Türschloss defekt. Wer trägt die Kosten?

4. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
daniela.richter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Türschloss defekt. Wer trägt die Kosten?

Hallo,

ich kam gestern von der Reise zurück und konnte meine Tür nicht aufschließen. Der Schloss war kaputt, da er wahrscheinlich seit 40 Jahren nicht ausgewechselt wurde. Zum Glück wohnt ja die Tochter von der Vermieterin im Haus, dessen Ehemann Schlösser ist, der leider aber nicht da war. Ich habe dann die Vermieterin angerufen, um zu erfahren, was sie dazu sagt und wegen Abhilfe. Sie meinte, ich solle mir den Schlüsseldienst holen und die Tür aufmachen. Das sei wohl nicht ihr Problem, dass ich nicht in die Whg. komme. Ich sehe das aber anders, da ich schließlich die Miete zahle und auch einen funktionierenden Türschloss erwarten kann. Im Endeffekt hat der Schwiegersohn dann den Türschloss ausgetauscht und alles gut.

Nun will die Vermieterin diese Kosten von mir ersetzt haben. Im Mietvertrag steht drin, dass der Mieter die Reparaturkosten bis 80 € tragen muss. Ich wohne in der Whg. seit 7 Monaten, die Tür ist wie gesagt bestimmt 40 Jahre alt und in einem fast maroden Zustand. D.h. es ist ein 2-3 cm breiter Spalt über der Tür, der Wind weht da ohne Hindernisse durch. Insgesamt ist das Haus auch ziemlich billig von der Vermieterin gemacht.

Meine Frage ist:

1. Muss der Vermieter nicht für die Reparatur des Türschlosses aufkommen (es liegt meinerseits kein unsachgemäßer Gebrauch vor), denn es ist schließlich die Eingangstür?

2. Ich habe auch keinen Schlüsseldienst geholt (was im Endeffekt mein Fehler war, den dann wären die Kosten auf jeden Fall über 80 € gewesen) und damit unötige Mehrkosten verursacht.

Hat da jemand Erfahrung mit solchen Sachen.

Vielen Dank!


(PS. Mit der Vermieterin habe ich bereits "gesprochen". Gesprochen ist gut, da das für sie ein Fremdwort ist. Sie ist leider nicht kommunikationsfähig. Also eine erneute Kommunikation mit ihr ist nicht möglich).




-- Editiert von daniela.richter am 04.05.2005 21:08:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

1. (es liegt meinerseits kein unsachgemäßer Gebrauch vor),
Bei unsachgemäßen Gebrauch müsstest du die Kosten sowieso tragen.
Generell sind aber gerade solche Reparaturen mit der Klausel gemeint.

2. Wo ist da die Frage?

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
daniela.richter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo MichiM,

Du scheinst Recht zu haben. Genau so was steht auch im Mietvertrag, dass "der Mieter die Reparaturen bis 80 € bei Verschleißsachen (wie Türschlösser uä) selbst tragen muss".

Mir kam das aber etwas komisch vor, dass ich das alte, marode Haus 7 Monate nach Einzug reparieren muss, obwohl ich ja dafür schon die Miete zahle. Ich hatte zuvor nie schlechte Erfahrungen mit den Vermietern gehabt, waren ja letztlich immer vernünftige Menschen, mit denen man reden und sich einigen konnte.

Mit meiner neuen "Zicke" muss wohl oder übel fertig werden und werden dann natürlich auch die Reparaturen bezahlen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hübner
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Wohnung suchen - finden - nehmen, weil gut befunden - Mietvertrag unterschreiben (warum, ob symp. VM oder niedrige Miete sei dahingestellt), weil ok, ---
und nach 7 Monaten Wohnzeit ist die Vermieterin eine "Zicke" -- keine Kommunikation mehr möglich??

0x Hilfreiche Antwort

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