sie im Fall des Falles eintreten würde (falls sie ein Schloss installieren würde). Außerdem muss sie sich in ihren eigenen Zimmer and seltsame Ordnungsregeln halten wie z.B. täglich ihr Bett zu machen und keine Kleidungsstücke/Bücher rumliegen zu lassen (er meint er würde das kontrollieren).
Es gibt noch eine ganze Liste seltsamer Sachen die ich nicht erwähnt habe, aber das mit der Tür scheint mir am absurdesten zu sein. Darf er das überhaupt? Ich meine es ist doch ein riesiger Eingriff in die Privatsphäre.
Ich frage hier für sie weil ihr deutsch nicht besonders gut ist (sie ist Britin und macht hier ein paar Auslandssemester an der Uni). Oh, und sie durfte den Vertrag auch nicht mit nach Hause nehmen um ihn von einer Freundin übersetzen zu lassen bevor sie ihn unterschrieben hat.
Ich wäre euch für eure Hilfe wirklich dankbar,
Kiki

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
die gerade ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft gemietet hat.

Wurde wirklich ein Zimmer gemietet oder nur eine Schlafstelle ?
Was steht genau in dem Mietvertrag ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
go498269-99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

https://ibb.co/hHBaa9
Wenn ich das nicht komplett falsch interpretiere, hat sie das Zimmer tatsächlich gemietet (ihre Kopie des Mietvertrages ist nicht ausgefüllt oder unterschrieben, aber die des Vermieters schon).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go498269-99):
ch meine es ist doch ein riesiger Eingriff in die Privatsphäre.

Ist es.
Und genau deshalb kann er das auch juristisch nicht durchsetzen


Gibt es diese Liste schriftlich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go498269-99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Liste ist ellenlang und im Vertrag aufgezählt.
https://ibb.co/n6ctdU (Das ist circa ein Viertel der Liste)
Bis darauf, dass sie die Tür nicht schließen darf, das hat er ihr später gesagt. Damit er "überprüfen" kann, ob sie sich an die ganzen anderen Regeln hält darf sie ihn anscheinend nicht aussperren und er wird täglich in ihr Zimmer gehen um zu gucken ob ihr Bett gemacht ist oder sie ihre Bücher nicht ins Regal gestellt hat, etc.
Wie er das mit der angelehnten Badezimmertür rechtfertigt weiß ich nicht.
Auf jeden Fall hat sie mittlerweile echt Angst vor dem Typ.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Alles nicht wirksam im deutschen Mietrecht.
Schloss austauschen der eigenen Zimmertür und gut ist.

Sollte der Typ die Tür eintreten (wollen), Polizei rufen.

-- Editiert von vundaal76 am 24.08.2018 20:28

-- Editiert von vundaal76 am 24.08.2018 20:28

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was heißt denn "Tür nicht schließen"? Wirklich nicht schließen, oder nicht abschließen?
Mindestens wenn es das schlimmere ist bewegt sich der Vermieter imho im strafbaren Bereich (sexuelle Belästigung).

Und durchsetzbar ist das natürlich niemals. Das Problem ist nur, dass hier wahrscheinlich schnell die Kündigung kommen kann (Kündigungsschutz gibt es als Untermieter so gut wie nicht).

Zitat:
und er sie im Fall des Falles eintreten würde (falls sie ein Schloss installieren würde).
Das wäre dann ein glasklarer Einbruch. :bang:

Zitat:
Die Kaution wurde schon (in bar und ohne Rechnung) an den Eigentümer/Mitbewohner übergeben
Und wie soll die Zahlung nun bewiesen werden? Gibt es Zeugen?
Ich würde versuchen irgendetwas schriftliches zu bekommen. Oder es irgenwie hinbekommen, dass der Vermieter unter Zeugen die Zahlung bestätigt (möglichst unabhängige Zeugen).

