Hallo habe mal ne Frage !
Wir wohnen in einer Mietwohnung bj.50 ! Die wohnunstüren sind mit der Zeit in die Jahre gekommen , und nun blättert bereits die Farbe ab .Bei Einzug vor 3 Jahren waren diese aber schon in diesem Zustand. Nun meine Frage ! Muß ich diese streichen lassen oder ist dies Vermieter Sache . Freue mich auf eure antwort .
MFG
Türen streichen in Mietwohnung Mieter Sache ?
22. Februar 2007
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Frage vom 22. Februar 2007 | 17:11
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 55x hilfreich)
Türen streichen in Mietwohnung Mieter Sache ?
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#1
Antwort vom 22. Februar 2007 | 17:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
Das kommt darauf an, was in Deinem Mietvertrag steht.
Das Streichen von Türen fällt unter das Stichwort 'Schönheitsreparaturen'. Diese können per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden.
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