Zitat:
Oh, und sie durfte den Vertrag auch nicht mit nach Hause nehmen um ihn von einer Freundin übersetzen zu lassen bevor sie ihn unterschrieben hat.
Warum hat sie dann unterschrieben? Insbesondere wenn sie nicht alles verstanden hat? Sorry, aber das war schon sehr dumm.

Zitat:
sie ist Britin und macht hier ein paar Auslandssemester an der Uni
Gibt es von der Uni keine Unterstützung? (so wie man das von AuPair's kennt beispielsweise)

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go498269-99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
was heißt denn "Tür nicht schließen"? Wirklich nicht schließen, oder nicht abschließen?

Sie darf die Tür nur anlehnen und wenn sie nicht zuhause ist nicht abschließen.
Zitat (von reckoner):
Und wie soll die Zahlung nun bewiesen werden? Gibt es Zeugen?
Ich würde versuchen irgendetwas schriftliches zu bekommen. Oder es irgenwie hinbekommen, dass der Vermieter unter Zeugen die Zahlung bestätigt (möglichst unabhängige Zeugen).

Ich gehe morgen einmal mit ihr zu ihrem Vermieter und bevor wir irgendwas anderes ansprechen versuchen wir ne Bestätigung der Zahlung zu bekommen.
Zitat (von reckoner):
Warum hat sie dann unterschrieben? Insbesondere wenn sie nicht alles verstanden hat? Sorry, aber das war schon sehr dumm.

Sie war etwas verzweifelt weil sie von ihrem Ex Freund aus der gemeinsamen Wohnung geschmissen wurde (sie macht das Auslandssemester eigentlich nur in Deutschland um bei ihm zu sein) und nicht obdachlos sein wollte. Und der Vermieter war so ziemlich die einzige Chance ein Zimmer zu kriegen ohne Gehaltsbescheinigungen, etc. Er meinte zu ihr das sei ein ganz normaler Standard Mietvertrag und er hätte noch andere Interessenten die das Zimmer kriegen würden wenn sie nicht sofort unterschreibt. Sie war naiv genug ihm zu glauben, sonst hätte ich ihr den Quatsch übersetzt und sie gewarnt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Er meinte zu ihr das sei ein ganz normaler Standard Mietvertrag und er hätte noch andere Interessenten die das Zimmer kriegen würden wenn sie nicht sofort unterschreibt.


Und das Haus mit dem Zimmer steht in der Bundesrepublik ?
Der zitierte Vertrag klingt nicht so.

Es ist aber ja auch nicht der Originalvertrag.
Davon würde ich unbedingt eine Kopie mit den Unterschriften verlangen.
Oder ist sogar eine Unterkunft in einer Pension ?

Wieviel Bewohner hat eigentlich diese WG ??

-- Editiert von Spezi-2 am 25.08.2018 10:46

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go498269-99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus steht in Hannover, ist definitiv keine Pension und hat bis auf sie und den Eigentümer noch einen weiteren Mitbewohner.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von go498269-99):
Darf er das überhaupt?

Nein. Der Untermieter hat gegenüber seinem Untervermieter dieselben Rechte wie ein normaler Mieter. Ist ihr Vermieter der Eigentümer, ist sie ganz normale Mieterin.
Die aufgestellten Forderungen sind unzulässig und können nicht durchgesetzt werden.
Sollte der Betreffende die Tür eintreten, wäre das Hausfriedensbruch.
Zitat:
Oh, und sie durfte den Vertrag auch nicht mit nach Hause nehmen um ihn von einer Freundin übersetzen zu lassen bevor sie ihn unterschrieben hat.
Ich wäre euch für eure Hilfe wirklich dankbar,

Schön, daß es den Vertrag schriftlich gibt - dann hat der Richter ggf. etwas zu lachen.

Abseits von der juristischen Ebene sollte man der jungen Dame aber empfehlen, sich so schnell wie möglich eine andere Unterkunft zu suchen.
Mit Psychopathen zusammenzuwohnen kann gefährlich werden.

-- Editiert von eh1960 am 25.08.2018 15:28

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

4x Hilfreiche Antwort

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